Hallo!
Wenn man zum Bergsteigen eine (sehr) leichte Ausrüstung haben will, bieten sich ja hauptsächlich Gurtzeuge und auch Schirme ohne Güsi an. Ich denke da z. B. an das Yeti Gurtzeug oder die Produkte von Nervures. Klar - in D und Ö ist nur fliegen mit Güsi-Ausrüstung erlaubt. Ich höre auch regelmäßig, dass "keine Versicherung" bezahlen würde. Dennoch scheint gerade die Fraktion der Bergsteiger das mit dem Güsi nicht so genau zu nehmen. Dass "keine Versicherung" im Fall der Fälle bezahlen soll mag ich auch nicht so richtig glauben.
Ich habe mir deshalb mal ein, durchaus realistisches, Worst-Case-Konstrukt ausgedacht und bin schon auf Eure Einschätzung der Rechtslage gespannt. (mit Begründung, natürlich )
Also, das passiert:
Der Flieger XVZ startet von einem Berg, den er zuvor erklommen hat, mit seiner Gleitschirmausrüstung. Er fliegt eine DHV1 Yeti Schirm, eine DHV-zugelassene Rettung und ein Bergsteigergurtzeug ohne Protektor und ohne Güsi. Der Flug verläuft reibungslos, bei der Landeeinteilung stellt er jedoch fest, dass der Talwind ausgeprägter als vermutet ist. Durch im Luv des Landeplatzes stehenden Bäume entstehen recht kräftige Leewirbel, die Landeeinteilung passt nicht mehr und er schlägt in ein direkt vor dem Landeplatz geparktes Fahrzeug ein. Schnell sind Polizei und Rettungsdienst zur Stelle. Der Rettungsdienst stellt eine schwere Rückenverletzung fest, alarmiert den Rettungshubschrschrauber, welcher ihn ins Krankenhaus transportiert. Die Polizei stellt die Ausrüstung sicher und meldet den Unfall dem DHV. Im Krankenhaus stellt man bei dem Piloten eine Querschnittslähmung fest, durch welche er berufsunfähig wird. Der DHV hat mittlerweile die Ausrüstung erhalten, stellt das fehlende Güsi am Gurtzeug fest, außerdem stellt er fest, dass der Pilot zu schwer für den Güsi-Bereich des Schirmes war und erstattet Anzeige bei der Staatsanwaltschaft (läuft das eigentlich so??). Außerdem möchte der Besitzer des Fahrzeugs den entstandenen Schaden ersetzt haben.
Nun die daraus entstehenden Fragen:
Zumindest die beiden wichtigsten Versicherungen, nämlich die Kranken- und Unfallversicherung müssten nach meinem Empfinden bezahlen. Jedenfalls gibt es nach meiner Kenntniss bei diesen Versicherungen so etwas wie "grobe Fahrlässigkeit" nicht!? (wirklich wissen tue ich es jedoch nicht)
Ich freue mich schon jetzt auf Eure Antworten!
Gruß, Oliver
Wenn man zum Bergsteigen eine (sehr) leichte Ausrüstung haben will, bieten sich ja hauptsächlich Gurtzeuge und auch Schirme ohne Güsi an. Ich denke da z. B. an das Yeti Gurtzeug oder die Produkte von Nervures. Klar - in D und Ö ist nur fliegen mit Güsi-Ausrüstung erlaubt. Ich höre auch regelmäßig, dass "keine Versicherung" bezahlen würde. Dennoch scheint gerade die Fraktion der Bergsteiger das mit dem Güsi nicht so genau zu nehmen. Dass "keine Versicherung" im Fall der Fälle bezahlen soll mag ich auch nicht so richtig glauben.
Ich habe mir deshalb mal ein, durchaus realistisches, Worst-Case-Konstrukt ausgedacht und bin schon auf Eure Einschätzung der Rechtslage gespannt. (mit Begründung, natürlich )
Also, das passiert:
Der Flieger XVZ startet von einem Berg, den er zuvor erklommen hat, mit seiner Gleitschirmausrüstung. Er fliegt eine DHV1 Yeti Schirm, eine DHV-zugelassene Rettung und ein Bergsteigergurtzeug ohne Protektor und ohne Güsi. Der Flug verläuft reibungslos, bei der Landeeinteilung stellt er jedoch fest, dass der Talwind ausgeprägter als vermutet ist. Durch im Luv des Landeplatzes stehenden Bäume entstehen recht kräftige Leewirbel, die Landeeinteilung passt nicht mehr und er schlägt in ein direkt vor dem Landeplatz geparktes Fahrzeug ein. Schnell sind Polizei und Rettungsdienst zur Stelle. Der Rettungsdienst stellt eine schwere Rückenverletzung fest, alarmiert den Rettungshubschrschrauber, welcher ihn ins Krankenhaus transportiert. Die Polizei stellt die Ausrüstung sicher und meldet den Unfall dem DHV. Im Krankenhaus stellt man bei dem Piloten eine Querschnittslähmung fest, durch welche er berufsunfähig wird. Der DHV hat mittlerweile die Ausrüstung erhalten, stellt das fehlende Güsi am Gurtzeug fest, außerdem stellt er fest, dass der Pilot zu schwer für den Güsi-Bereich des Schirmes war und erstattet Anzeige bei der Staatsanwaltschaft (läuft das eigentlich so??). Außerdem möchte der Besitzer des Fahrzeugs den entstandenen Schaden ersetzt haben.
Nun die daraus entstehenden Fragen:
- welche rechtlichen Konsequenzen hat der Pilot zu befürchten? Ist Fliegen ohne Güsi-Ausrüstung eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat?
- zahlt die DHV-Haftpflicht für den an dem PKW entstanden Schaden? Gibt es etwa eine "Güsi- / Gewichtsbereich-Klausel" im Kleingedruckten?
- zahlt die Krankenversicherung für den Transport im Heli und die Behandlung?
- zahlt die Unfallversicherung für die entstandene Berufsunfähigkeit?
Zumindest die beiden wichtigsten Versicherungen, nämlich die Kranken- und Unfallversicherung müssten nach meinem Empfinden bezahlen. Jedenfalls gibt es nach meiner Kenntniss bei diesen Versicherungen so etwas wie "grobe Fahrlässigkeit" nicht!? (wirklich wissen tue ich es jedoch nicht)
Ich freue mich schon jetzt auf Eure Antworten!
Gruß, Oliver
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