Im Thema 'Ergebnisse der Gerätevermessung (Heidelberg)' ergab sich ab Beitrag #52 auf Seite 4 eine Diskussion darüber, ob ein Hersteller in seinen Betriebsanweisungen, die auch Instandhaltungsanweisungen enthalten, verlangen darf, dass (bestimmte) Instandhaltungsmaßnahmen nur in seinen Werkstätten durchgeführt werden dürfen, bzw. wie weit Halter/Piloten die Instandhaltung (ggf. mit Reparaturen) selbst leisten dürfen, können, sollten?
Siehe http://www.gleitschirmdrachenforum.d...l=1#post398704
Ansonsten hat es bisher (18.1.2014) im Forum noch kein Thema zu Wartung und Instandhaltung von Drachen gegeben.
In der Luftfahrt ist natürlich vorbeugende Instandhaltung zu leisten, bevor ein Teil ausfällt. Es gibt strenge gesetzliche Vorgaben. Aus wirtschaftlichen Gründen soll die Lebensdauer eines Teils aber auch ausgeschöpft werden, was zu ausgeklügelten Instandhaltungssystemen führt. Die Instandhaltungskosten haben im Lebenszyklus eines Flugzeugs einen enormen Anteil.
Die Instandhaltung von Drachen ist durch § 13 'Nachprüfung' im Abschnitt III 'Instandhaltung' der Prüf-Verordnung für Luftfahrtgerät (LuftGerPV) gesetzlich geregelt. § 13 besagt:
Der Halter hat selbst auf Lufttüchtigkeit (gemäß des geprüften Musters) nachzuprüfen oder nachprüfen zu lassen und ist für die ... Durchführung der Prüfungen verantwortlich. Aber: Die Nachprüfungen haben nach den vom Hersteller vorgegebenen Anweisungen zu erfolgen.
Mehr zur LuftGerPV unter http://www.gleitschirmdrachenforum.d...nung-LuftGerPV
Als Standard für Nachprüfungen hat sich durch den DHV über die Lufttüchtigkeitsforderungen (LTF) des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) der '2-Jahres-TÜV' beim Hersteller oder Händler etabliert. Die LTF, nach denen von der Prüfstelle ein Muster auf Lufttüchtigkeit zu prüfen ist, enthält im Kapitel 10 'Aufschriften und Anweisungen' auch etliche Vorgaben zu den Instandhaltungsanweisungen im Handbuch, nämlich:
- Auflistung der notwendigen Kontrollen für Montage und Funktionen (Checkliste),
- Empfehlungen für Reinigung und Pflege,
- Häufigkeit, Art und Umfang von lnstandhaltungsarbeiten,
- Liste der Ersatzteile,
- Lebensdauer und Auswechselzeitpunkte von Bauteilen,
- Hinweise auf Reparaturverfahren,
- Verfahren für regelmäßige Nachprüfungen, deren Dokumentation, in vorgegebenen Zeitabständen.
Außerdem muss das Gerät u.A. auch mit 'Zeitabständen für regelmäßige Nachprüfungen' in deutscher Sprache gekennzeichnet sein. Ein Zeitabstand muss aber keine 2 Jahre betragen.
Dass auch die Durchführung einer Nachprüfung auf dem Gerät zu vermerken ist, was üblicherweise geschieht, kann ich der LuftGerPV und den LTF nicht entnehmen.
Ansonsten ist der Hersteller für den Inhalt der Betriebsanleitung mit den Instandhaltungsanweisungen zuständig, denn er hat neben dem Halter bzw. Piloten das größte Interesse, dass seine Geräte sorgfältig gewartet werden, damit sie nicht verunglücken.
Da er weiß, dass seine Wartungsanweisungen vom Halter/Piloten umso eher eingehalten werden, je einfacher sie auszuführen sind, wird er sich gut überlegen, ob er verlangt, dass Nachprüfungen nur von seinen Betrieben durchgeführt werden dürfen. Im Handbuch des WillsWing U2 145 wird z.B. nur 'empfohlen', Nachprüfungen beim Hersteller durchführen zu lassen.
