Das Benehmen von Gastfliegern - Einweisungen auf Geländen

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  • weber
    • 16.11.2004
    • 55
    • n.a.

    AW: Das Benehmen von Gastfliegern - Einweisungen auf Geländen

    Zitat von Simpson
    Was am Tag danach passierte: Ein Gleitschirmpilot mit Schirm komplett ohne Checknachweis wollte starten. Daß wir das nicht wollten hat er nicht verstanden.

    Als Urheber dieses Threads möchte ich mal anmerken:


    Zum Thema "Einweiser führen sich auf wie Sheriffs": Ein Mythos.
    Hm???

    Wenn ihr euch nicht als Sheriffs aufführen wollt, warum kontrolliert ihr dann Checks usw?

    Genau dieses Verhalten legen doch Hilfs-Scheriffs an dem Tag

    Kommentar

    • pmhausen
      Registrierter Benutzer
      • 25.09.2002
      • 639
      • Patrick M. Hausen
      • Ettlingen

      AW: Das Benehmen von Gastfliegern - Einweisungen auf Geländen

      Zitat von weber
      Wenn ihr euch nicht als Sheriffs aufführen wollt, warum kontrolliert ihr dann Checks usw?
      Genau dieses Verhalten legen doch Hilfs-Scheriffs an dem Tag
      Ich seh' den Smiley und bin jetzt auch nicht "beleidigt".

      Weil wir (== der Verein) der Stadt gegenüber in der Verantwortung stehen,
      daß am Merkur alles nach der gültigen Rechtslage und Vorschriften abläuft.

      Ist das denn so schwer zu verstehen?

      Fliegen mit Gerät ohne Check ist in Deutschland verboten. Natürlich zeigt man
      nicht jeden Autofahrer an, bei dem man meint, er sei 10 km/h zu schnell.
      Aber der Verein ist hier Geländehalter und Beauftragter. Das könnt Ihr jetzt
      natürlich alle furchtbar finden, aber was soll denn bitte der Verein machen?

      Pilot ohne Check fliegt und baut einen Unfall - 10 Vereinsmitglieder waren oben
      und haben den fliegen lassen. Es ist *scheißegal* ob der Pilot wegen seines
      Gerätes verunfallt ist oder nicht, der Verein _wird_ zur Rechenschaft gezogen
      werden, wie das denn sein konnte ...

      Wir haben das mit den Einweisungen schon hinter uns. Wir mutmaßen nicht
      in einer Art vorauseilenden Gehorsams, sondern wir wissen, daß die Stadt
      von uns einfordert, daß wir die Aufsicht über den Flugbetrieb auch tatsächlich
      durchführen.

      Ich wünsche dem verunglückten Piloten wirklich alles gute und baldige Genesung.
      Speziell der Unfall vom Samstag wäre aber genau durch die eingangs diskutierte
      Einweisung zu vermeiden gewesen. Der Fehler, der den Piloten in die brenzlige
      Situation brachte, war ein "Klassiker" am Merkur.

      Und für alle, die daran glauben, die Leute würden sich die Informationen doch
      freiwillig holen: alle Info's, die Bestandteil der Einweisung sind stehen bereits
      auf den großen auffälligen Tafeln an Start- und Landeplatz. Die hatte der
      Verunglückte also offensichtlich auch nicht gelesen. Ich wiederhole: es steht
      *alles* auf den Tafeln, Lesen und Verstehen reicht.

      Also, da es offensichtlich und nachweislich Leute gibt, die informationsresistent
      sind, hat der Vorstand beschlossen, alle zu ihrem Glück zu zwingen.
      Es ist eine einmalige Einweisung von 5 bis 10 Minuten. Ist das von einem
      *Gast* zuviel verlangt?

      In Sasbachwalden darf man auch erst nach Einweisung fliegen - jeder, der den
      Landeplatz dort gesehen hat, kann sich denken, weshalb.

      Grüße,
      Patrick
      Zuletzt geändert von pmhausen; 18.07.2005, 15:51.

