Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

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  • Oliver Reik
    Registrierter Benutzer
    • 12.06.2006
    • 246
    • Oliver Reik
    • Mettmann / Neandertal

    Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

    Hallo!

    Wenn man zum Bergsteigen eine (sehr) leichte Ausrüstung haben will, bieten sich ja hauptsächlich Gurtzeuge und auch Schirme ohne Güsi an. Ich denke da z. B. an das Yeti Gurtzeug oder die Produkte von Nervures. Klar - in D und Ö ist nur fliegen mit Güsi-Ausrüstung erlaubt. Ich höre auch regelmäßig, dass "keine Versicherung" bezahlen würde. Dennoch scheint gerade die Fraktion der Bergsteiger das mit dem Güsi nicht so genau zu nehmen. Dass "keine Versicherung" im Fall der Fälle bezahlen soll mag ich auch nicht so richtig glauben.

    Ich habe mir deshalb mal ein, durchaus realistisches, Worst-Case-Konstrukt ausgedacht und bin schon auf Eure Einschätzung der Rechtslage gespannt. (mit Begründung, natürlich )

    Also, das passiert:

    Der Flieger XVZ startet von einem Berg, den er zuvor erklommen hat, mit seiner Gleitschirmausrüstung. Er fliegt eine DHV1 Yeti Schirm, eine DHV-zugelassene Rettung und ein Bergsteigergurtzeug ohne Protektor und ohne Güsi. Der Flug verläuft reibungslos, bei der Landeeinteilung stellt er jedoch fest, dass der Talwind ausgeprägter als vermutet ist. Durch im Luv des Landeplatzes stehenden Bäume entstehen recht kräftige Leewirbel, die Landeeinteilung passt nicht mehr und er schlägt in ein direkt vor dem Landeplatz geparktes Fahrzeug ein. Schnell sind Polizei und Rettungsdienst zur Stelle. Der Rettungsdienst stellt eine schwere Rückenverletzung fest, alarmiert den Rettungshubschrschrauber, welcher ihn ins Krankenhaus transportiert. Die Polizei stellt die Ausrüstung sicher und meldet den Unfall dem DHV. Im Krankenhaus stellt man bei dem Piloten eine Querschnittslähmung fest, durch welche er berufsunfähig wird. Der DHV hat mittlerweile die Ausrüstung erhalten, stellt das fehlende Güsi am Gurtzeug fest, außerdem stellt er fest, dass der Pilot zu schwer für den Güsi-Bereich des Schirmes war und erstattet Anzeige bei der Staatsanwaltschaft (läuft das eigentlich so??). Außerdem möchte der Besitzer des Fahrzeugs den entstandenen Schaden ersetzt haben.

    Nun die daraus entstehenden Fragen:
    • welche rechtlichen Konsequenzen hat der Pilot zu befürchten? Ist Fliegen ohne Güsi-Ausrüstung eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat?
    • zahlt die DHV-Haftpflicht für den an dem PKW entstanden Schaden? Gibt es etwa eine "Güsi- / Gewichtsbereich-Klausel" im Kleingedruckten?
    • zahlt die Krankenversicherung für den Transport im Heli und die Behandlung?
    • zahlt die Unfallversicherung für die entstandene Berufsunfähigkeit?


    Zumindest die beiden wichtigsten Versicherungen, nämlich die Kranken- und Unfallversicherung müssten nach meinem Empfinden bezahlen. Jedenfalls gibt es nach meiner Kenntniss bei diesen Versicherungen so etwas wie "grobe Fahrlässigkeit" nicht!? (wirklich wissen tue ich es jedoch nicht)

    Ich freue mich schon jetzt auf Eure Antworten!

    Gruß, Oliver
  • Eagle 1
    Registrierter Benutzer
    • 23.08.2005
    • 674

    #2
    AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

    Zitat von Oliver Reik
    Hallo!

    ]

    Zumindest die beiden wichtigsten Versicherungen, nämlich die Kranken- und Unfallversicherung müssten nach meinem Empfinden bezahlen. Jedenfalls gibt es nach meiner Kenntniss bei diesen Versicherungen so etwas wie "grobe Fahrlässigkeit" nicht!? (wirklich wissen tue ich es jedoch nicht)

    Ich freue mich schon jetzt auf Eure Antworten!

