B-Scheinprüfungsflug, FRAGEN!!!

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  • Christian
    Registrierter Benutzer
    • 03.06.2001
    • 2870
    • Christian Lehmann
    • Kiefersfelden

    B-Scheinprüfungsflug, FRAGEN!!!

    Hallo,


    in Bezug auf den B-Scheinprüfungsflug mal folgende Frage (betrift nicht mich direkt, hab mein B-Schein schon lange)


    Gibt es eine Flugschule die kostenlos einem den B-Scheinprüfungsflug abnimmt?
    Wenn ja, wäre es nett mir dies mitzuteilen.


    Es ist nämlich folgende Situation aufgetreten:


    Pilot X fängt die B-Scheinausbildung bei Flugschule Y an.
    Macht dort Theorieunterricht und Prüfungen und auf einer Ausfahrt auch einiger 10 Flüge über 30min.

    Soweit so gut. Die Flugschule, bzw Fluglehrer sind aber nicht mehr bei der Flugschule,
    zu dem Zeitpunkt an dem der B.Scheinprüfungsflug gemacht werden kann/soll.

    Also wird die igc-Datei mit 10,7km zu den Fluglerhrern geschickt die jetzt bei der Flugschule Z arbeiten.
    Die Fluglehrer von damals sagen das Sie das rechtlich nicht machen können, da ansonsten die Flugschule bei der
    Pilot X die B-Scheinausbildung angefangen hat, eine Klage an den Fluglehrer (Ihn) richten würde.


    Normalerweise benötigt man ja einen Flugauftrag und der Fluglehrer muß anwesend sein,
    jedoch geht es doch auch mit einer igc-Datei, wenn kein Fluglehrer dabei sein kann, oder?

    Wie dem auch sei;

    Pilot X fragt bei einigen anderen Flugschulen an, die Ergebnisse dieser Anfragen sind erschreckend:

    Preise bis zu 290 Euro für die Bestätigung des Prüfungsfluges sind dabei.
    Manche Flugschulen müssen echt meinen Sie wäre "Gott", einfach lachhaft.
    eine Flugschule sagte auch das der DHV, das nicht mehr so ernst nehmen
    würde mit dem Flugauftrag und wahrscheinlich die igc-Datei anerkenen würde.
    Gesagt getan, aber der DHV verlangte neben allen Unterlagen auch die Seite in der der Flugauftrag normalerweise steht,
    trotz mehrfachem erklären das keiner besteht und das man gesagt bekommen hat das dies auch ohne anhand der
    igc-Datie gehen würde, erfolgte bisher keine Reaktion.


    Dieses Drama geht immer weiter.
    Ich weis das es wohl einfacher ist für Pilot X einfach ein ein Gebiet einer Flugschule zu fahren,
    vorher anzurufen und dann dort den Flug neu zu machen. Das wäre auch ok, sofern man nicht einfach
    die igc-Datei mit erbrachten Leistung annehmen würde, aber die unverschämten Preise der Anfragen
    haben mich dazu veranläßt hier mal nachzufragen wie die Erfahrungen eurer B-Scheinprüfungsflüge sind.


    Wenn also einer eine Flugschule kennt die den Flug, bzw. die IGC -Datei anerkennt oder eine Flugschule xyz
    bei der man vorbeikommen kann und seine 10Km ohne Kosten fliegen kann, und einfach eine Unterschrift ohne "Geldgier" bekommt, dann meldet Euch doch bitte.


    Danke

    Gruß

    Christian
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  • Joachim Biederer
    Registrierter Benutzer
    • 04.09.2003
    • 42

    #2
    AW: B-Scheinprüfungsflug, FRAGEN!!!

    Hallo Christian,
    du wirst keine Flugschule finden, die dir den B-Schein Prüfungsflug abnimmt.
    Grund:
    Bei dem B-Schein gibt es keine praktische Prüfung. Auch wenn im Ausbildungsheft und auf der DHV Homepage dies so aufgeführt ist.