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      • theurich
        Registrierter Benutzer
        • 10.10.2004
        • 36
        • Baden-Baden

        AW: Das Benehmen von Gastfliegern - Einweisungen auf Geländen

        Es ist so herrlich ein Spiesser zu sein:

        Seinen Mescal mit nem offenen 6-Zylinder vom eigenen Geschäft in einer 2minütigen Fahrt an die Station zu fahren, an einem Werktag-Mittag bei Sonnenschein und 15km/h Westwind ohne Gewitterwarnung und nach einem herrlichen 45minütigen Genussflug (Zeit nicht gemessen am coolen Vario sondern am spiessigen schweizerischen Fliegerchronoührchen aus Schaffhausen), MIT Einweisung und MIT gültigem Check OHNE mit der Bergbahn Schwarzgefahren zu sein sanft und sicher am Landeplatz einlzuanden ist so herrlich spießig und macht so viel Spass. Vorher natürlich völlig uncool andere Spiessern, die viel besser fliegen, gefragt, ob die eingeschätze Wettersituation richtig ist.

        Hinterher in einem herrlich spießigen Badischen Sternelokal mit seiner badischen Holden essen zu gehen, vorher hier in Baden-Baden im nahegelegenen 5* Hotel sich in der Sauna entspannen - Ich liebe dieses Spießerleben.

        Und gottseidank sind "wir" hier "bei uns" alles Spiesser und deshalb passen wir auch alle so gut zusammen.
        Zuletzt geändert von theurich; 18.07.2005, 19:04.

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        • hangglider
          Registrierter Benutzer
          • 08.08.2002
          • 641

          AW: Das Benehmen von Gastfliegern - Einweisungen auf Geländen

          @theurich


          B I N G O

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          • HollyGhost
            Registrierter Benutzer
            • 04.07.2005
            • 64
            • Holger Farken
            • Baden-Baden

            AW: Das Benehmen von Gastfliegern - Einweisungen auf Geländen (OffTopic)

            Zitat von theurich
            Es ist so herrlich ein Spiesser zu sein:
            hab dich gar nicht gesehen heute, aber ich war auch schon um halb 10 oben und hab gespiesst :-)

            Kommentar

            • theurich
              Registrierter Benutzer
              • 10.10.2004
              • 36
              • Baden-Baden

              AW: Das Benehmen von Gastfliegern - Einweisungen auf Geländen (OffTopic)

              Zitat von HollyGhost
              hab dich gar nicht gesehen heute, aber ich war auch schon um halb 10 oben und hab gespiesst :-)

              Habe bis um 13h00 ganz spiessig ausgeschlafen.......

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              • satministrator
                Registrierter Benutzer
                • 14.02.2003
                • 151
                • Andi Platen
                • Bernau a. Ch.

                AW: Das Benehmen von Gastfliegern - Einweisungen auf Geländen

                Zitat von pmhausen
                Pilot ohne Check fliegt und baut einen Unfall - 10 Vereinsmitglieder waren oben
                und haben den fliegen lassen. Es ist *scheißegal* ob der Pilot wegen seines
                Gerätes verunfallt ist oder nicht, der Verein _wird_ zur Rechenschaft gezogen
                werden, wie das denn sein konnte...
                Autofahrer steigt in sein Auto ohne TÜV, fährt los und verunglückt. 10 Passanten haben ihn einsteigen gesehen und losfahren lassen. Hoffentlich wird keiner von denen zur Rechenschaft gezogen...

                Na ja - blöder Vergleich, aber so ähnlich kommt´s mir vor. Es gibt viele Dinge, an unserem deutschen System, die sehr gut sind. Aber auch vieles, was man nicht wirklich unterstützen sollte. Ein wenig mehr Eigenständigkeit könnte den meisten wohl nicht schaden. Dahin sollte man die Leute lenken und sie nicht durch permanente Vorschriften und Regeln auf die 'rechte Bahn' zwingen.

                Für mich ist es ganz normal, in einem mir unbekannten Fluggebiet erst einmal alles an Informationen einzuholen, was zu meiner Sicherheit beiträgt. Egal wie - durch fragen anderer oder durch lesen von irgendwelchen Hinweistafeln. Ich will mich ja schließlich nicht umbringen.
                Aber es ist halt ein Unterschied, ob einer auf mich zukommt und mich vielleicht fragt, ob ich schon über die Gefahren in dem Fluggebiet informiert bin oder mir jemand eine Zwangseinweisung reindrücken will, obwohl ich vielleicht schon schön brav alle Hinweise gelesen oder mich bei anderen Piloten informiert habe. Wenn er dann auch noch auf die Idee kommt nach meinem Check zu fragen...

                Schade, daß in Deutschland nicht jeder das Recht hat, sich umzubringen. Dann wäre vielleicht bei uns auch das Acrofliegen erlaubt und Fluggebiete müssten nicht geschlossen werden, weil sich ein paar bei unfliegbaren Bedingungen rausgehauen haben.