    Gruß, Oliver
    Die Krankenkasse zahlt auf alle Fälle, es sei denn eine PRIVATE KV hätte das Flugrisiko ausgeschlossen.
    Die Unfallversicherung zahlt nur wenn Flugrisiko eingeschlossen ist und - m.W.-
    keine grobe Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz vorliegt.

    Gruss

    Kommentar

    • MountMcKinley
      Registrierter Benutzer
      • 26.04.2006
      • 57
      • Dominik
      • Eiselfing

      #3
      AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

      Die gängigen Unfallversicherungen schließen die Versicherung eines Luftsportgeräteführers, wie unsereins ja einer ist, nämlich Gleitschirmpilot, in der Regel, also fast immer aus. Bei meiner Krankenversicherung = Privatversicherer Debeka, kann dieses Risiko nicht mal gegen nen Aufpreis eingeschlossen werden. Anders ist das bei Gerling, wer sich dort Unfallversichert, kann das Flugrisiko mit versichern. Auch die Hamburg Mannheimer versichert gegen eine ziemlich hohe Zuzahlung das Flugrisiko. Wie das nun bei gesetzlichen Krankenkassen ist??? Bin ich ehrlich gesagt überfragt, ob die die Kosten übernehmen.

      Aber bitte aufpassen mit der Berufsunfähigkeit. Wenn Du aufgrund eines Gleitschirmunfalls berufsunfähig wirst, muss das Flugrisiko in den Tarifbestimmungen deiner Berufsunfähigkeitsversicherung mit enthalten sein. Die Unfallversicherung zahlt in keinem Fall die Folgen bei Berufsunfähigkeit – das muss extra versichert sein. Die Unfallversicherung zahlt nur, was mit dem Unfall tatsächlich zu tun hat!!!!
      Auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung ist es wieder üblich, dass das Flugrisiko normalerweise ausgeschlossen ist. Der Gerling Konzern bietet jedoch auch hier eine Berufsunfähigkeitsversicherung an, die dieses Risiko mit einschließt. Übrigens auch die Debeka, was ich sehr seltsam finde, aber nach Rückfragen bei der Debeka meinte man, dass die Unfallversicherer der Debeka generell das Flugrisiko immer ausschließen. Ausnahmen gibt es nicht.
      Und wer nicht versichert ist, egal ob Unfall- und/oder Berufsunfähigkeitsversichert, wird auch kein Geld sehen.
      Deshalb überlegen, ob man nicht doch ein bissl Geld für diese beiden wichtigen Versicherungen investiert, um wenigstens Unfallschäden und das Berufsunfähigkeitsrisiko abzudecken. Auch wenn einem nie was passiert...tritt der schlimmste Fall ein, is man sein Leben lang ruiniert!!!
      Trotzdem...weiterhin gute und schöne Flüge.
      Lieber Gruß
      Dominik
      Freiheit gewinnen wir nicht, indem wir unsere Grenzen erweitern. Sie besteht nicht darin, immer höher zu fliegen oder immer tiefer zu tauchen, sie besteht darin, zu fühlen, wie man fliegt, zu fühlen, wie man taucht. Sie besteht nicht darin, so gut wie möglich zu leben, sie besteht darin zu spüren, dass man lebt, zu wissen, was man lebt, zu wissen, warum man lebt. Die wahre Freiheit kann nur eine innere sein; es ist die einzige Freiheit, die uns die äußeren Geschehnisse nicht wegnehmen kann. B.P.

      Kommentar

      • hape
        Registrierter Benutzer
        • 16.08.2005
        • 563
        • Hans-Peter Beggel
        • Weißenhorn

        #4
        AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

        Ich glaube, die Frage wurde nicht richtig verstanden. Es geht doch hier darum, ob die o.g. Versicherungen auch bezahlen, wenn das Gurtzeug (oder ein anderer Teil der Ausrüstung) KEIN Gütesiegel hat und/oder man Ausserhalb des zugelassenen Gewichtsbereiches fliegt.

