AW: Das Benehmen von Gastfliegern - Einweisungen auf Geländen
Nur daß es hier nicht um Strafe geht ...
Der Start mit dem Gleitschirm ist in Deutschland per Gesetz überall verboten.
Ich werfe die nachrangigen Verordnungen, die im Luftverkehrsgesetz aufgeführt
sind, jetzt mal mit selbigem in einen Topf.
Die Ausnahme ist, daß er in einem zugelassenen Fluggelände erlaubt ist.
Kann man wieder kritisieren, ist aber die derzeitige Rechtslage.
An der Zulassung eines Geländes sind eine Menge Parteien beteiligt. Unter
anderem ist natürlich die Zustimmung des Grundstückseigentümers nötig.
Die kann der jederzeit zurückziehen - weshalb auch immer.
Eine reine zivilrechtliche Nutzungsvereinbarung. Es herrscht schließlich
Vertragsfreiheit.
Man kann einem Fußballverein den Nutzungsvertrag des Sportplatzes kündigen,
weil man die Wiese, in der er liegt, als Baugrund erschließt, und einem
Gleitschirmverein die Nutzung des Fluggeländes. Schließlich hat niemand
einen Rechtsanspruch auf die Nutzung des Merkur zum Fliegen.
Gruß,
Patrick
Zitat von Cacao
Der Start mit dem Gleitschirm ist in Deutschland per Gesetz überall verboten.
Ich werfe die nachrangigen Verordnungen, die im Luftverkehrsgesetz aufgeführt
sind, jetzt mal mit selbigem in einen Topf.
Die Ausnahme ist, daß er in einem zugelassenen Fluggelände erlaubt ist.
Kann man wieder kritisieren, ist aber die derzeitige Rechtslage.
An der Zulassung eines Geländes sind eine Menge Parteien beteiligt. Unter
anderem ist natürlich die Zustimmung des Grundstückseigentümers nötig.
Die kann der jederzeit zurückziehen - weshalb auch immer.
Eine reine zivilrechtliche Nutzungsvereinbarung. Es herrscht schließlich
Vertragsfreiheit.
Man kann einem Fußballverein den Nutzungsvertrag des Sportplatzes kündigen,
weil man die Wiese, in der er liegt, als Baugrund erschließt, und einem
Gleitschirmverein die Nutzung des Fluggeländes. Schließlich hat niemand
einen Rechtsanspruch auf die Nutzung des Merkur zum Fliegen.
Gruß,
Patrick
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