                Andi
                http://www.wireframe.de

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                • pmhausen
                  Registrierter Benutzer
                  • 25.09.2002
                  • 639
                  • Patrick M. Hausen
                  • Ettlingen

                  AW: Das Benehmen von Gastfliegern - Einweisungen auf Geländen

                  Zitat von satministrator
                  Schade, daß in Deutschland nicht jeder das Recht hat, sich umzubringen. Dann wäre vielleicht bei uns auch das Acrofliegen erlaubt und Fluggebiete müssten nicht geschlossen werden, weil sich ein paar bei unfliegbaren Bedingungen rausgehauen haben.
                  Rein privat stimme ich Dir da 100% zu. Jeder Mensch darf sich aus dem
                  Genpool entfernen, wie es ihm beliebt.

                  Blaulicht, Martinshorn, Hubschrauber ... passen aber für viele - und in diesem
                  Fall für die entscheidenden Leute - nicht zum Image einer Kurstadt, in der
                  die Gäste sich erholen möchten. Die Fliegerei wird gerne gesehen, solange
                  viele bunte Schirme lautlos und elegant über dem Merkur kreisen ...

                  Ich kann das auch nicht nachvollziehen, aber es versaut eben vielen Zeitgenossen
                  ihr Wunschbild einer heilen Welt, wenn die Leute nebenan abstürzen.

                  Gruß,
                  Patrick

                  Kommentar

                  • theurich
                    Registrierter Benutzer
                    • 10.10.2004
                    • 36
                    • Baden-Baden

                    AW: Das Benehmen von Gastfliegern - Einweisungen auf Geländen

                    Zitat von satministrator
                    Autofahrer steigt in sein Auto ohne TÜV, fährt los und verunglückt. 10 Passanten haben ihn einsteigen gesehen und losfahren lassen. Hoffentlich wird keiner von denen zur Rechenschaft gezogen...

                    Na ja - blöder Vergleich, aber so ähnlich kommt´s mir vor.

                    Ich ändere den Vergleich um:

                    Ein Autofahrer fährt im fremden Wohngebiet, in dem er nicht zuhause ist ohne TÜV und Erlaubnis in die Anliegerstrasse rein, 10 einheimische Passanten beobachten es, verhindern es aber nicht, denn sie wollen ja keine Spiesser sein. Der Autofahrer weicht einem Kind aus, fährt auf den Baum und daraufhin sperrt die Behörde das ganze Wohn-Gebiet für das Autofahren! DAS IST DAS PROBLEM.

                    Wenn ich selbst keinen Hausberg vor der Türe habe, habe ich leicht reden. Denn was juckts mich hier von Baden-Baden aus, ob sie den z.B. Tegelberg sperren, dann fahr ich halt wo anders hin.

                    Deshalb mache ich mir es dann mal ganz einfach und beschimpfe jeden als Spiesser, der durch Zivilcourage versucht, den Tegelberg als sein Heimat-Fluggebiet zu bewahren in dem er aktiv mithilft, dass die behördlichen Vorschriften eingehalten werden.

                    Ich kann nicht nachvollziehen, dass das in manchen Kopf nicht rein will. Es "spiessen" hier nich die einen Flieger die anderen an, sondern es gibt Flieger, die das "Geschenk des Himmels" einen eigenen Flugberg vor der Türe zu haben nicht riskieren wollen.

                    Und selbst jemand, der die "behördlichen Regeln" übertrieben oder sogar für falsch hält, hat deshalb "moralisch" das Recht, die behördliche Genehmigung des Berges dadurch zu schützen, daß er hilft -auch aus seiner Sicht überzogene- Vorschriften durchzusetzen.

                    Es geht also nicht darum "sind diese Vorschriften richtig", sondern darum "selbst wenn sie falsch wären/sind, ist es so oder so richtig, daß wir "lokalen Flieger" unseren Hausberg vor der Schließung bewahren und selbst kleinere "Schließungsrisiken" versuchen zu vermeiden.
                    Zuletzt geändert von theurich; 19.07.2005, 10:07.

                    Kommentar

                    • Cacao
                      Registrierter Benutzer
                      • 22.07.2003
                      • 995

                      AW: Das Benehmen von Gastfliegern - Einweisungen auf Geländen

                      Der Unsinn im Zusammenhang mit den Ordnungsmaßnahmen und Erziehungsmitteln hier im Forum ist beinahe grenzenlos.