Von der Prüfstelle werden Betriebsanweisungen nur auf Einhaltung der LTF-Vorgaben geprüft, denn sonst wäre ihr aufgefallen, dass die Anweisungen vom 30.11.2013 für den U2 145 (und 160) von WillsWing, veröffentlicht in der Gerätedatenbank des DHV, als Zeichnung auf Seite 43 nicht die Gestellkomponenten des U2 enthält, sondern die des T2, ohne Turm und Oberverspannung.
Da der Verschleiß eines Gerätes aber kaum durch Alterung entsteht, sondern hauptsächlich durch seine Nutzung und Beanspruchung, enthalten heutige Betriebsanweisungen meist differenzierte Instandhaltungsanweisungen, in denen für viele einzelne Bauteile angegeben ist, wie und wann sie zu inspizieren, zu pflegen und durch ein Neuteil zu ersetzen sind.
Auf jeden Fall sollte man sich diese Wartungspläne sorgfältig durchlesen, da man dadurch ein besseres Verständnis für die Einzelteile seines Drachens und deren Bedeutung und Pflegebedürftigkeit bekommt.
Die sicherheitsrelevanteste Baugruppe eines Flexiblen ist hinsichtlich Festigkeit aber immer seine Unterverspannung und seine Oberverspannung bzw. sein Querrohr bei Turmlosen, und hinsichtlich Nick-Stabilität immer sein Sprog-System und ggf. seine Segelabspannung bei Turmgeräten. Ich glaube daher, dass das Gros der Piloten praktisch kaum nach diesen Wartungsplänen vorgeht, sondern nach Augenschein und Erhalt der Funktionstüchtigkeit (z.B. Leichtgängigkeit der VG), insbesondere nach starken und besonderen Beanspruchungen durch z.B. verunglückte Landungen, Transport etc.
Ein gelegentlicher Werkstatt-Check, z.B. nach etwa 2 Jahren regelmäßigen Fliegens, erscheint mir dazu eine sinnvolle Ergänzung zu sein. Aber es sollte keinen 2-Jahres-Zwang geben, denn wenn ich 2 Jahre nicht bzw. kaum geflogen bin, dürfte sich an der Lufttüchtigkeit meines Gerätes kaum etwas verändert haben. Schrumpfung ist bei Industrietuch praktisch kein Thema mehr, und evtl. Verbiss durch Mäuse oder Marder sollte man schnell erkennen können.
Ein Drachen ist nicht wie ein Auto, das ich regelmäßig benutze, so dass auch regelmäßige Nachprüfungen sinnvoll sind. Beim Fliegen kommt es immer wieder mal vor, dass ein Jahr praktisch ins Wasser fällt, tatsächlich wegen Wetter oder aus privaten oder beruflichen Gründen. Und nach einer längeren Flugpause sollte sich viel eher der Pilot checken lassen als sein Gerät. Ich schätze das Verhältnis von Unfällen wegen mangelhafter Wartung zu Unfällen wegen mangelnder Flugpraxis auf unter 1:99.
Ich selbst habe bei meinen bisherigen Geräten Impuls IC und Twister recht pünktlich alle 2 Jahre beim Hersteller eine Nachprüfung durchführen lassen. Der Betrieb lag ja auf meinem Weg in die Alpen. Dabei wurde einmal beim Twister ein gesplitterter Carbonsprog entdeckt, was mir selbst nicht aufgefallen war, bis auf ein ganz leichtes Ziehen zu einer Seite (im Nachhinein). Das auf dem Trapez stehende, noch zusammengelegte Gerät war mir davor einmal auf Lanzarote umgeweht und in Greifenburg durch ein Gewitter vom Autodach geweht worden (und zum Glück auf eine Hecke gefallen).
Wie sind Eure Erfahrungen mit und Vorstellung von der Instandhaltung Eurer Geräte?
Gruß, Bernhard
PS 19.1.2014:
Habe eben erst bemerkt, dass die Prüfstelle in den Anweisungen (Betriebsanweisungen) auch eine 'beschriftete Übersichtszeichnung, insbesondere der für die Bedienung wichtigen Bauelemente' verlangt.
