Hi,
zunächst nochmal ein herzliches Dankeschön an alle, die es vor und hinter den Kulissen möglich gemacht haben, dass dieser unsägliche CF zumindest für in Deutschland lebende Piloten mit deutscher Lizenz de facto abgeschafft wurde. Gleichwohl ist die Problematik für Deutsche bzw. in Deutschland lebende FliegerInnen, die mit dem österreichischen Sonderpilotenschein (SoPi) fliegen noch nicht vom Tisch. Einige Anmerkungen hierzu:
1. Schon immer wurde der SoPi im Gegensatz zum deutschen A- bzw. B-Schein nur für drei Jahre befristet ausgestellt, m.a.W. nach drei Jahren musste er verlängert werden, wollte man im Ösiland, aber auch bei uns quasi legal (eigentlich war damals im Grunde alles erlaubt, gab es doch bei uns keine gesetzliche Grundlage, sondern nur eine rechtlich äußerst dürftige "Allgemeinverfügung") weiterfliegen. Dazu benötigte der Pilot ein fliegerärztliches Gutachten und zudem musste die Verlängerung über eine amtliche Stelle erfolgen (z.B. über Austro-Kontroll bzw. über das österreichische Luftfahrtbundesamt). Beides - Gutachten und amtlicher Stempel - war mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Übrigens, ein CF war damals nicht vorgeschrieben.
2. Mitte der Neunziger erfolgte dahingehend eine erste Vereinfachung, dass die Verlängerung nunmehr auch über Flugschulen erfolgen konnte. Zu dieser Zeit fällt auch meiner Erinnerung nach die Einführung des CF, d.h. die Flugschulen durften nicht so ohne weiteres den SoPi verlängern, sondern es mußte ein Vorflug erfolgen (bereits damals eine Farce, da auch hier schon Verlängerungen erfolgten ohne CF, aber natürlich mit Gebühr, zumindest in einigen Flugschulen in Ö). Zudem, das fliegerärztliche Tauglichkeitszeugnis war nach wie vor weiterhin erforderlich.
3. Im Zuge der Vereinheitlichung der Ausbildung sowie der Lizenzen zwischen Österreich und Deutschland kam es nun zu dem bekannten für viele ärgerlichen Kompromiß: Auch für deutsche Lizenzen wurde nun der CF als Voraussetzung für die Verlängerung dieser Scheine eingeführt. Das fliegerärztliche Zeugnis entfiel ersatzlos in Österreich, in Deutschland wurde es eh nicht verlangt. (Übrigens: Diejenigen die zu diesem Zeitpunkt glückliche Besitzer eines UNBEFRISTETEN A- bzw. B-Scheins waren, wurde nun eine BEFRISTUNG aufs Auge gedrückt, m.E. rechtlich absolut nicht in Ordnung).
4. Im Zuge dessen gab es insbesondere bei vielen Flugschulen bei unserem südlichen Nachbarn einen regen Ablaß-Handel, der zurecht von vielen als Abzocke kritisiert wurde. (Nur nebenbei, ich habe meinen SoPi immer kostenlos bei meiner österreichischen Flugschule verlängern lassen - ein bürokratischer Akt von noch nicht mal einer Minute übrigens...). In Deutschland war die ganze Sache eh deutlich entspannter, da m.W. diese Abzocke nicht bzw. nicht in diesem Maße erfolgte. (Keine Angst, das war's zu dem Thema, hierzu wurde hier in diesem Forum schon bis zum Erbrechen diskutiert und gestritten).
5. Wie geht's nun weiter: M.W. ist die Befristung des SoPi in Ö gesetzlich festgeschrieben. Für SoPi - Besitzer wird sich also in dieser Beziehung vermutlich erstmal nichts ändern. Möglich aber, dass der CF und die damit verbundene Abzocke verschwindet. Das wär doch schon etwas!
