Liebe Gleitschirmkollegen,
ich hatte kürzlich unter Fragen an den DHV -> Ausbildung eine Frage zur B-Scheinausbildung gestellt. Leider ist wohl noch niemand dazu gekommen, die Frage zu beantworten. Aber vielleicht weiß ja auch irgendjemand anderes, eine Antwort. Daher hier die Frage noch einmal:
Weiß jemand, ob es erlaubt/möglich ist, die Flüge über mindestens 30 Minuten für den B-Schein in B-Schein-Geländen durchzuführen (nach erfolgter B-Theorie+Theorieprüfung)? Zum Beispiel in Form eines Flugauftrages oder auch unter persönlicher Anwesenheit eines Fluglehrers/Fluglehrerassistenten.
Soweit ich informiert bin, werden ja Flüge für den A-Schein von Flugschulen in B-Schein-Geländen durchgeführt. Wäre super, wenn jemand dazu genaueres weiß.
Herzliche Grüße
Medi
ich hatte kürzlich unter Fragen an den DHV -> Ausbildung eine Frage zur B-Scheinausbildung gestellt. Leider ist wohl noch niemand dazu gekommen, die Frage zu beantworten. Aber vielleicht weiß ja auch irgendjemand anderes, eine Antwort. Daher hier die Frage noch einmal:
Weiß jemand, ob es erlaubt/möglich ist, die Flüge über mindestens 30 Minuten für den B-Schein in B-Schein-Geländen durchzuführen (nach erfolgter B-Theorie+Theorieprüfung)? Zum Beispiel in Form eines Flugauftrages oder auch unter persönlicher Anwesenheit eines Fluglehrers/Fluglehrerassistenten.
Soweit ich informiert bin, werden ja Flüge für den A-Schein von Flugschulen in B-Schein-Geländen durchgeführt. Wäre super, wenn jemand dazu genaueres weiß.
Herzliche Grüße
Medi
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