Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

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  • sollruchstelle
    Registrierter Benutzer
    • 14.06.2005
    • 1628
    • n.a.

    #16
    AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

    ja anja...jetzt hast Du dich unbeliebt gemacht.

    Das Problem ist doch ein ganz anderes...keiner will bezweifeln, das ein Protektor der eigenen Sicherheit dient. Die Frage ist doch, wie weit gehen denn die Konsequenzen, sollte man mit nicht "hochstaatlich" geprüftem Material unterwegs sein.

    Tut mir leid Anja...dein post ist neben offtopic auch noch dahingehend unproduktiv, dass genau Du mit deinem Sicherheitsbefindlichkeiten von denen profitierst, die irgendwann einmal sich genau nicht an bestehende Regeln gehalten haben und auch im Sinne der Sicherheit innoviert haben.

    Hätten die den "SCHUTZ DER GEMEINSCHAFT" nicht auch verdient, denn sie tun gleiches für diese??

    gruß

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    • INVENTO
      Registrierter Benutzer
      • 11.11.2005
      • 206

      #17
      AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

      Zitat von Anja
      Hallo zusammen !
      Wäre es nicht einfacher, sich einfach an die Sicherheitsvorschriften zu halten ?
      Ja, aber man kommt schnell an einem Punkt (vielleicht auch du irgendwann), in dem man sich genau diese Frage stellt. Ich z.B. habe einen einwandfreien Zweitschirm zum Groundhandeln mit dem ich schon mal abhebe. Hat aber kein Check mehr. Also ich finde die Frage durchaus berechtigt und interessant.

      Eine BU habe ich bei Parawing abgeschlossen, bin da gut beraten worden. Gerade bei der BU machen die ein Riesentheater, man muss ein elend langes Formular ausfüllen und das Flugrisiko muss explizit dabei sein.
      Ich habe euch die Aussschlußfälle meines Vertrages (AXA) eingescannt. So wie ich es verstehe wäre ein fehlender GüSi alleine nicht "fahrlässig genug", aber die Rechtswege sind kompliziert...

      Auch eingescannt von einer (günstigen) Auslandskranken/Unfall Versicherung vom ADAC -> solange man sich nicht extra vom Berg stürtz, um Kohle zu kassieren is alles o.k., oder?

      Wenn jemand wasserfeste Angaben vom juristen hat, bitte nicht für sich behalten, sondern hier posten, danke!

      Grüße

      Roberto

      P.S.: Gerade gemerkt: die Reihenfolge der Bilder ist umgekehrt und lääst sich nicht editieren: also Bild 01: ADAC, Bild 2: BU2, Bild 3: BU1
      Angehängte Dateien

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      • UlrichPrinz
        Registrierter Benutzer
        • 31.10.2003
        • 2579

        #18
        AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

        Hallo Roberto,

        Danke dass du dir die Mühe gemacht hast, deinen Vertrag einzuscannen!
        Ärgerlich fände ich an deinem Vertrag nur Regel 2d), den Ausschluss von
        Wettkämpfen und das Training dazu. Aber das wird dich wohl nicht betreffen.
        Bei der Gerling hatte ich explizit danach gefragt, ob Wettkämpfe mitversichert
        sind, und das so bestätigt bekommen. Für dich sicher ohne Belang, aber
        der ein oder andere hier sollte vielleicht darauf achten nicht den Axa-Vertrag
        zu wählen..

        Ansonsten steht da wohl ähnlicher Kram drin.

        Viele Grüsse, Ulli

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        • sphinx
          Registrierter Benutzer
          • 08.05.2002
          • 585
          • Henry
          • Nordschwarzwald

          #19
          AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

          Es geht ja nicht um ein ungeprüftes Gerät sondern um einen DHV 1 Schirm (mit abgelaufenem Güsi ???? ist doch so oder???)Wenn der Schirm I.O. ist, ist er das auch , ob mit oder ohne Gütesiegel. Das lässt sich ja auch im Nachhinein leicht nachprüfen. Wenn er Luftdurchlässig ist, nützt auch das Güsi nix.
          Im ersteren Fall gibts vielleicht ein Bussgeld wegen nicht eingehaltener Vorschrift. Von Fahrlässigkeit oder Gefährdung kann man da aber nicht sprechen.

