AW: Flugverbot Regularien
Hallo Hartmut,
gegen einen solchen Verwaltungsakt, bei dem es keinen Widerspruch mit aufschiebender Wirkung gibt, weil wegen einer konkret drohenden Gefahr, die ein schädigendes Ereignis unmittelbar befürchten läßt, der sofortige Vollzug angeordnet und durchgesetzt wurde, gibt es Rechtsmittel.
Welche das sind, sollte ein im Verwaltungsrecht erfahrener Anwalt prüfen und entscheiden, der tunlichst auch von Anfang an die Marschrichtung festlegen wird.
Die einfachste Form ohne Anwalt ist sicherlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Ob die beim DHV sinnvoll ist, der jegliche Initiative gegen die von ihm bevorzugten Vereine mit integrierter Luftaufsicht - wie auch im vorliegenden Fall - vermissen läßt, sei mal dahingestellt.
Die nächsthöhere Adressat wäre das LBA als Dienstaufsichtsbehörde des DHV.
Ein Dienstweg ist nicht vorgeschrieben, scheint aber auch nicht opportun zu sein.
Der vorliegende Fall hat Grundsatz-Charakter.
Die Sache mit Flori kann und soll offenbar so nicht hingenommen werden, was sich allein schon auch aus der ungewöhnlich hohen Zahl an Beiträgen in beiden Threads zusammen ergibt, nämlich über 1.400.
Floris Flugverbot gilt bis auf 7 Tage nun schon 11 Monate.
Es wurde am 20.09.2009 ausgesprochen. Sein Thread als Hilfeersuchen wurde am 16.10.2009 eröffnet.
Mit den allgemeinen und bindenden! Verwaltungsgrundsätzen, wie z.B. Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit, hat das alles nicht mehr das Geringste zu tun - genau genommen von Anfang an nicht.
Gruß hob
Hallo Hartmut,
gegen einen solchen Verwaltungsakt, bei dem es keinen Widerspruch mit aufschiebender Wirkung gibt, weil wegen einer konkret drohenden Gefahr, die ein schädigendes Ereignis unmittelbar befürchten läßt, der sofortige Vollzug angeordnet und durchgesetzt wurde, gibt es Rechtsmittel.
Welche das sind, sollte ein im Verwaltungsrecht erfahrener Anwalt prüfen und entscheiden, der tunlichst auch von Anfang an die Marschrichtung festlegen wird.
Die einfachste Form ohne Anwalt ist sicherlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Ob die beim DHV sinnvoll ist, der jegliche Initiative gegen die von ihm bevorzugten Vereine mit integrierter Luftaufsicht - wie auch im vorliegenden Fall - vermissen läßt, sei mal dahingestellt.
Die nächsthöhere Adressat wäre das LBA als Dienstaufsichtsbehörde des DHV.
Ein Dienstweg ist nicht vorgeschrieben, scheint aber auch nicht opportun zu sein.
Der vorliegende Fall hat Grundsatz-Charakter.
Die Sache mit Flori kann und soll offenbar so nicht hingenommen werden, was sich allein schon auch aus der ungewöhnlich hohen Zahl an Beiträgen in beiden Threads zusammen ergibt, nämlich über 1.400.
Floris Flugverbot gilt bis auf 7 Tage nun schon 11 Monate.
Es wurde am 20.09.2009 ausgesprochen. Sein Thread als Hilfeersuchen wurde am 16.10.2009 eröffnet.
Mit den allgemeinen und bindenden! Verwaltungsgrundsätzen, wie z.B. Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit, hat das alles nicht mehr das Geringste zu tun - genau genommen von Anfang an nicht.
Gruß hob
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