Hallo zusammen,
viele von Euch haben sicherlich die z.T. sehr emotional geführte Debatte in dem Endlos-thread "Startverbot aufgrund von Werbeaufschrift" mitverfolgt oder aber sich zwischenzeitlich frustriert abgewendet. Wundert mich nicht.
Allerdings geht es bei dieser unerfreulichen Geschichte um mehr als nur um ein oder zwei Fluggebiete, sondern um Grundsätzliches. Ich habe deshalb in diesem thread einen Vorschlag für Anträge zur nächsten DHV-JHV unterbreitet. Ich befürchte bei der Wust von Beiträgen, dass diese Vorschläge im Forum-Nirwana verschwinden.
Ich erlaube mir deshalb, das was ich dort an Vorschlägen gemacht habe, hier nochmal zur Diskussion zu stellen, in der Hoffnung, dass es nicht untergeht. Eure Meinung hierzu würde mich interessieren. Danke schonmal vorab.
Hier nun der Text (in Auszügen):
Eigentlich ist es mir ja absolut zuwider, aber offensichtlich geht es in diesem unseren Lande nicht anders. Ohne klare, präzise, transparente und verbindliche Regularien ist wohl grundsätzlich das Problem "Startverbot" nicht anders zu händeln. Bleibt es so wie jetzt, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Gottseidank handelt es sich bei dieser unerfreulichen Geschichte (siehe thread "Flugverbot aufgrund Werbeaufschrift") offensichtlich um einen Einzelfall, zumindest ist mir nichts bekannt, dass in unseren Fluggebiten mit Flugverboten um sich geschmissen wird.
Aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass folgende Regularien auf der nächsten JHV des DHV beschlossen werden sollten. Wie gesagt, eigentlich ist es mir zuwider, den Umgang an unseren Startplätzen durch noch mehr Regeln noch weiter zu bürokratisieren. (...)
So nun zu meinen Vorschlägen:
Ein erstmaliges Startverbot darf nur verhängt werden bei nachweislich groben Verstößen gegen die im jeweiligen Fluggebiet geltenden Regeln oder bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Gefährdung Dritter. Bevor ein Startverbot ausgesprochen wird, ist der Betroffene auf sein Fehlverhalten hinzuweisen. Erst wenn der Betroffene keine Einsicht zeigt bzw. sein Verhalten nicht ändert, kann ein Startverbot ausgesprochen werden. Dieses Starverbot ist auf einen Monat zu begrenzen und kann nur vom Vorsitzenden eines Vereins, einem Startleiter und/oder einem weiteren Geländebeauftragten ausgesprochen werden. Unverzüglich, d.h. innerhalb von vier Wochen ist dieses Flugverbot durch Vorstandsbeschluss (oder im Falle einer Flugschule durch den Geschäftsführer / Leiter etc.) schriftlich dem Betroffenen mitzuteilen. Der DHV erhält eine Kopie dieses Schreibens bzw. des Protokolls. Auf jeden Fall ist der Betroffene vorher zu hören und sollte er eine schriftliche Stellungnahme abgegeben haben, ist diese ebenfalls dem DHV zuzusenden. Der Vorfall, der dem Flugverbot zugrundeliegt ist möglichst genau zu protokollieren (rüpelhafter Flugstil als Grund genügt nicht!) und - wenn möglich - durch Zeugen zu untermauern.
Sollte sich der Betroffene auch danach nicht an die Regeln halten, bzw. andere z.B. durch seinen Flugstil gefährden, kann das Flugverbot bis zur maximalen Dauer von einem Jahr verlängert werden. Allerdings kann dieses weiterreichende Flugverbot nur durch den DHV ausgesprochen werden. Ansonsten ist das o.g. Prozedere genauso einzuhalten. Während der Prüfphase durch den DHV gilt ein vorläufiges Flugverbot, das jedoch auf die Gesamtdauer von einem Jahr angerechnet werden muss. Nur der übergeordnete Verband kann also nach Anhörung aller Beteiligten ein Verbot aussprechen.
Okay, das ist jetzt noch ein wenig ins unreine geschrieben, so oder so ähnlich könnte ich mir allerdings ein nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geltendes Verfahren vorstellen. Schlimm, sehr schlimm, (dass es leider Vorfälle gibt - geändert vom Verfasser), die offensichtlich so ein bürokratisches Verfahren notwendig machen.
Was meint Ihr?