Insofern hätte die falsche Zeichnung beim U2 auffallen müssen, aber man kann natürlich schon mal was übersehen.
Habe den Inhaber der Musterzulassung übrigens bereits auf den Irrtum hingewiesen, so dass sicher bald eine Korrektur erfolgt.
Siehe http://www.gleitschirmdrachenforum.d...l=1#post398704
Ansonsten hat es bisher (18.1.2014) im Forum noch kein Thema zu Wartung und Instandhaltung von Drachen gegeben.
In der Luftfahrt ist natürlich vorbeugende Instandhaltung zu leisten, bevor ein Teil ausfällt. Es gibt strenge gesetzliche Vorgaben. Aus wirtschaftlichen Gründen soll die Lebensdauer eines Teils aber auch ausgeschöpft werden, was zu ausgeklügelten Instandhaltungssystemen führt. Die Instandhaltungskosten haben im Lebenszyklus eines Flugzeugs einen enormen Anteil.
Die Instandhaltung von Drachen ist durch § 13 'Nachprüfung' im Abschnitt III 'Instandhaltung' der Prüf-Verordnung für Luftfahrtgerät (LuftGerPV) gesetzlich geregelt. § 13 besagt:
Der Halter hat selbst auf Lufttüchtigkeit (gemäß des geprüften Musters) nachzuprüfen oder nachprüfen zu lassen und ist für die ... Durchführung der Prüfungen verantwortlich. Aber: Die Nachprüfungen haben nach den vom Hersteller vorgegebenen Anweisungen zu erfolgen.
Mehr zur LuftGerPV unter http://www.gleitschirmdrachenforum.d...nung-LuftGerPV
Als Standard für Nachprüfungen hat sich durch den DHV über die Lufttüchtigkeitsforderungen (LTF) des Luftfahrt-Bundesamts (LBA) der '2-Jahres-TÜV' beim Hersteller oder Händler etabliert. Die LTF, nach denen von der Prüfstelle ein Muster auf Lufttüchtigkeit zu prüfen ist, enthält im Kapitel 10 'Aufschriften und Anweisungen' auch etliche Vorgaben zu den Instandhaltungsanweisungen im Handbuch, nämlich:
- Auflistung der notwendigen Kontrollen für Montage und Funktionen (Checkliste),
- Empfehlungen für Reinigung und Pflege,
- Häufigkeit, Art und Umfang von lnstandhaltungsarbeiten,
- Liste der Ersatzteile,
- Lebensdauer und Auswechselzeitpunkte von Bauteilen,
- Hinweise auf Reparaturverfahren,
- Verfahren für regelmäßige Nachprüfungen, deren Dokumentation, in vorgegebenen Zeitabständen.
Außerdem muss das Gerät u.A. auch mit 'Zeitabständen für regelmäßige Nachprüfungen' in deutscher Sprache gekennzeichnet sein. Ein Zeitabstand muss aber keine 2 Jahre betragen.
Dass auch die Durchführung einer Nachprüfung auf dem Gerät zu vermerken ist, was üblicherweise geschieht, kann ich der LuftGerPV und den LTF nicht entnehmen.
Ansonsten ist der Hersteller für den Inhalt der Betriebsanleitung mit den Instandhaltungsanweisungen zuständig, denn er hat neben dem Halter bzw. Piloten das größte Interesse, dass seine Geräte sorgfältig gewartet werden, damit sie nicht verunglücken.
Da er weiß, dass seine Wartungsanweisungen vom Halter/Piloten umso eher eingehalten werden, je einfacher sie auszuführen sind, wird er sich gut überlegen, ob er verlangt, dass Nachprüfungen nur von seinen Betrieben durchgeführt werden dürfen. Im Handbuch des WillsWing U2 145 wird z.B. nur 'empfohlen', Nachprüfungen beim Hersteller durchführen zu lassen.
Von der Prüfstelle werden Betriebsanweisungen nur auf Einhaltung der LTF-Vorgaben geprüft, denn sonst wäre ihr aufgefallen, dass die Anweisungen vom 30.11.2013 für den U2 145 (und 160) von WillsWing, veröffentlicht in der Gerätedatenbank des DHV, als Zeichnung auf Seite 43 nicht die Gestellkomponenten des U2 enthält, sondern die des T2, ohne Turm und Oberverspannung.
