da schreibt der dhv auf seiner news-seite über einen bericht von b. girstmair in seinen eigenen news zum thema checkflug in der zukunft.
erstmal bin ich erstaunt das der dhv seine infos aus einem internet-newsletter bezieht und nicht vom österreichischen beauftragten, dem öaec erhält. der soltle aufgrund seiner funktion doch am neuen entwurf zu Zivilluftfahrt-Personalverordnung 2006 (ZLPV 2006) beteiligt sein.
im entwurf der neuen verordnung die gerade in bearbeitung ist, wird der gs/hg-schein in zukunft unbefristet gültig sein und kein checkflug mehr nötig sein. zumindest für solopiloten. tandempiloten und motor-hg/gs-piloten brauchen ihn weiterhin. im begleittext zur geplanten verordnung steht:
falls die zlpv2006 so kommt, ist das leidige thema checkflug vom tisch.
erstmal bin ich erstaunt das der dhv seine infos aus einem internet-newsletter bezieht und nicht vom österreichischen beauftragten, dem öaec erhält. der soltle aufgrund seiner funktion doch am neuen entwurf zu Zivilluftfahrt-Personalverordnung 2006 (ZLPV 2006) beteiligt sein.
im entwurf der neuen verordnung die gerade in bearbeitung ist, wird der gs/hg-schein in zukunft unbefristet gültig sein und kein checkflug mehr nötig sein. zumindest für solopiloten. tandempiloten und motor-hg/gs-piloten brauchen ihn weiterhin. im begleittext zur geplanten verordnung steht:
Die zweite wesentliche Neuerung betrifft die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Grund- sowie der
Überlandberechtigung für Piloten von Hänge- und Paragleiter. Bisher war für die Aufrechterhaltung genannter
Berechtigungen ein von einem Fluglehrer im Flugbuch bestätigter einwandfreier Überprüfungsflug alle drei
Jahre ab Erteilung der Grundberechtigung notwendig. Nunmehr soll dem Beispiel anderer europäischer Staaten
(unlängst wurde etwa in Deutschland die zwingende Durchführung des "Checkfluges" zur Erhaltung von Berechtigungen
abgeschafft; in anderen Ländern wurde eine Befähigungsüberprüfungen niemals verlangt) gefolgt
werden und kein eigener Überprüfungsflug für die Überprüfung der fachlichen Befähigung von Hänge- und
Paragleiterpiloten mehr notwendig sein. Es soll stattdessen nun eine Verpflichtung des einzelnen Piloten zur
Einschätzung seiner fachlichen Befähigung vorgesehen werden. Bei Zweifeln ist eine Verpflichtung zur Durchführung
einer Nachschulung vorgesehen. Dies ist durch das von solchen Piloten ausgehende vergleichsweise
geringe Gefährdungspotenzial im Bezug auf Dritte gerechtfertigt. Für Piloten mit Passagierberechtigung sowie
Piloten von motorisierten Hänge- und Paragleitern soll die Verpflichtung zur Durchführung des Überprüfungsfluges
bestehen bleiben.
Überlandberechtigung für Piloten von Hänge- und Paragleiter. Bisher war für die Aufrechterhaltung genannter
Berechtigungen ein von einem Fluglehrer im Flugbuch bestätigter einwandfreier Überprüfungsflug alle drei
Jahre ab Erteilung der Grundberechtigung notwendig. Nunmehr soll dem Beispiel anderer europäischer Staaten
(unlängst wurde etwa in Deutschland die zwingende Durchführung des "Checkfluges" zur Erhaltung von Berechtigungen
abgeschafft; in anderen Ländern wurde eine Befähigungsüberprüfungen niemals verlangt) gefolgt
werden und kein eigener Überprüfungsflug für die Überprüfung der fachlichen Befähigung von Hänge- und
Paragleiterpiloten mehr notwendig sein. Es soll stattdessen nun eine Verpflichtung des einzelnen Piloten zur
Einschätzung seiner fachlichen Befähigung vorgesehen werden. Bei Zweifeln ist eine Verpflichtung zur Durchführung
einer Nachschulung vorgesehen. Dies ist durch das von solchen Piloten ausgehende vergleichsweise
geringe Gefährdungspotenzial im Bezug auf Dritte gerechtfertigt. Für Piloten mit Passagierberechtigung sowie
Piloten von motorisierten Hänge- und Paragleitern soll die Verpflichtung zur Durchführung des Überprüfungsfluges
bestehen bleiben.
Kommentar