        Dass eine private KV, wie MountMcKinley schreibt, nicht mal gegen Aufpreis das Flugrisiko mitversichert, kann ich mir nicht vorstellen. Das würde ja heissen, dass Du die Krankenkosten komplett selbst tragen müsstest. Das bei einer OP??? Oder hast Du KV mit Unfallversicherung verwechselt?

        Übrigens: Ganz gleich, ob eine Versicherung zahlt oder nicht, würde ich stets versuchen, mein Flugrisisko soweit möglich zu minimieren. Von daher kommt für mich ein Gurtzeug ohne einigermassen guten Protektor nicht in Frage. Ich mache auch intensiv Paratrekking (auch stets mit Rettung) und wenn mir die (sichere) Ausrüstung irgendwann zu schwer werden würde, würde ich eher mit dem Paratrekking aufhören als an der Sicherheit zu sparen.

        Gruß

        H.-P.

        Kommentar

        • Heiko
          Registrierter Benutzer
          • 05.06.2001
          • 593
          • Heiko Sauer
          • Spessart

          #5
          AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

          Zitat von MountMcKinley
          ... Bei meiner Krankenversicherung = Privatversicherer Debeka, kann dieses Risiko nicht mal gegen nen Aufpreis eingeschlossen werden. Anders ist das bei Gerling, wer sich dort Unfallversichert, kann das Flugrisiko mit versichern...
          Das ist doch nicht Dein ernst, oder? Die Debeka lässt Dich die Kosten Deiner Behandlung selber zahlen??? Kann ich nicht ganz glauben. Ich hoffe, Du hast nur die beiden versicherungen (Unfallv. und Krankenv.) vermischt...

          CU UP!

          Heiko.

          Oh, da war H.P. zwei Minuten schneller...

          Kommentar

          • Oliver Reik
            Registrierter Benutzer
            • 12.06.2006
            • 246
            • Oliver Reik
            • Mettmann / Neandertal

            #6
            AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

            Hi!

            Genau - eigentlich hat mich interessiert, ob und was für einen Unterschied es macht, ob man mit oder ohne Güsi fliegt.

            Durch den Beitrag von MountMcKinley bin ich nun aber doch sehr verunsichert - insbesondere deshalb, weil meine Freundin kürzlich erst noch bei unserer Unfallversicherung angerufen hat und dort die Auskunft erhielt, dass wir die Gleitschirmfliegerei nicht einmal melden müssten. Im Kleingedruckten meiner Krankenversicherung fand ich auch nichts dazu.

            Ansonsten ist mein Kenntnisstand der, dass Berufsunfähigkeit nicht gleich Berufsunfähigkeit ist:

            Berufsunfähigkeit durch Unfall --> Unfallversicherung
            Berufsunfähigkeit durch Krankheit --> Berufsunfähigkeitsversicherung

            Ich sehe schon - da muss ich mich noch mal richtig schlau machen!

            Kommentar

            • UlrichPrinz
              Registrierter Benutzer
              • 31.10.2003
              • 2579

              #7
              AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

              Hi Oliver,

              Interessante Fragen! Nur leider VIEL zu komplex fürs Forum!
              In vielen anderen Threads zum Thema Versicherung siehst du, dass hierbei
              jeder mit Halbwissen herumschmeisst, und dass mit dem Unterton der
              überzeugung.
              Ich würde einfach mal generell gar nichts glauben was hier Laien schreiben.

              Die Frage wäre eher was für unseren DHV-Justitiar. Den kann man ja laut
              DHV-Info jeden Freitag anrufen. Wäre genial, wenn du ihm mal diese Frage
              stellst, und wir eine Antwort mit Siegel drauf bekommen könnten.

              Modifiziere dein Beispiel aber bitte noch in folgendem Punkt: Ersetze den DHV-Yeti,
              durch einen CEN A Schirm. Grund: In deinem Beispiel kann man dem Material
              keine *Ursache* für den Unfall zuschreiben, nur für die gravierenden Gesundheits-Folgen.
              Bei einem nicht DHV-Güsi (CEN A entspräche aber DHV 1) könnte aber die
              Versicherung Argumentieren, dass der Schirm ursächlich für den Unfall war,
              so abwegig dies einem logisch denkenden Menschen auch scheinen mag.

