Baugenehmigung für Gleitschirmstartplätze in NRW

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  • Weißwange
    Registrierter Benutzer
    • 14.02.2003
    • 394
    • Harald Rost

    #16
    AW: Baugenehmigung für Gleitschirmstartplätze in NRW

    DHV-HP: "Die Initiative des DHV gegen die neue Pflicht zu Bauordnungsverfahren für Startplätze von Drachenfliegern und Gleitschirmfliegern in Nordrhein-Westfalen ..."

    Also, wie bereits dargelegt ist das m.E. nach keine "Pflicht", sondern bisher nur eine von der Baubehörde "unterstellte Pflicht" bzw. der "Versuch eine Pflicht einzuführen". Das ist sprachlich wie faktisch meiner Meinung nach schon ein feiner, aber bedeutender Unterschied, auch dann, wenn es in der Praxis dennoch erstmal beides den selben Aufwand verursacht.

    Eine "Pflicht" wäre oder würde es nach meinem Verständnis erst dann, wenn das Verlangen tatsächlich eine tragfähige Rechtsgrundlage hätte oder es sich (soll auch vorkommen) trotz an sich mangelnder Grundlage dennoch durchsetzen würde.

    Also bisher sind wir m.E. nach im Stadium des sich Wehrens gegen einen "unsittlichen Antrag" - das ist auch notwendig und das macht der DHV ja gerade auch prima.
    15.07.2008, aufgrund Bitte Forums-Admin:
    (nicht, daß dies vorher etwa geheim gewesen wäre oder ich nicht in entsprechenden Beiträgen auch ohne Aufforderung selbst geeignet gezeichnet hätte):

    http://dmsv.eu - http://motorschirm-verband.de/homepage/vorstand.html

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    • blue-glider
      Registrierter Benutzer
      • 12.05.2003
      • 45
      • Hannover

      #17
      AW: Baugenehmigung für Gleitschirmstartplätze in NRW

      Hallo Thomas,
      ja , wenn mir einer so Honig ums Maul schmiert, werde ich auch immer ganz misstrauisch...

      Ich glaube die ganze Sache wird mal wieder heisser gekocht als gegessen.
      Wenn ich das richtig verstehe ging es eigentlich nur um einen speziellen Fall in der nähe der Skihalle Neuss, bei dem der DHV anscheinend sogar selbst nachgefragt hat ob eine Baugenehmigung benötigt wird... wenn ich falsch liege werde ich hier bestimmt ganz schnell korrigiert...:-)

      Zitat Minister Vesper:

      „Sie hatten sich nun mit der Frage an unser Haus gewandt, ob für einen konkret
      geplanten Start- und Landeplatz in der Nachbarschaft der Skihalle Neuss nach der
      Rechtslage eine Baugenehmigung erforderlich wäre. Ob Flächen für Start bzw.
      Landung baugenehmigungspflichtige „Sportflächen“ im Sinne der gesetzlichen
      Vorgaben sind, d.h. im Sinne von § 2 Absatz 1 Nr. 4 der Landersbauordnung
      Nordrhein-Westfalen – das muss im Einzelfall anhand der näheren Umstände
      beurteilt werden.“

      Darüber hinaus sieht das Ministerium wohl keine Probleme...

      Zitat:
      „Probleme im Zusammenhang mit der Ausübung des Drachen – und
      Hängegleitersports sind meinem Ministerium bisher noch nie vorgetragen worden, so
      dass auch insofern überhaupt kein Anlass besteht generelle Hinweise über eine
      Baugenehmigungspflicht von Wiesen, die auch zum Starten oder Landen von
      Hängegleitern genutzt werden, zu geben. In dieser Haltung fühle ich mich nach den
      bisherigen Ergebnissen einer informellen Umfrage bei anderen Bundesländern
      bestätigt.“

      Die Bauordnungen der Bundesländer ähneln sich übrigens in diesem Punk (§2) sehr wie ich finde...


      Probleme machen wohl offenbar nur die beiden Ministerialdirektoren, dass die politisch handeln bzw. bei einer anderen Regierung ausgetauscht würden glaube ich allerdings nicht. Auch sind sie nur für Baubelange verantwortlich. Wogegen der Minister den Weitblick hat, da Er auch für die anderen Ressorts u.a. Sport verantwortlich ist.

      Ein vernünftiges Argument gegen so ein Baugenehmigungsverfahren bring auch meiner Meinung nach der §65

      §65Genehmigungsfreie Vorhaben
      ...
      -Stellplätze, Abstellplätze, Lagerplätze

      26.Ausstellungsplätze, Abstellplätze und Lagerplätze bis zu 300 m2 Fläche außer in Wohngebieten und im Außenbereich,
      ...
      Denn eigentlich fängt der Gleitschirmsport erst in der Luft an, für den Aufbau und Abbau braucht man „Abstell- und Lagerplätze“ und wenn ein Interessierter Wandere einem Löcher in den Bauch fragt die sich ums Gerät drehen, ist das halt ne Ausstellungsfläche :-)
      Das ist zumindest genauso weit hergezogen wie ein generelles Baugenehmigungsverfahren soweit ein Startplatz nicht extra planerisch ausgewiesen ist:-)
      Zuletzt geändert von blue-glider; 19.05.2005, 11:14.
      blue sky
      Jörg

      Vorfahrt für blaue Schirme

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      • Heiko Jägle
        Registrierter Benutzer
        • 12.06.2001
        • 819

        #18
        AW: Baugenehmigung für Gleitschirmstartplätze in NRW

        WATT??? Auf dieser flachen Müllhalde wollen die Fliegen gehen? Ts, ts, ts...

        Kommentar

        • Klaus@skyfool
          Registrierter Benutzer
          • 05.06.2001
          • 1129
          • Klaus Künzel
          • Köln

          #19
          AW: Baugenehmigung für Gleitschirmstartplätze in NRW

          Hi,

          ist schon lustig was man als Antworten der Parteien auf der DHV-Homepage
          lesen kann. Vor der Wahl wir immer viel versprochen, ob die Opposition sich
          dann als Regierungspartei immer noch so verhält, wird sich zeigen.
          Ich habe da leider die Hoffnung verloren.

          -Klaus
          skyfool.de / PARAGLIDING, PARAMOTORING AND MORE

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