    Der 10 km Flug ist Bestandteil der Ausbildung.
    Quelle:http://www.dhv.de/typo/fileadmin/use...leitschirm.pdf

    Somit ist die Flugschule mit der der Ausbildungsvertag geschlossen wurde dafür verantwortlich.

    Ich hoffe geholfen zu haben.

    Kommentar

    • Christian
      Registrierter Benutzer
      • 03.06.2001
      • 2870
      • Christian Lehmann
      • Kiefersfelden

      #3
      AW: B-Scheinprüfungsflug, FRAGEN!!!

      Hallo Joachim,

      danke das Du wenigstens antwortest.

      Was du schreibst ist sicherlich richtig.
      Aber ich kann meine Ausbildung doch machen wo ich will oder?

      Wenn ich überlege wie ich zu meinen ganzen Lizensen gekommen bin. Mal hier ien Flug mal da, dort Theorieuntericht, da Prüfung. B-Schein genauso. Und Tandemlizens war auch über mehrere Flugschulen verstreut und die letzten Flüge und die Prüfung hab ich mit nem Windenschein verbunden. Den Start dann auch nochmal extra woanderst gemacht.

      Es geht also.


      Bei dem aufgeführtem Besispiel ist es halt so, das bei der Ausbildung die damaligen Fluglehrer noch bei der Schule waren. Jetzt aber selbst eine Flugschule haben und sich dafür nicht mehr verantwortlich fühlen und auf die alte Schule verweisen.

      Da aber keine Rechnung existiert, weis man angeblich nicht das Pilot X dort bei Flugschule Y jemals eine Ausbildung zum B-Schein angefangen hat (alles bis auf B-Scheinflug über 10km) zumindestens gibt es nix in den Akten.
      Was ja gut möglich sein kann wenn die damaligen Fluglehrer dies ohne Rechnung gemacht haben sollten, dann weis der jetzige Flugschulbetreiber Z dies ja auch nicht.
      Will dies nicht unterstellen aber so wäre es möglich und auch nachvollziehbar warum Pilot x herumgeschuppst wird und sich keiner mit seinem Anliegen auseinandersetzen mag.


      Nun meine Frage was soll man in einer sollchen Situation tun. Pilot X möchte niemandem ans Bein pinkeln, auch wenn das meiner Meinung nach nötig wäre.
      Denn ob Flugschule oder (damalige) Fluglehrer, egal wer hier den Bock geschossen hat, gehören mal zurechtgewissen, den dies kann so nicht im Sinne des "Ausbildungsgesetzes" sein.

      Erst abkassieren und dann unverrichteter Dinge Pilot X im Regen stehn zu lassen.

      Freue mich über jede Idee und jeden Vorschlag. gerne auch per PN.
      Vielleicht ja auch ein betroffener der in einer ähnlichen Situation ist oder war.


      Gruß

      Christian
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      • Joachim Biederer
        Registrierter Benutzer
        • 04.09.2003
        • 42

        #4
        AW: B-Scheinprüfungsflug, FRAGEN!!!

        Hallo Christian,
        wurden die ausgeführten Ausbildungsinhalte nicht im Flugbuch / Ausbildungsheft festgehalten?

        Kommentar

        • Christian
          Registrierter Benutzer
          • 03.06.2001
          • 2870
          • Christian Lehmann
          • Kiefersfelden

          #5
          AW: B-Scheinprüfungsflug, FRAGEN!!!

          Zitat von Joachim Biederer
          Hallo Christian,
          wurden die ausgeführten Ausbildungsinhalte nicht im Flugbuch / Ausbildungsheft festgehalten?
          Doch stimmt, hast ja recht. Theroieuntericht, Theorieprüfung und die Flüge sind ja im Ausbildungsheft. Und somit unterzeichnet.