                      Selbst im Kindergarten ist es problematisch, eine Kollektivstrafe zu verhängen. Aber offensichtlich sind die Vereinsmeier und Wichtigtuer über das Niveau einer schlechten !!! Kindergärtnerin nicht hinaus gekommen.

                      Eine Strafe darf sich nicht auf eine Gruppe bezieht, sondern Strafe ist in unserem Rechts-System streng personenbezogen.

                      Die Verhängung von Kollektivstrafen würde auch zwangsläufig unschuldige Flieger treffen. Dies wäre dann ein Verstoß gegen den elementaren rechtsstaatlichen Grundsatz, dass jede Strafe Schuld im Sinne einer vorwerfbaren Verwirklichung eines Straftatbestandes voraussetzt. Jeder Verein ist aber den Grundsätzen des Rechtsstaates unterworfen.

                      Zudem würde die Kollektivstrafe gegen die Menschenwürde verstoßen, weil sie die von ihnen betroffenen Unschuldigen zum bloßen Objekt der Schuldisziplinargewalt erniedrigen würde. Aus diesen Gründen sind Kollektivstrafen stets unzulässig.

                      Notwendige Maßnamen sind zwar möglich, die dann aber keine wie auch immer geartete Strafe darstellen, sondern ein sachbezogenes Problem lösen können.

                      Aber, die ständige Falschbehauptung: „ Es geht das Gelände verloren!“ zeigt, dass diese Leute keine Ahnung haben.

                      Bisher sind wegen des Fehlverhaltens einzelner keine Gelände verloren gegangen.

                      Das liegt nicht an irgedeinem Zufall, sondern daran, dass die in den zuständigen Behörden sitzenden Personen juristisch geschult sind und wissen, dass Kollektivbestrafung ungesetzlich ist. Dort weiss auch der kleinste Angestellte, dass er keine Unterschrift für eine Kollektivstrafe bekommen würde.

                      Wer etwas anderes behauptet, ist ein Kindskopf, der sich gewissermaßen als „Vorgesetzter“ der anderen Flieger aufspielen will.

                      Ich hege ja immer noch die Hoffnung, dass Fliegen sich wenigstens ein bisschen von "Sand mit Schippchen in kleine Eimer füllen" abhebt.




                      C
                      Zuletzt geändert von Cacao; 19.07.2005, 10:39.

                      Kommentar

                      • Erwin Zipfel
                        Registrierter Benutzer
                        • 15.06.2001
                        • 165
                        • Erwin Zipfel
                        • Elzach

                        AW: Das Benehmen von Gastfliegern - Einweisungen auf Geländen

                        @cacao
                        Ein Gelände kann auch schlicht dadurch verloren gehen, dass der Grundstückseigentümer, einfach keine Lust mehr hat den Hickhack, der sich auf seinem Grund abspielt, weiter mitzumachen. Eine stichhaltige, juristisch einwandfreie Begründung, brauchts dabei nicht. Wenn durch die Regeln am Merkur auch nur ein Verletzter Flieger vermieden wird haben sich die "Unannehmlichkeiten" durch die Pflichteinweisung schon gelohnt. Just my 2cents.
                        Grüße, Erwin.

                        Kommentar

                        • Cacao
                          Registrierter Benutzer
                          • 22.07.2003
                          • 995

                          AW: Das Benehmen von Gastfliegern - Einweisungen auf Geländen

                          Da gibt’s nur eins: Den Hick-Hack sein lassen. Aber von wem kommt denn der Hick-Hack? Es sind doch die jenigen, die immer noch `ne Vorschrift wissen!


                          Es gibt eine lange Geschichte der „Verrechtlichung“ des GS und HG Fliegens in Deutschland, auf die sich die Vereins-Wichtigtuer stützen,

                          Am Anfang stand unter anderen Rechtsanwalt Peter Jansen. Er wollte durch seine Wissenschaft unser Flieger aus der Talsohle des möglicherweise „unerlaubten“ herausheben, hat aber wohl nicht bedacht, dass die „Verrechtlichung“ mit Freiheitsverlust bezahlt werden muss.

                          In dem Moment, wo Gerechtigkeit in Bürokratien verwandelt wird, droht der Umschlag von „Freiheitsgarantie“ in „Freiheitsentzug“.