              Viele Grüsse,
              Ulli
              P.S.: Zu den Postern oben: Es versteht sich doch von selbst, dass Oliver hier nur
              über Unfall- & Berufsunfähigkeits-versicherungen spricht, die das Flugrisiko mit
              eingeschlossen haben. Bei denen wo das nicht so ist, ist dies im Vertrag dick
              ausgeschlossen. Ich habe erst kürzlich stapelweise solche Verträge durchgelesen.
              Vergäudete Zeilen, darüber zu disputieren...

              Kommentar

              • UlrichPrinz
                Registrierter Benutzer
                • 31.10.2003
                • 2579

                #8
                AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

                @ Oliver: So nun hast du gepostet, wärend ich schrieb...
                War wohl eine Fehlannahme in meinem PS..

                Also nochmal ganz einfach ausgedrückt die Unterschiede:

                Unfallversicherung: Zahlt einmalig einen Betrag im Falles eines Unfalles, z.B.100.000 Euro
                Berufsunfähigkeitsversicherung: Zahlt monatlich einen Betrag, z.B. 1000 Euro,
                egal aus welchem Grund du unfähig wirst (Unfall oder Krankheit)

                Beide schliessen bei den meisten günstigen Versicherungen das Flugrisiko
                explizit aus. Das heisst dann logischerweise sie zahlen nichts - nada.
                Wenn es nicht explizit im Vertrag ausgeschlossen ist, ist es mit versichert.

                Gruss, Ulli

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                • maserer
                  Registrierter Benutzer
                  • 04.06.2001
                  • 93
                  • Stefan Maß
                  • Bad Reichenhall

                  #9
                  AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

                  Hallo,

                  die private Debeka Krankenversicherung zahlt natürlich (kann es gar nicht ausschließen). Bin auch bei der Debeka.

                  die Berufsunfähigkeit kostet deutlichen Aufpreis (+100%) und die RisikoLV kostet auch Aufpreis (Cosmos direkt, jeweils schriftlich bestätigtes Flugrisiko)

                  Grüße

                  Stefan

                  Kommentar

                  • MountMcKinley
                    Registrierter Benutzer
                    • 26.04.2006
                    • 57
                    • Dominik
                    • Eiselfing

                    #10
                    AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

                    Hab wohl wirklich KV und Unfall verwechselt
                    Sorry.
                    Schönen Abend
                    Freiheit gewinnen wir nicht, indem wir unsere Grenzen erweitern. Sie besteht nicht darin, immer höher zu fliegen oder immer tiefer zu tauchen, sie besteht darin, zu fühlen, wie man fliegt, zu fühlen, wie man taucht. Sie besteht nicht darin, so gut wie möglich zu leben, sie besteht darin zu spüren, dass man lebt, zu wissen, was man lebt, zu wissen, warum man lebt. Die wahre Freiheit kann nur eine innere sein; es ist die einzige Freiheit, die uns die äußeren Geschehnisse nicht wegnehmen kann. B.P.

                    Kommentar

                    • konroo
                      Registrierter Benutzer
                      • 28.02.2005
                      • 112
                      • Konrad Görg
                      • Goslar

                      #11
                      AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

                      Hi Leute,

                      finde ich einen interessanten Thread. Hab mich vor einiger Zeit auch einmal mit diesen ganzen Fragen befasst. Ähnliche Fragen wie GüSi sind: was ist, wenn der Schirm keinen Check mehr hat oder der Tandempilot keinen gültigen Checkflug oder kein geführtes Flugbuch hat.

                      Ich gehe aber einfach auch einmal davon aus, dass es einige dieser Fälle noch nicht gegeben hat, die Versicherungen generell versuchen sich vor dem Zahlen zu drücken und somit schnell die juristische Seite involviert wird.

                      Sollte es aber trotzdem klare Aussagen (vom DHV-Justiziar) geben täten mich diese auch interessieren.