          Da gibts nur noch eine Unklarheit:

          Einige Flüge wurden von einem DHV-Mitarbeiter unterzeichnet/bestätigt, aber er ist kein Fluglehrer. Sind diese nun anzuerkennen? Denn ein DHV-Mitarbeiter sollte ja wissen was er unterschreiben darf oder nicht.

          Dem DHV liegen diese Nachweise ja auch vor, aber die IGC-Datei wollen Sie ohne Flugauftrag scheinbar nicht bestätigen. Diesen bekommt der Pilot X aber von den damaligen Fluglehrern Y oder der damaligen Flugschule Z nicht, ohne nochmal die Ausbildung komplett zu zahlen. Und 290Euro für einen Flugauftrag finde ich nicht nur 10fach zu teuer sondern auch unverschämt

          Genau das ist ja das Problem, keiner will die IGC-Datei bestätigen oder wenigstens einen neuen Flugauftrag für einen "faiern" Preis ausstellen.

          Sollange man da nichts aus Pilot X an Geld "melken" kann, ist er uninnteressant.
          Das aber ien gut behandelter Pilot X diese "faire Behandlung" mitnimmt und wieder zu dieser Flugschule XYZ kommt, wenn etwas ansteht, das sieht niemand.

          Wenn es ein großer Aufwand wäre würde ich das ja alles verstehen, aber es geht doch nur um eine Unterschrift für einen 10KM Flug, nicht wirklich viel Arbeit oder?



          Sowas will mir einfach nicht in den Kopf.

          Gruß

          Christian

          Finde diesen Bürokratenkram sowas von lachhaft.
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          • huepferHH
            Registrierter Benutzer
            • 01.02.2005
            • 180
            • n.a.

            #6
            AW: B-Scheinprüfungsflug, FRAGEN!!!

            Sorry aber rein rechtlich hat der Pilot einen Ausbildungsvertrag mit der Schule. Welche Fluglehrer auch immer die Aufträge erteilen/erteilt haben ist dabei völlig egal. Verantwortlich für die Bestätigungen ist und bleibt die Schule.
            Anwalt nehmen und hübschen Brief mit Anwaltspapier schicken lassen dürfte reichen.
            Gruß,
            Olaf

            @edit : es sei denn, der Pilot kann gar nicht fliegen, oder hat nicht die nötige Reife, oder wie das so schön heißt
            Zuletzt geändert von huepferHH; 23.06.2005, 11:33.
            Rechtschreibfehler? kenn Ich, viiele

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            • Mattino
              Registrierter Benutzer
              • 27.03.2003
              • 95

              #7
              AW: B-Scheinprüfungsflug, FRAGEN!!!

              Ich und ein Freund haben die B-Theorie Ende 2004 in NRW gemacht und sind dann letztens für ein paar Tage nach Sillian (Bluesky) gefahren und haben bei denen auch ein Zimmer genommen. Wir sind dann nen paar mal mit hoch auf den Turntaler und haben mal eben den 10 km Flug nach Anras gemacht.

              Gekostet hat's letztlich nur die Zimmer und natürlich die normale Prüfungsgebür für Scheinaustellung und so.

              Die Susanne hat dann alles zum DHV geschickt, und der B-Schein kam dann auch nen bischen später per Post.

              Gruß
              Mattin

              Kommentar

              • Christian
                Registrierter Benutzer
                • 03.06.2001
                • 2870
                • Christian Lehmann
                • Kiefersfelden

                #8
                AW: B-Scheinprüfungsflug, FRAGEN!!!

