AW: Baugenehmigung für Gleitschirmstartplätze in NRW
DHV-HP: "Die Initiative des DHV gegen die neue Pflicht zu Bauordnungsverfahren für Startplätze von Drachenfliegern und Gleitschirmfliegern in Nordrhein-Westfalen ..."
Also, wie bereits dargelegt ist das m.E. nach keine "Pflicht", sondern bisher nur eine von der Baubehörde "unterstellte Pflicht" bzw. der "Versuch eine Pflicht einzuführen". Das ist sprachlich wie faktisch meiner Meinung nach schon ein feiner, aber bedeutender Unterschied, auch dann, wenn es in der Praxis dennoch erstmal beides den selben Aufwand verursacht.
Eine "Pflicht" wäre oder würde es nach meinem Verständnis erst dann, wenn das Verlangen tatsächlich eine tragfähige Rechtsgrundlage hätte oder es sich (soll auch vorkommen) trotz an sich mangelnder Grundlage dennoch durchsetzen würde.
Also bisher sind wir m.E. nach im Stadium des sich Wehrens gegen einen "unsittlichen Antrag" - das ist auch notwendig und das macht der DHV ja gerade auch prima.
DHV-HP: "Die Initiative des DHV gegen die neue Pflicht zu Bauordnungsverfahren für Startplätze von Drachenfliegern und Gleitschirmfliegern in Nordrhein-Westfalen ..."
Also, wie bereits dargelegt ist das m.E. nach keine "Pflicht", sondern bisher nur eine von der Baubehörde "unterstellte Pflicht" bzw. der "Versuch eine Pflicht einzuführen". Das ist sprachlich wie faktisch meiner Meinung nach schon ein feiner, aber bedeutender Unterschied, auch dann, wenn es in der Praxis dennoch erstmal beides den selben Aufwand verursacht.
Eine "Pflicht" wäre oder würde es nach meinem Verständnis erst dann, wenn das Verlangen tatsächlich eine tragfähige Rechtsgrundlage hätte oder es sich (soll auch vorkommen) trotz an sich mangelnder Grundlage dennoch durchsetzen würde.
Also bisher sind wir m.E. nach im Stadium des sich Wehrens gegen einen "unsittlichen Antrag" - das ist auch notwendig und das macht der DHV ja gerade auch prima.
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