                          Erst mutet der DHV dem Flieger Freiheitsverluste zu – um ihn dann „in seiner Rolle als Klient wohlfahrtsstaatlicher Bürokratien mit Rechtsansprüchen und in seiner Rolle als Konsument der "Über- Betreuung “ zu entschädigen. Kurzum, Gerechtigkeit ist zwar eine elementare Norm und sorgt dafür, dass alle Bürger imstande sind, an der Freiheit zu partizipieren. Aber die Übertreibung schlägt ins Gegenteil um.
                          Sie wird von dien vielen, die sich nicht an die Regeln halten und auf die dann andere wieder zum fröhlichen Halali blasen, nicht ernst genommen.

                          Ein wenig lustiger Kreislauf.






                          C
                          Zuletzt geändert von Cacao; 19.07.2005, 11:22.

                          Kommentar

                          • theurich
                            Registrierter Benutzer
                            • 10.10.2004
                            • 36
                            • Baden-Baden

                            AW: Das Benehmen von Gastfliegern - Einweisungen auf Geländen

                            Zitat von Cacao

                            Eine Strafe darf sich nicht auf eine Gruppe bezieht, sondern Strafe ist in unserem Rechts-System streng personenbezogen.

                            Die Verhängung von Kollektivstrafen würde auch zwangsläufig unschuldige Flieger treffen. Dies wäre dann ein Verstoß gegen den elementaren rechtsstaatlichen Grundsatz, dass jede Strafe Schuld im Sinne einer vorwerfbaren Verwirklichung eines Straftatbestandes voraussetzt. Jeder Verein ist aber den Grundsätzen des Rechtsstaates unterworfen.
                            @cacaou
                            Oooooohhhhh Mann. Darf ich mal höflich anfragen:

                            Wohnort und höchster Bildungsabschluss?

                            Kommentar

                            • Simpson
                              Registrierter Benutzer
                              • 18.08.2004
                              • 94
                              • Baden-Baden

                              AW: Das Benehmen von Gastfliegern - Einweisungen auf Geländen

                              @cacao

                              Ich muss schon zugeben, langsam fällt mir nichts mehr ein. Warum recherchierst Du nicht mal einfach ein bisschen, bevor Du sowas schreibst und alle glauben es dann wieder. Halte Dich doch mal an die Fakten! Niemand verhängt eine Kollektivstrafe oder wird das tun. In keinem Fluggebiet, was 90 % Deines Beitrags also beantworten dürfte.

                              Und mal ganz allgemein wird ein Fluggebiet nicht so einfach von Behörden bedroht, sondern von schlechtem Image, wenns blöde läuft von der Tageszeitung und in der Tat von Eigentümern. Ganz einfach. So funktioniert das in Deutschland! Da braucht es keinen Rechtsstaat dafür. Unsere Sportart lebt von Toleranz der Nichtfliegenden und genau deshalb vom Image in einer Region, oder hast Du Dich mal gefragt warum die Schwäbische Alb knauseriger ist mit Startplätzen? Gefählicher ist es da nicht, aber der Gedanke, dass es einen tatsächlich nachweisbaren positiven Imagetransfer vom Gleitschirmfliegen auf den Tourismus gibt ist dort eben noch nicht so recht angekommen.

                              Und zum Thema "wir haben ja keine Ahnung, wenn wir behaupten, Abstürze bedrohen ein Gelände": Kein Mensch würde ernsthaft annehmen, dass Menschen sich lange mit den Behörden rumschlagen um ein Fluggelände zuzulassen und es zu pflegen, all diese Initiative, und dann kommt einer in einem Internetforum und sagt ausgerechnet zu denen, die sich Tag und Nacht damit auseinandersetzen "die haben keine Ahnung". Sowas.

                              Was soll so eine Haltung?

                              Stefan

                              Kommentar

                              • theurich
                                Registrierter Benutzer
                                • 10.10.2004
                                • 36
                                • Baden-Baden

                                AW: Das Benehmen von Gastfliegern - Einweisungen auf Geländen

                                @robi:

                                abgesehen davon stimmt sein Gesülze von "eine Behörde kann ein Fluggebiet nicht schliessen" nicht.

                                Sein "Rechtsverständnis" hat das Problem, daß es SEIN Verständis ist, wie er es gerne HÄTTE.



                                --
                                Ach gelänge es mir doch, bei der nächsten Wahl die Stimmen aller Idioten zu bekommen, ich könnte die Verfassung ändern ;-)

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