AW: Das Benehmen von Gastfliegern - Einweisungen auf Geländen
@weber
Dann zeigst du halt dein Serviceheft vor. Es muss auch niemand beweisen, dass dein Schirm ein zugelassenes Fluggerät ist. Du musst auf Verlangen alle erforderlichen Scheine und Bestätigungen vorzeigen können, dazu gehört auch der Nachweis, dass dein Schirm allen luftrechtlichen Bestimmungen entspricht (d.h. vereinfacht, du bist der einzige, der in irgendeiner "Beweispflicht" wäre). Dazu gehört eben auch ein gültiges Gütesiegel, dazu natürlich ein gültiger Check (nach den Vorgaben des Herstellers, was in der Mehrzahl der Fälle über zwei Jahre oder/und eine Anzahl von Flugstunden definiert ist, is' aber im Prinzip auch egal, du wirst über den Check ja irgendwelche Unterlagen haben, ob Stempel, Serviceheft, Checkprotokoll oder sonstwas).
Vergleiche dieser Art sind indiskutabel, nochmal meine Bitte, nicht in diesem Stil weiter zu schreiben.
@weber
Dann zeigst du halt dein Serviceheft vor. Es muss auch niemand beweisen, dass dein Schirm ein zugelassenes Fluggerät ist. Du musst auf Verlangen alle erforderlichen Scheine und Bestätigungen vorzeigen können, dazu gehört auch der Nachweis, dass dein Schirm allen luftrechtlichen Bestimmungen entspricht (d.h. vereinfacht, du bist der einzige, der in irgendeiner "Beweispflicht" wäre). Dazu gehört eben auch ein gültiges Gütesiegel, dazu natürlich ein gültiger Check (nach den Vorgaben des Herstellers, was in der Mehrzahl der Fälle über zwei Jahre oder/und eine Anzahl von Flugstunden definiert ist, is' aber im Prinzip auch egal, du wirst über den Check ja irgendwelche Unterlagen haben, ob Stempel, Serviceheft, Checkprotokoll oder sonstwas).
Läufst Du auch durch die Badener Fußgängerzone und forderst dunkelhäutige Mitbürger auf ihre Aufenthaltserlaubnis herzuzeigen?
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