Für die Entwicklung, die Herstellung, den Vertrieb und die Instandhaltung von Drachen in Deutschland ist die Luftfahrtgeräte Prüfverordnung (LuftGerPV) für die Muster-, Stück- und Nachprüfung maßgeblich.
Für die Konformitätsbewertung von Produkten (das Produkt hält, was es verspricht), wie auch Drachen und Gleitschirmen etc., durch Inspektions- und Prüfstellen, müssen diese Stellen nach EU-Regeln ihre Eignung nachweisen, indem sie sich bei der DAkks akkreditieren lassen.
Zum Eignungsnachweis gehören u.A. geeignete Prüfverfahren, bei Drachen z.B. zur Prüfung auf Lufttüchtigkeit. Und hier kommt dann die LTF ins Spiel.
Versuche gerade, das rechtliche Dickicht zu durchforsten und zu verstehen. Spaß macht das nicht.
Darum mal die Frage, ob hier schon einmal jemand etwas erarbeitet hat? Die Infos von der DHV-Seite kenne ich natürlich.
Gruß, Bernhard
Für die Konformitätsbewertung von Produkten (das Produkt hält, was es verspricht), wie auch Drachen und Gleitschirmen etc., durch Inspektions- und Prüfstellen, müssen diese Stellen nach EU-Regeln ihre Eignung nachweisen, indem sie sich bei der DAkks akkreditieren lassen.
Zum Eignungsnachweis gehören u.A. geeignete Prüfverfahren, bei Drachen z.B. zur Prüfung auf Lufttüchtigkeit. Und hier kommt dann die LTF ins Spiel.
Versuche gerade, das rechtliche Dickicht zu durchforsten und zu verstehen. Spaß macht das nicht.
Darum mal die Frage, ob hier schon einmal jemand etwas erarbeitet hat? Die Infos von der DHV-Seite kenne ich natürlich.
Gruß, Bernhard
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