          Wer aber 2 Wochen seinen Schirm an der Düne abwetzt und dann damit Thermik fliegen geht, dem könnte man schon mal grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Auch mit Gütesiegel.

          Wann kapiert Ihr denn mal, dass niemand Euch die Verantwortung für Euer Tun abnimmt?

          sphinx

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          • audacium
            Registrierter Benutzer
            • 27.11.2005
            • 285

            #20
            AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

            Zitat von Robi
            Bei mir machst Du Dich damit schon mal nicht unbeliebt. Ich seh es nämlich genauso.
            Sicherheitsvorschriften resultieren in der Regel aus einem schmerzhaften Lernprozeß, nämlich durch die Auswertung von Unfällen. Und die muß man nicht unbedingt wiederholen.
            Einerseits wollen alle so tolle Individualisten sein, jammern dann aber rum wenn irgendjemand ihr individuelles "Sicherheitsempfinden" nicht absichern will.

            Ganz so einfach ist es auch wieder nicht. Fraglich - und so verstehe ich auch die Intention des ersten Beitrags - sind zwei Sachen: Zum einen, ob alleine schon eine Missachtung diverser Guetesiegelvorschriften etc. die Versicherung von ihrer Leistungspflicht befreien kann, bzw., ob diese Missachtung diverser Vorschriften ursaechlich fuer den Unfall ist oder nicht und inwiefern die Leistungspflicht der Versicherung dann davon abhaengt. Alles andere ist mE Paragraphenreiterei.

            Wenn jemand mit einem Advance Impress (kein Guetesiegel) sich in die Wand treiben laesst und anschliessend abstuerzt - ist das fehlende Guetesiegel ursaechlich fuer den Unfall? Nein. Warum also sollte die Versicherung sich der Leistungszusage entziehen duerfen?

            Jemand fliegt mit Gurtzeug ohne Protektor (ergo ohne Guetesiegel) und verletzt sich beim Landen schwer. Ein Protektor haette die Verletzungen laut Gutachter hoechstwahrscheinlich verhindert, also ist der fehlende Protektor hier ursaechlich. Soll sich die Versicherung ihrer Leistungszusage entziehen duerfen? Ja, waere nachvollziehbar.

            Allgemeiner gesprochen: Ich finde es durchaus sinnvoll, Gesetze und Vorschriften nicht legalistisch und woertlich auszulegen, sondern bei ihrer Auslegung den Geist und Sinn einzubeziehen. Zwar bin ich kein Jurist, aber diese Art und Weise scheint mir gute deutsche Tradition zu sein, waehrend diese wortwoertlichen Auslegungen ("It's the law") aus Amerika zu uns rueberzuschwappen scheinen.


            Gruesse.

            (editiert, um den ersten Satz zu ergaenzen)
            Zuletzt geändert von audacium; 10.01.2012, 11:14.

            Kommentar

            • WA
              Registrierter Benutzer
              • 12.05.2006
              • 4097
              • wolfgang apel
              • Ravensburg

              #21
              AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

              Zitat von sphinx
              Wann kapiert Ihr denn mal, dass niemand Euch die Verantwortung für Euer Tun abnimmt?

              sphinx
              So und aus diesem Grunde kommt z.B. ein Skylight GZ ohne Protektor,(ohne diesbezügliche Schnallen kann man auch keinen dranbauen,) für mich nicht in Frage!

              Weils noch hierher paßt:

              Lernte einen an sich netten Typen kennen, dem war nicht klar, daß es eine Haftpflichtversicherungspflicht für GS in "D" gibt. Er wollte mir nicht glauben, daß er sich strafbar macht.
              Grüßle,
              Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

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              • Mops

                #22
                AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

                Zitat von sollruchstelle
                Tut mir leid Anja...dein post ist neben offtopic auch noch dahingehend unproduktiv, dass genau Du mit deinem Sicherheitsbefindlichkeiten von denen profitierst, die irgendwann einmal sich genau nicht an bestehende Regeln gehalten haben und auch im Sinne der Sicherheit innoviert haben.