Da der Verschleiß eines Gerätes aber kaum durch Alterung entsteht, sondern hauptsächlich durch seine Nutzung und Beanspruchung, enthalten heutige Betriebsanweisungen meist differenzierte Instandhaltungsanweisungen, in denen für viele einzelne Bauteile angegeben ist, wie und wann sie zu inspizieren, zu pflegen und durch ein Neuteil zu ersetzen sind.
Auf jeden Fall sollte man sich diese Wartungspläne sorgfältig durchlesen, da man dadurch ein besseres Verständnis für die Einzelteile seines Drachens und deren Bedeutung und Pflegebedürftigkeit bekommt.
Die sicherheitsrelevanteste Baugruppe eines Flexiblen ist hinsichtlich Festigkeit aber immer seine Unterverspannung und seine Oberverspannung bzw. sein Querrohr bei Turmlosen, und hinsichtlich Nick-Stabilität immer sein Sprog-System und ggf. seine Segelabspannung bei Turmgeräten. Ich glaube daher, dass das Gros der Piloten praktisch kaum nach diesen Wartungsplänen vorgeht, sondern nach Augenschein und Erhalt der Funktionstüchtigkeit (z.B. Leichtgängigkeit der VG), insbesondere nach starken und besonderen Beanspruchungen durch z.B. verunglückte Landungen, Transport etc.
Ein gelegentlicher Werkstatt-Check, z.B. nach etwa 2 Jahren regelmäßigen Fliegens, erscheint mir dazu eine sinnvolle Ergänzung zu sein. Aber es sollte keinen 2-Jahres-Zwang geben, denn wenn ich 2 Jahre nicht bzw. kaum geflogen bin, dürfte sich an der Lufttüchtigkeit meines Gerätes kaum etwas verändert haben. Schrumpfung ist bei Industrietuch praktisch kein Thema mehr, und evtl. Verbiss durch Mäuse oder Marder sollte man schnell erkennen können.
Ein Drachen ist nicht wie ein Auto, das ich regelmäßig benutze, so dass auch regelmäßige Nachprüfungen sinnvoll sind. Beim Fliegen kommt es immer wieder mal vor, dass ein Jahr praktisch ins Wasser fällt, tatsächlich wegen Wetter oder aus privaten oder beruflichen Gründen. Und nach einer längeren Flugpause sollte sich viel eher der Pilot checken lassen als sein Gerät. Ich schätze das Verhältnis von Unfällen wegen mangelhafter Wartung zu Unfällen wegen mangelnder Flugpraxis auf unter 1:99.
Ich selbst habe bei meinen bisherigen Geräten Impuls IC und Twister recht pünktlich alle 2 Jahre beim Hersteller eine Nachprüfung durchführen lassen. Der Betrieb lag ja auf meinem Weg in die Alpen. Dabei wurde einmal beim Twister ein gesplitterter Carbonsprog entdeckt, was mir selbst nicht aufgefallen war, bis auf ein ganz leichtes Ziehen zu einer Seite (im Nachhinein). Das auf dem Trapez stehende, noch zusammengelegte Gerät war mir davor einmal auf Lanzarote umgeweht und in Greifenburg durch ein Gewitter vom Autodach geweht worden (und zum Glück auf eine Hecke gefallen).
Wie sind Eure Erfahrungen mit und Vorstellung von der Instandhaltung Eurer Geräte?
Gruß, Bernhard
PS 19.1.2014:
Habe eben erst bemerkt, dass die Prüfstelle in den Anweisungen (Betriebsanweisungen) auch eine 'beschriftete Übersichtszeichnung, insbesondere der für die Bedienung wichtigen Bauelemente' verlangt.
Insofern hätte die falsche Zeichnung beim U2 auffallen müssen, aber man kann natürlich schon mal was übersehen.
Habe den Inhaber der Musterzulassung übrigens bereits auf den Irrtum hingewiesen, so dass sicher bald eine Korrektur erfolgt.
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