Danke
Richard
viele von Euch haben sicherlich die z.T. sehr emotional geführte Debatte in dem Endlos-thread "Startverbot aufgrund von Werbeaufschrift" mitverfolgt oder aber sich zwischenzeitlich frustriert abgewendet. Wundert mich nicht.
Allerdings geht es bei dieser unerfreulichen Geschichte um mehr als nur um ein oder zwei Fluggebiete, sondern um Grundsätzliches. Ich habe deshalb in diesem thread einen Vorschlag für Anträge zur nächsten DHV-JHV unterbreitet. Ich befürchte bei der Wust von Beiträgen, dass diese Vorschläge im Forum-Nirwana verschwinden.
Ich erlaube mir deshalb, das was ich dort an Vorschlägen gemacht habe, hier nochmal zur Diskussion zu stellen, in der Hoffnung, dass es nicht untergeht. Eure Meinung hierzu würde mich interessieren. Danke schonmal vorab.
Hier nun der Text (in Auszügen):
Eigentlich ist es mir ja absolut zuwider, aber offensichtlich geht es in diesem unseren Lande nicht anders. Ohne klare, präzise, transparente und verbindliche Regularien ist wohl grundsätzlich das Problem "Startverbot" nicht anders zu händeln. Bleibt es so wie jetzt, ist der Willkür Tür und Tor geöffnet. Gottseidank handelt es sich bei dieser unerfreulichen Geschichte (siehe thread "Flugverbot aufgrund Werbeaufschrift") offensichtlich um einen Einzelfall, zumindest ist mir nichts bekannt, dass in unseren Fluggebiten mit Flugverboten um sich geschmissen wird.
Aus diesem Grund bin ich der Meinung, dass folgende Regularien auf der nächsten JHV des DHV beschlossen werden sollten. Wie gesagt, eigentlich ist es mir zuwider, den Umgang an unseren Startplätzen durch noch mehr Regeln noch weiter zu bürokratisieren. (...)
So nun zu meinen Vorschlägen:
Ein erstmaliges Startverbot darf nur verhängt werden bei nachweislich groben Verstößen gegen die im jeweiligen Fluggebiet geltenden Regeln oder bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Gefährdung Dritter. Bevor ein Startverbot ausgesprochen wird, ist der Betroffene auf sein Fehlverhalten hinzuweisen. Erst wenn der Betroffene keine Einsicht zeigt bzw. sein Verhalten nicht ändert, kann ein Startverbot ausgesprochen werden. Dieses Starverbot ist auf einen Monat zu begrenzen und kann nur vom Vorsitzenden eines Vereins, einem Startleiter und/oder einem weiteren Geländebeauftragten ausgesprochen werden. Unverzüglich, d.h. innerhalb von vier Wochen ist dieses Flugverbot durch Vorstandsbeschluss (oder im Falle einer Flugschule durch den Geschäftsführer / Leiter etc.) schriftlich dem Betroffenen mitzuteilen. Der DHV erhält eine Kopie dieses Schreibens bzw. des Protokolls. Auf jeden Fall ist der Betroffene vorher zu hören und sollte er eine schriftliche Stellungnahme abgegeben haben, ist diese ebenfalls dem DHV zuzusenden. Der Vorfall, der dem Flugverbot zugrundeliegt ist möglichst genau zu protokollieren (rüpelhafter Flugstil als Grund genügt nicht!) und - wenn möglich - durch Zeugen zu untermauern.
Sollte sich der Betroffene auch danach nicht an die Regeln halten, bzw. andere z.B. durch seinen Flugstil gefährden, kann das Flugverbot bis zur maximalen Dauer von einem Jahr verlängert werden. Allerdings kann dieses weiterreichende Flugverbot nur durch den DHV ausgesprochen werden. Ansonsten ist das o.g. Prozedere genauso einzuhalten. Während der Prüfphase durch den DHV gilt ein vorläufiges Flugverbot, das jedoch auf die Gesamtdauer von einem Jahr angerechnet werden muss. Nur der übergeordnete Verband kann also nach Anhörung aller Beteiligten ein Verbot aussprechen.
Okay, das ist jetzt noch ein wenig ins unreine geschrieben, so oder so ähnlich könnte ich mir allerdings ein nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geltendes Verfahren vorstellen. Schlimm, sehr schlimm, (dass es leider Vorfälle gibt - geändert vom Verfasser), die offensichtlich so ein bürokratisches Verfahren notwendig machen.
Was meint Ihr?
Danke
Richard
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