Hi!
Besonder viele Piloten sind´s ja nicht, die im Bereich der Innsbrucker Nordkette fliegen. Für diese kommt es aber ab sofort zu empfindlichen Einschränkungen.
Am besten lassen sich die Änderungen mit der angehängten Karte erklären.
Das Dokument heißt "CTR.zip". Es ist aber kein zip-File, sondern ein JPG. Bitte also einfach runterladen und dann Rechtsklick auf das File, dann "Umbenennen", und eben das "zip" durch "jpg" ersetzen. Sorry, eine einfachere Möglichkeit ist mir nicht eingefallen, um die 600x600 Pixelbeschränkung zu umgehen.
Wieder zum Thema:
Bisher durfte man bis 11000ft (3350m) im gesamten "Segelfluggebiet B" fliegen. Ab sofort (26.1.2006) darf nur noch im grün eingefärbten Bereich "Nordkette" bis auf eine Höhe von 8000ft (2450m) geflogen werden! Man muss hier also vielfach unter Grat bleiben und darf die CTR weder nach Westen noch nach Osten verlassen! (Nach Norden und nach Süden sowieso nicht, weil im Norden das Naturschutzgebiet und im Süden eben die CTR liegen.)
Das "Segelfluggebiet B" kann allerdings nach wie vor aktiviert werden. Die Aktivierung muss bei der Flugsicherung beantragt werden. (Tel.: 051703 6612)
Der offizielle Wortlaut dazu, der mich doch positiv stimmt:
Wenn das Gebiet beantragt wird und die Thermikverhältnisse einen Streckenflug zulassen, ist es - unabhängig von der Pilotenanzahl - vom Kontrollturm Innsbruck zu aktivieren.
Eine eventuell bereits bestehende Aktivierung wird über ATIS - 126,025 Mhz oder Tel. 051703-4631 bekannt gegeben.
Auf alle Fälle wird mein Zugang wohl der sein, vor jedem Flug, der auch nur eine Gratüberhöhung möglich erscheinen lässt, dort anzurufen.
Es gab schon mal (vor meiner GS-Zeit) die Regelung, dass jeder Start von der Luftsicherung genehmigt werden musste!! Die Flieger riefen dann auch tatsächlich bei jedem Start die Flugsicherung an, bis es denen zu blöd wurde, und diese dumme Regelung wieder aufgehoben wurde.
Ich persönlich würde hier ähnlich vorgehen. Die aktuelle Regelung einfach zu ignorieren wäre aus meiner Sicht grundfalsch und sicherlich kontraproduktiv!!
Ich würde eben vor jedem Flug, der nicht 100% zum Abgleiter wird, dort anrufen. Vielleicht kann man dadurch wie beim vorigen Beispiel erreichen, dass diese dumme Regelung, die niemandem etwas bringt, wieder gekippt wird.
Pipo
P.S.:
Ich habe das gesamte "Abkommen über den PG- und HG- Betrieb an der Nordkette" als PDF-File und maile es euch natürlich gerne weiter. (am einfachsten per PM kurz fragen.)
Ich habe auch an die betroffenen Vereine gemailt und hoffe, dass man sich da vielleicht gemeinsam ein sinnvolles Vorgehen überlegen kann, und vielleicht auch eine Änderung erwirken kann.
...wenn sich was neues ergibt, werde ich´s hier reinschreiben.
Besonder viele Piloten sind´s ja nicht, die im Bereich der Innsbrucker Nordkette fliegen. Für diese kommt es aber ab sofort zu empfindlichen Einschränkungen.
Am besten lassen sich die Änderungen mit der angehängten Karte erklären.
Das Dokument heißt "CTR.zip". Es ist aber kein zip-File, sondern ein JPG. Bitte also einfach runterladen und dann Rechtsklick auf das File, dann "Umbenennen", und eben das "zip" durch "jpg" ersetzen. Sorry, eine einfachere Möglichkeit ist mir nicht eingefallen, um die 600x600 Pixelbeschränkung zu umgehen.
Wieder zum Thema:
Bisher durfte man bis 11000ft (3350m) im gesamten "Segelfluggebiet B" fliegen. Ab sofort (26.1.2006) darf nur noch im grün eingefärbten Bereich "Nordkette" bis auf eine Höhe von 8000ft (2450m) geflogen werden! Man muss hier also vielfach unter Grat bleiben und darf die CTR weder nach Westen noch nach Osten verlassen! (Nach Norden und nach Süden sowieso nicht, weil im Norden das Naturschutzgebiet und im Süden eben die CTR liegen.)
Das "Segelfluggebiet B" kann allerdings nach wie vor aktiviert werden. Die Aktivierung muss bei der Flugsicherung beantragt werden. (Tel.: 051703 6612)
Der offizielle Wortlaut dazu, der mich doch positiv stimmt:
Wenn das Gebiet beantragt wird und die Thermikverhältnisse einen Streckenflug zulassen, ist es - unabhängig von der Pilotenanzahl - vom Kontrollturm Innsbruck zu aktivieren.
Eine eventuell bereits bestehende Aktivierung wird über ATIS - 126,025 Mhz oder Tel. 051703-4631 bekannt gegeben.
Auf alle Fälle wird mein Zugang wohl der sein, vor jedem Flug, der auch nur eine Gratüberhöhung möglich erscheinen lässt, dort anzurufen.
Es gab schon mal (vor meiner GS-Zeit) die Regelung, dass jeder Start von der Luftsicherung genehmigt werden musste!! Die Flieger riefen dann auch tatsächlich bei jedem Start die Flugsicherung an, bis es denen zu blöd wurde, und diese dumme Regelung wieder aufgehoben wurde.
Ich persönlich würde hier ähnlich vorgehen. Die aktuelle Regelung einfach zu ignorieren wäre aus meiner Sicht grundfalsch und sicherlich kontraproduktiv!!
Ich würde eben vor jedem Flug, der nicht 100% zum Abgleiter wird, dort anrufen. Vielleicht kann man dadurch wie beim vorigen Beispiel erreichen, dass diese dumme Regelung, die niemandem etwas bringt, wieder gekippt wird.
Pipo
P.S.:
Ich habe das gesamte "Abkommen über den PG- und HG- Betrieb an der Nordkette" als PDF-File und maile es euch natürlich gerne weiter. (am einfachsten per PM kurz fragen.)
Ich habe auch an die betroffenen Vereine gemailt und hoffe, dass man sich da vielleicht gemeinsam ein sinnvolles Vorgehen überlegen kann, und vielleicht auch eine Änderung erwirken kann.
...wenn sich was neues ergibt, werde ich´s hier reinschreiben.
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