                Hätten die den "SCHUTZ DER GEMEINSCHAFT" nicht auch verdient, denn sie tun gleiches für diese??

                gruß
                Wie jetzt? Weil in den Anfängen die Flieger mit nichtprotektierten Gurtzeugen schmerzhafte Erfahrungen gemacht haben und darauf die heutigen Sicherheitsstandards und -vorschriften entstanden sind, von denen wir heute profitieren, soll das Fliegen mit aktuellen Gurtzeugen, die aber auch nur den Sicherheitsstandards der damaligen Zeit (protektorlos) entsprechen, versichert sein, um den Pionieren von damals Respekt zu zollen? Was soll daran innovativ und förderlich für die Gemeinschaft sein, wenn ich bewußt mit einem deutlich niedrigeren Sicherheitsstandard unterwegs bin, als die aktuelle rechtslage fordert und der zudem nicht neu, sondern bereits erprobt und als unsicher eingestuft wurde? Versteh ich jetzt nicht.

                Ist aber IMHO auch nicht sonderlich interessant, denn da bin ich einfacher gestrickt: ich verlasse mich grundsätzlich nicht auf meine Versicherung, denn klar ist doch - fliege oder turne ich ausserhalb bestehender Rechtslage (GÜSI-Pflicht in De), muss ich grundsätzlich mit Problemen rechnen. Punkt. Das Stichwort wäre hier: Selbstverantwortung. Das bin ich ganz bei Robi und Anja.

                Interessanter als irgendwelche Szenarien sind grundsätzliche Fragen (und der Hinweis auf den DHV-Justitiar), wie sie Ulli aufgeworfen hat: Inwiefern ist ein nach CEN-gesiegelter Schirm bspw. versicherungstechnisch relevant bei einem Unfall (hier wird es IMHO extrem kompliziert, denn sicherlich spielt hier EU-Recht noch eine Rolle), oder ob die Teilnahme an Wettkämpfen in den Verträgen enthalten ist, oder ob der Flugsport bei schon bestehender BU-Versicherung (vor der aktiven Ausübung des Flugsports) nachgemeldet werden muss, wenn er nicht explizit ausgeschlossen ist usw....Die meisten dieser Fragen kann einem verbindlich nur die eigene Versicherung beantworten, vorausgesetzt man studiert genau die Bedingungen und fragt konkret nach. Erhellend sind zudem mögliche Präzendsfälle, weil nur die eine echte Orientierung bieten.

                Für jedes Szenario gibt es zig Interpretationen und Mutmaßungen, die vermutlich zudem von jeder Versicherung anders gehandelt werden. Also welchen Nährwert haben dann solche Spekulationen und Diskussionen in einem Bereich, der selbst unter Fachanwälten niemals Einigkeit hervorruf? Genau...

                versicherte Grüße
                Olli

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                • parashorty
                  Registrierter Benutzer
                  • 10.01.2002
                  • 1101
                  • Cosima Hertling
                  • Nähe Bregenz( Bodenseeregion)

                  #23
                  AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

                  Trotzalledem wurde kein einziges Mal auf das fehlende Güsi am GZ im Falle eines Unfalls eingegangen bzw. ob die Versicherung überhaupt zahlt.

                  Natürlich ist eine Einhaltung der Regeln durchaus immer sinnvoll, dennoch gibt es auch GZ ohne Güsi, die einen ordentlichen Protektor und Airbag besitzen.
                  In diesen Fällen wurde -seitens des Herstellers- auf die Güsi Prozedur und Kosten verzichtet.
                  Dies bedeutet nicht, dass diese GZ weniger sicher sind, als die Güsi- GZ.

                  lg, cosima
                  Das Glück kommt und das Glück geht und das Glück kommt wieder

                  Kommentar

                  • sphinx
                    Registrierter Benutzer
                    • 08.05.2002
                    • 585
                    • Henry
                    • Nordschwarzwald

                    #24
                    AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

                    Häufig wird bei solchen Streitigkeiten auch der Stand der Technik als Vergleichsmasstab hinzugezogen. Wenn der Protektor gut ist, braucht er auch kein Gütesiegel. Wobei mit Güsi der Nachweis einfacher wäre.