In diesem Sinne
Euch allen schöne Flüge
Richard
P.S. Möglicherweise trübt mich an dem einen oder anderen Punkt auch die Erinnerung. Wer's besser weiß, bitte sehr, die Diskussion ist eröffnet...
zunächst nochmal ein herzliches Dankeschön an alle, die es vor und hinter den Kulissen möglich gemacht haben, dass dieser unsägliche CF zumindest für in Deutschland lebende Piloten mit deutscher Lizenz de facto abgeschafft wurde. Gleichwohl ist die Problematik für Deutsche bzw. in Deutschland lebende FliegerInnen, die mit dem österreichischen Sonderpilotenschein (SoPi) fliegen noch nicht vom Tisch. Einige Anmerkungen hierzu:
1. Schon immer wurde der SoPi im Gegensatz zum deutschen A- bzw. B-Schein nur für drei Jahre befristet ausgestellt, m.a.W. nach drei Jahren musste er verlängert werden, wollte man im Ösiland, aber auch bei uns quasi legal (eigentlich war damals im Grunde alles erlaubt, gab es doch bei uns keine gesetzliche Grundlage, sondern nur eine rechtlich äußerst dürftige "Allgemeinverfügung") weiterfliegen. Dazu benötigte der Pilot ein fliegerärztliches Gutachten und zudem musste die Verlängerung über eine amtliche Stelle erfolgen (z.B. über Austro-Kontroll bzw. über das österreichische Luftfahrtbundesamt). Beides - Gutachten und amtlicher Stempel - war mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Übrigens, ein CF war damals nicht vorgeschrieben.
2. Mitte der Neunziger erfolgte dahingehend eine erste Vereinfachung, dass die Verlängerung nunmehr auch über Flugschulen erfolgen konnte. Zu dieser Zeit fällt auch meiner Erinnerung nach die Einführung des CF, d.h. die Flugschulen durften nicht so ohne weiteres den SoPi verlängern, sondern es mußte ein Vorflug erfolgen (bereits damals eine Farce, da auch hier schon Verlängerungen erfolgten ohne CF, aber natürlich mit Gebühr, zumindest in einigen Flugschulen in Ö). Zudem, das fliegerärztliche Tauglichkeitszeugnis war nach wie vor weiterhin erforderlich.
3. Im Zuge der Vereinheitlichung der Ausbildung sowie der Lizenzen zwischen Österreich und Deutschland kam es nun zu dem bekannten für viele ärgerlichen Kompromiß: Auch für deutsche Lizenzen wurde nun der CF als Voraussetzung für die Verlängerung dieser Scheine eingeführt. Das fliegerärztliche Zeugnis entfiel ersatzlos in Österreich, in Deutschland wurde es eh nicht verlangt. (Übrigens: Diejenigen die zu diesem Zeitpunkt glückliche Besitzer eines UNBEFRISTETEN A- bzw. B-Scheins waren, wurde nun eine BEFRISTUNG aufs Auge gedrückt, m.E. rechtlich absolut nicht in Ordnung).
4. Im Zuge dessen gab es insbesondere bei vielen Flugschulen bei unserem südlichen Nachbarn einen regen Ablaß-Handel, der zurecht von vielen als Abzocke kritisiert wurde. (Nur nebenbei, ich habe meinen SoPi immer kostenlos bei meiner österreichischen Flugschule verlängern lassen - ein bürokratischer Akt von noch nicht mal einer Minute übrigens...). In Deutschland war die ganze Sache eh deutlich entspannter, da m.W. diese Abzocke nicht bzw. nicht in diesem Maße erfolgte. (Keine Angst, das war's zu dem Thema, hierzu wurde hier in diesem Forum schon bis zum Erbrechen diskutiert und gestritten).
5. Wie geht's nun weiter: M.W. ist die Befristung des SoPi in Ö gesetzlich festgeschrieben. Für SoPi - Besitzer wird sich also in dieser Beziehung vermutlich erstmal nichts ändern. Möglich aber, dass der CF und die damit verbundene Abzocke verschwindet. Das wär doch schon etwas!
In diesem Sinne
Euch allen schöne Flüge
Richard
P.S. Möglicherweise trübt mich an dem einen oder anderen Punkt auch die Erinnerung. Wer's besser weiß, bitte sehr, die Diskussion ist eröffnet...
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