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Empfehlung des DHV: Auch bei unentgeltlichen Flügen sollte stets ein Beförderungsvertrag schriftlich abgeschlossen werden. Damit ist sichergestellt, dass der Pilot bei einem Unfall mit Passagierschaden, an welchem ihm keine Schuld trifft, nur bis zur Höhe der Haftungsbegrenzung von 122.000 € haftet.
Bei einem reinen Gefälligkeitsflug ohne Leistungspflicht und Gegenleistung (kein Vertrag, kein Entgelt, kein "Rechtsbindungswille") gilt die in der Höhe unbegrenzte Haftung nach dem BGB. Die Haftung kann durch Erklärung des Passagiers ausgeschlossen werden, und zwar für einfache Fahrlässigkeit auf beliebige Weise (auch durch Formularerklärung) und für grobe Fahrlässigkeit nur durch handschriftliche Erklärung des Passagiers.
Hinweis: Gesetzlich vorgeschrieben ist bei reinen Gefälligkeitsflüge nur die gängige Halter-Haftpflichtversicherung für Gleitschirm oder Hängegleiter. Weil der Begriff des Entgeltes aber sehr eng definiert werden kann (die Übernahme der Bergbahnkosten des Piloten durch den Passagier oder das spendierte Bier nach der Landung kann bereits ein Entgelt sein), oder ein Zusammenhang mit Beruf oder Gewerbe des Piloten übersehen werden kann, besteht das Risiko, das unbeabsichtigt aus dem Gefälligkeitsflug eine vertragliche Beförderung mit der entsprechenden Haftung entsteht. Außerdem kann der Haftungsausschluss rechtlich mangelhaft sein. Deshalb empfiehlt der DHV auch für Gefälligkeitsflüge dringend den Abschluss einer Passagierhaftpflichtversicherung (z.B. Gerling-CSL-Haftpflichtversicherung)
Zuletzt geändert von ForumAdmin; 13.09.2006, 20:54.
Jetzt mal im Ernst, wie lange zahlt man neben den normalen Lebenskosten 122000 Euro ab? Im Prinzip könnens auch 3mal so viel sein unter 20-30 Jahren im Optimalfall ist da wohl nicht zu denken.
Und sich für GROBE FAHRLÄSSIGKEIT eine Unterschrift von einem Passagier geben zu lassen, und so wie bei Tobi und mir von seinen besten Freunden oder gar Eltern, sehe ich als kontraproduktiv an.
Aus dem Grund macht das wohl auch kaum einer, desweiteren ist das auch auch nicht gerade eine sehr effektive Werbung für unseren Sport. Wenn ich das so handhaben würde wäre ich vielleicht im Fall der Fälle besser geschützt aber meine wenigen Tandemflüge würden sich nochmals um ca. 50% reduzieren.
Und ebend dies ist wie ich finde nicht gerade fördernd für den "privaten Tandemflieger", aber da habe ich vor Jahren schon mal Revolution betrieben, geändert hat sich für uns "private" nichts , ganz im Gegenteil.
Was die rücklaufigen Tandempiloten beweissen (zumindestens kenne ich ein paar die Ihre Ausrüstung verkauft und das Tandemfliegen an den Nagel gehängt haben)
Aber ich lasse mich gerne durch stichhaltige Darlegung davon überzeugen das man es als "privater Tandemflieger" in Deutschland einfacher hat, als in den eh schon schweren Jahren zuvor.
Tja dann wär das geklärt ....
Scheint der DHV fördere es das die Privaten flieger irgendwann aussterben werden..... Gerling setzt ja mit der neuen Versicherungsgebühren (erhöht) ein deutliches zeichen!
.. der Mark
..........machen wir den Tread zu .....
Ich will niemand von einer Versicherung abraten, im Gegenteil.
Was ich sagen will (und Du offenbar auch):
bei Flügen gegen irgendeine wie auch immer geartete Gegenleistung kann man die Haftung nicht ausschließen.
Bei Flügen wie sie Tobi für seine Familie und Freunde macht (reine Gefälligkeitsflüge, es spielt wirklich keine Rolle wie und ob er für den DHV ehrenamtlich tätig ist) : kann man die Haftung wie bereits vorher ausgeführt auschließen (wie, das ist im DHV-Thread ausgeführt); das sollte aber dennoch niemand davon abhalten eine Versicherung abzuschließen, denn ob ein Unfall auf grobe oder einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, kann zu jahrelangen Streitereien vor Gericht führen.
Was den Rückgriff des Sozialversicherungsträgers gegen Familienangehörige betrifft: der ist nach § 116 Sozialgesetzbuch X so gut wie unmöglich.
übrigens Thomas: Tandem fliege ich höchstens mal als Passagier,
aber ich mache Luftrecht (nicht nur im Gleitschirmbereich) und u.a. v.a. Sozialrecht, wobei ich fast täglich auch mit der Durchsetzung und Abwehr von Regressen beschäftigt bin (und mit dem Scheißthema: grobe Fahrlässigkeit, das ist derzeit ein Thema nach einem Flugzeugabsturz)
Grüße
Dirk
so jetzt sollte dieses Thema wirklich beendet sein; man kann mir auch eine pm schicken
Aber ich lasse mich gerne durch stichhaltige Darlegung davon überzeugen das man es als "privater Tandemflieger" in Deutschland einfacher hat, als in den eh schon schweren Jahren zuvor.
Was mir da einfällt, ist die Passagierhaftpflichtversicherung vom Gerling. Die gibt’s seit einiger Zeit zur Auswahl mit geringerer Deckungssumme (2,5 Mio statt 4 Mio) für 100 Euro günstiger. Hier sind übrigens auch Familienangehörige versichert.
Ansonsten ist privat Tandemfliegen genauso wie (für die meisten) das Solofliegen etwas, was Spaß macht und Geld kostet. Das war früher schon so und hat sich bis heute nicht geändert.
Zuletzt geändert von ForumAdmin; 14.09.2006, 07:50.
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