Hallo
Wenn man als Ausländer z.B Schweizer, in D Fligen will und ein solch dienstbeflissener Einweiser, wie sie scheinbar in Baden-Baden vorkommen,
den Check sehen will, welchen man wahrscheinlich nicht amtlich beglaubigt, bei sich hat, ist dann fliegen verboten?
Gottseidank traut man uns in CH einstweilen noch zu, den
Schirm-Check, Checkflug, Plakette am Gurtzeug u.s.w. aus Vernunft zu machen und setzt nicht gleich ein gutbezahltes Bamtenheer auf uns an.
( Was in vielen anderen Belangen leider auch schon Tatsache ist)
Also wie sieths aus wenn ich mit Afnor geprüftem Schirm und Gurtzeug ohnePlakette in D erscheine?
(Hypotetisch gemeint, fliege einen 1-2 er nach DHV und SupAir mit Pappilon welches auch in D zugelassen ist.)
Danke für die Aufklährung
Franz
Wenn man als Ausländer z.B Schweizer, in D Fligen will und ein solch dienstbeflissener Einweiser, wie sie scheinbar in Baden-Baden vorkommen,
den Check sehen will, welchen man wahrscheinlich nicht amtlich beglaubigt, bei sich hat, ist dann fliegen verboten?
Gottseidank traut man uns in CH einstweilen noch zu, den
Schirm-Check, Checkflug, Plakette am Gurtzeug u.s.w. aus Vernunft zu machen und setzt nicht gleich ein gutbezahltes Bamtenheer auf uns an.
( Was in vielen anderen Belangen leider auch schon Tatsache ist)
Also wie sieths aus wenn ich mit Afnor geprüftem Schirm und Gurtzeug ohnePlakette in D erscheine?
(Hypotetisch gemeint, fliege einen 1-2 er nach DHV und SupAir mit Pappilon welches auch in D zugelassen ist.)
Danke für die Aufklährung
Franz
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