Hallo Zusammen,
ich habe eine Allgemeine Frage zum Fliegen nach den bestandenen Prüfungen:
Plan A: GS Lizenz:
Nachdem alle Prüfungen bestanden wurden und diese beim DHV eingereicht wurden, darf ich in der Zeit bis zur Scheinerteilung schon fliegen?
Oder muss ich warten bis ich den Schein wirklich in der Hand habe?
Plan B: Österreichische Schulungsbestätigung
Da die praktische Ausbildung in Österreich war habe ich eine Österreichische Schulungsbestätigung. So wie ich verstanden habe darf ich damit auf zugelassenen Schulungsgeländen im Flugauftrag selbständig fliegen (und davon gibts für mich genug).
Den Flugauftrag erhält man bei der Schule oder dem Geländehalter und bekommt nach einer Geländeeinführung die Flugerlaubnis.
Sorry der Fragen - nur ich warte schon seit Wochen auf meinen GS Schein und will endlich wieder in die Lüfte
Grüße
ich habe eine Allgemeine Frage zum Fliegen nach den bestandenen Prüfungen:
Plan A: GS Lizenz:
Nachdem alle Prüfungen bestanden wurden und diese beim DHV eingereicht wurden, darf ich in der Zeit bis zur Scheinerteilung schon fliegen?
Oder muss ich warten bis ich den Schein wirklich in der Hand habe?
Plan B: Österreichische Schulungsbestätigung
Da die praktische Ausbildung in Österreich war habe ich eine Österreichische Schulungsbestätigung. So wie ich verstanden habe darf ich damit auf zugelassenen Schulungsgeländen im Flugauftrag selbständig fliegen (und davon gibts für mich genug).
Den Flugauftrag erhält man bei der Schule oder dem Geländehalter und bekommt nach einer Geländeeinführung die Flugerlaubnis.
Sorry der Fragen - nur ich warte schon seit Wochen auf meinen GS Schein und will endlich wieder in die Lüfte
Grüße
Kommentar