                      Beste Grüße

                      Konrad

                      Kommentar

                      • Eagle 1
                        Registrierter Benutzer
                        • 23.08.2005
                        • 674

                        #12
                        AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

                        Hi Leute,

                        das Ganze ist doch sehr einfach! Egal welche Versicherung:

                        1. ist Flugrisiko eingeschlossen?
                        2. wenn ja, im Kleingedruckten nachlesen, ob Leistungen bei Vorsatz bzw.
                        grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen sind (in aller Regel ist Vorsatz immer
                        ausgeschlossen)
                        3. wenn grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist wirds interessant. Dann muss
                        nämlich juristisch geklärt werden, ob das Fehlen eines GüSi bzw. der
                        abgelaufene Check grob fahrlässig ist.(Definition von "Grober Fahrlässigkeit"
                        s. google).
                        So, das wars.
                        Fahr morgen zum Hirzer

                        Gruss

                        Kommentar

                        • sphinx
                          Registrierter Benutzer
                          • 08.05.2002
                          • 585
                          • Henry
                          • Nordschwarzwald

                          #13
                          AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

                          Ob die Versicherung von Ihrer Zahlungspflicht befreit ist, hängt davon ab, ob z.B das fehlende Gütesiegel oder der fehlende Flugschein ursächlich für den Schadensverlauf waren. Wenn das Gütesiegel ein armdickes Loch im Schirm abdichtet, kann das fehlende Gütesiegel also ursächlich für einen Absturz sein. Ebenso der Schein, der in der Gesässtasche das Abfrieren des A...s verhindert hätte.
                          Wer aber mit porösem Schirm wissentlich trotz Gütesiegel rumfliegt, handelt grob fahrlässig. Auch hier ist der Versicherer freigestellt, wenn es durch Strömungsabriss zum Absturz kommen sollte.

                          Fazit:
                          1. Ein Güsi oder Schein hat noch niemand vorm Abstürzen geschützt.
                          2. Wer sich drauf verlässt, dass eine Versicherung im Schadensfall zahlt ist verlassen.
                          3. Gesundheit kann keine Versicherung ersetzen.

                          sphinx

                          Kommentar

                          • iam-peter
                            Registrierter Benutzer
                            • 03.04.2002
                            • 546
                            • Nähe Bad Tölz

                            #14
                            AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

                            Zitat von sphinx
                            ...
                            2. Wer sich drauf verlässt, dass eine Versicherung im Schadensfall zahlt ist verlassen...
                            Rrrrichtig! Die prozessieren recht gern, das kann viele Jahre dauern. Pech haben insbesonder diejenigen, in deren BU-Verträgen auch noch die "abstrakte Verweisung" enthalten ist: http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/5/0,1872,2104997,00.html

                            Wie von Ulrich Prinz schon ausgeführt, ist das Flugrisiko in den meisten Verträgen sowieso ausgeschlossen.

                            Gruß
                            Peter

                            Kommentar

                            • Anja
                              Registrierter Benutzer
                              • 25.08.2004
                              • 167
                              • 38173 Sickte

                              #15
                              AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

                              Hallo zusammen !

                              Auch auf die Gefahr hin, mich unbeliebt zu machen: Wäre es nicht einfacher, sich einfach an die Sicherheitsvorschriften zu halten ?
                              Der Protektor wurde doch nicht erfunden, um die Piloten zu ärgern ! Und es gibt inzwischen so leichte Gurtzeuge mit Protektor, der Unterschied zum Bergsteigergurtzeug macht doch höchstens noch 2-3 kg aus.
                              Meiner Meinung nach gibt es nur 2 Möglichkeiten:
                              Entweder man hält sich an die Regeln (die ja hier der eignen Sicherheit dienen) und geniesst im Notfall den Schutz der Gemeinschaft
                              oder - was ich auch akzeptabel finde - man pfeift auf die Vorschriften, dann muss man aber auch die Folgen tragen (was man ja nicht einmal vollständig muss, die Krankenkasse zahlt ja immer)

                              Und zu dem Beispiel: Ist das Risiko, ohne Protektor querschnittsgelähmt zu weren, nicht ein ausreichendes Argument. Jede Gelddiskussion wird doch da eigentlich nebensächlich...

                              Viele Grüsse,
                              Anja

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