AW: Das Benehmen von Gastfliegern - Einweisungen auf Geländen
Servus!
Also den zweiten Absatz finde ich leicht geschmacklos/übertrieben. Zum ersten Absatz:
Du solltest es Einsehen, denn nach LuftBO §3a(1) muss sich der Luftfahrzeugführer mit ALLEN Unterlagen und Informationen, die für die sichere Durchführung des Flugs von Bedeutung sind vertraut machen...
Du bist also per Gesetz dazu verpflichtet, dir eine angebotene Einweisung (verpflichtend oder nicht) auch anzuhören. (Du kannst nämlich a priori nicht beurteilen ob in der Einweisung nicht Informationen von Bedeutung mitgeteilt werden...)
Ansonsten begehst Du zumindest eine Ordnungswidrigkeit, was aber normalerweise erst im Unfall-Fall interessant sein dürfte.
Wenn schon nach Gesetz fliegen dann richtig
Grüß´le,
Andy
Servus!
Also den zweiten Absatz finde ich leicht geschmacklos/übertrieben. Zum ersten Absatz:
Zitat von Pedro
Du bist also per Gesetz dazu verpflichtet, dir eine angebotene Einweisung (verpflichtend oder nicht) auch anzuhören. (Du kannst nämlich a priori nicht beurteilen ob in der Einweisung nicht Informationen von Bedeutung mitgeteilt werden...)
Ansonsten begehst Du zumindest eine Ordnungswidrigkeit, was aber normalerweise erst im Unfall-Fall interessant sein dürfte.
Wenn schon nach Gesetz fliegen dann richtig
Grüß´le,
Andy
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