                Zitat von huepferHH
                Sorry aber rein rechtlich hat der Pilot einen Ausbildungsvertrag mit der Schule. Welche Fluglehrer auch immer die Aufträge erteilen/erteilt haben ist dabei völlig egal. Verantwortlich für die Bestätigungen ist und bleibt die Schule.
                Anwalt nehmen und hübschen Brief mit Anwaltspapier schicken lassen dürfte reichen.
                Gruß,
                Olaf

                Genau das will Pilot X nicht (noch nicht zumindestens, muß ja auch nicht sein wenns anderster geht)

                Da ist halt auch noch das Problem das es keinen Ausbildungsvertrag gibt und keine Rechnung (wurde Bar bezahlt).
                Oder ist es logisch und rechtlich geltend, wenn im Ausbildungsnachweisheft die Theorieunterrichte usw von dem Fluglehrer Y, der damaligen Flugschule Z unterschrieben sind. Fluglehrer Y ist halt nicht mehr bei Flugschule Z.
                Wie sieht es da rechtlich aus?
                Normalerweise ist ja dann die Flugschule Z dafür verantwortlich, diese hat ja aber keinen Ausbildungsvertrag (und weis eventuell auch nichts mehr von dem Pilot X, da ja bar an die Fluglehrer Y gezahlt wurde) zumindestens sind das die Aussagen der Flugschule Z, da in den Akten nichts zu finden ist (wie auch wenn Flugschule Z eventuell nichts von der Barzahlung des Piloten X an Fluglehrer Y mitbekommen hat bzw. sich nciht mehr erinnern kann).


                Gibt es also nur den "Harten Weg?"


                Gruß

                Christian
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                • Christian
                  Registrierter Benutzer
                  • 03.06.2001
                  • 2870
                  • Christian Lehmann
                  • Kiefersfelden

                  #9
                  AW: B-Scheinprüfungsflug, FRAGEN!!!

                  Zitat von Mattino
                  Ich und ein Freund haben die B-Theorie Ende 2004 in NRW gemacht und sind dann letztens für ein paar Tage nach Sillian (Bluesky) gefahren und haben bei denen auch ein Zimmer genommen. Wir sind dann nen paar mal mit hoch auf den Turntaler und haben mal eben den 10 km Flug nach Anras gemacht.

                  Gekostet hat's letztlich nur die Zimmer und natürlich die normale Prüfungsgebür für Scheinaustellung und so.

                  Die Susanne hat dann alles zum DHV geschickt, und der B-Schein kam dann auch nen bischen später per Post.

                  Gruß
                  Mattin

                  Aha gibt also noch "normalgebliebene" Flugschulen. DANKE, Silian ist zwar kein Katzensprung, aber gut zu wissen , als Notlösung.


                  Gruß

                  Christian
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                  • huepferHH
                    Registrierter Benutzer
                    • 01.02.2005
                    • 180
                    • n.a.

                    #10
                    AW: B-Scheinprüfungsflug, FRAGEN!!!

                    Grundsätzlich gelten auch mündliche Verträge, aber hier kommt Ihr dann wohl in die Beweispflicht. Das ist etwas schwieriger, aber nicht unmöglich. Dumm ist wohl, daß nichts über die Flugschule gelaufen ist. (Ist wohl auch der Grund warum der/die gegengen sind, odere?)) Mein Fluglehrer guckte mich zwar immer mit rollenden Augen an, aber macht um Gottes Willen nichts mehr mündlich ab.
                    Aufwand und Nutzen abwägen ansonsten B-Theorie mitnehmen und wie oben beschrieben einen schönen entspannten Urlaub machen.
                    Gruß,
                    Olaf
                    Rechtschreibfehler? kenn Ich, viiele

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                    • Christian
                      Registrierter Benutzer
                      • 03.06.2001
                      • 2870
                      • Christian Lehmann
                      • Kiefersfelden

                      #11
                      AW: B-Scheinprüfungsflug, FRAGEN!!!

                      JUHU,

                      es schein auch noch die ein oder andere Flugschule zu geben die nicht nur ans "Kohle machen" denkt und/oder so kleinkarriert denkt.


                      Sobald alles geklappt hat, werde ich (sofern diese Flugschule es erlaubt) hier mal ein paar nette Worte zum besten geben, denn das war ja jetzt doch ein langer Weg bis das ganze Thema endlcih geschlossen werden konnte.


                      Gruß

                      Christian
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