Wir hatten gestern wieder eine lustige Diskusion übers österreichische Luftrecht!
Anlass für die Diskusion ist der §2.2.4 :
Die Landeshauptmänner werden ersucht, Abflüge mit Hängegleitern und Paragleitern ohne Außenabflugbewilligung zu dulden(ausgenommen in Dicht verbauten Gebieten, sowie von Bauwerken, z.B. Brücken). die Halter und Piloten von Hängegleitern und Paragleitern werden darauf hingewiesen, daß die über die benützten Grundstücke Verfügungsberechtigten aus Zivilrechtlichen Gründen jedenfalls eine Zustimmungserklärung abgegeben haben müssen. Landungen mit Hängegleitern und Paragleitern sind gemäß §10 Abs. 1 lit. c LFG bewilligungsfrei
Zu gut deutsch man darf in Österreich überall starten, wenn man die Bewilligung des Grundstückseigentümers hat. Landen darf man sowieso überall. So jetzt kommt der spannende Punkt, wenn ich mit A-Schein überall Starten und überall Landen darf(oder es halt nicht ausdrücklich verboten ist...) Wofür dan die Streckenfluglizenz (B-Schein) in Österreich? Denn wenn es keinen ausgewiesenen Startplatz gibt, gibt es auch keinen ausgewiesenen Landeplatz in dessem Bereich man fliegen muss, oder seh ich da was falsch?
Korrigiert mich bitte wenn ich da daneben liege!
Gruss
Frank
Anlass für die Diskusion ist der §2.2.4 :
Die Landeshauptmänner werden ersucht, Abflüge mit Hängegleitern und Paragleitern ohne Außenabflugbewilligung zu dulden(ausgenommen in Dicht verbauten Gebieten, sowie von Bauwerken, z.B. Brücken). die Halter und Piloten von Hängegleitern und Paragleitern werden darauf hingewiesen, daß die über die benützten Grundstücke Verfügungsberechtigten aus Zivilrechtlichen Gründen jedenfalls eine Zustimmungserklärung abgegeben haben müssen. Landungen mit Hängegleitern und Paragleitern sind gemäß §10 Abs. 1 lit. c LFG bewilligungsfrei
Zu gut deutsch man darf in Österreich überall starten, wenn man die Bewilligung des Grundstückseigentümers hat. Landen darf man sowieso überall. So jetzt kommt der spannende Punkt, wenn ich mit A-Schein überall Starten und überall Landen darf(oder es halt nicht ausdrücklich verboten ist...) Wofür dan die Streckenfluglizenz (B-Schein) in Österreich? Denn wenn es keinen ausgewiesenen Startplatz gibt, gibt es auch keinen ausgewiesenen Landeplatz in dessem Bereich man fliegen muss, oder seh ich da was falsch?
Korrigiert mich bitte wenn ich da daneben liege!
Gruss
Frank
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