                    Durchs Pickerl wird die Autobahn ja auch nicht sicherer.

                    sphinx

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                    • glaiderman
                      Registrierter Benutzer
                      • 20.06.2003
                      • 937

                      #25
                      AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

                      Zitat von Anja
                      Hallo zusammen !

                      Auch auf die Gefahr hin, mich unbeliebt zu machen: Wäre es nicht einfacher, sich einfach an die Sicherheitsvorschriften zu halten ?
                      Der Protektor wurde doch nicht erfunden, um die Piloten zu ärgern ! Und es gibt inzwischen so leichte Gurtzeuge mit Protektor, der Unterschied zum Bergsteigergurtzeug macht doch höchstens noch 2-3 kg aus.
                      Meiner Meinung nach gibt es nur 2 Möglichkeiten:
                      Entweder man hält sich an die Regeln (die ja hier der eignen Sicherheit dienen) und geniesst im Notfall den Schutz der Gemeinschaft
                      oder - was ich auch akzeptabel finde - man pfeift auf die Vorschriften, dann muss man aber auch die Folgen tragen (was man ja nicht einmal vollständig muss, die Krankenkasse zahlt ja immer)

                      Und zu dem Beispiel: Ist das Risiko, ohne Protektor querschnittsgelähmt zu weren, nicht ein ausreichendes Argument. Jede Gelddiskussion wird doch da eigentlich nebensächlich...

                      Viele Grüsse,
                      Anja
                      Hallo Anja,

                      vom Packvolumen muss ich leider schon sagen, dass der Protektor , wie er in Deutschland benutzt werden muss, mich zumindest sehr ärgert. Die Airbags find ich auch nicht so prickelnd, denn beide Varianten geben nicht gerade ein windschnittiges Bild ab..Stichwort CW Wert im Flug.
                      Natürlich klingt ein 17 cm dicker Protektor nach mehr Sicherheit als ein 14er, und schaffen Seitenprotektoren noch mehr Sicherheit als ohne für evtl Beckenverletzungen... das ist bestimmt nicht die Frage.
                      Aber genauso unbestritten ist man im Auto sicherer unterwegs, wenn man Überrollbügel eingebaut hat, einen Lederkombi und Sturzhelm trägt.
                      Ob so etwas sinnig ist?
                      Ich glaube schon, das in Grenzsituationen ein 17er Protektor einem 14er überlegen ist ( bei gleicher Schaumtechnologie! ), aber da muss man schon genau aus diesem bestimmten Höhenband runterfallen.
                      Ich hab meine Erfahrungen mit einem 17er DHV geprüften Protektor beim Einklatschen ins Wasser schon gesammelt, und seh nicht wirklich einen immensen Vorteil.

                      Ob die Gemeinschaft jetzt da trotzdem für aufkommen soll........?

                      Ich zieh auch keinen Fahradhelm auf der Strasse an, obwohl das sicherer ist, im Gelände ( Mountainbiking ) tu ichs schon.
                      Man kann eben nicht alle Gefahren durch Sicherheitstechnologie ausschliessen, das beginnt schon morgens beim Gang zum Bäcker über die Strasse.

                      Versicherungen tun sich sowieso eher schwer, im Schadensfall Ihre versprochen Leistung zu begleichen, letztendlich scheint es oft wichtiger Rechtschutzversichert zu sein, als den Konditionen zu entsprechen.

                      Olaf

                      Kommentar

                      • helimeyr
                        • 05.12.2005
                        • 261
                        • n.a.

                        #26
                        AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

                        Zitat von Robi
                        Bei mir machst Du Dich damit schon mal nicht unbeliebt. Ich seh es nämlich genauso.
                        Sicherheitsvorschriften resultieren in der Regel aus einem schmerzhaften Lernprozeß, nämlich durch die Auswertung von Unfällen. Und die muß man nicht unbedingt wiederholen.
                        Einerseits wollen alle so tolle Individualisten sein, jammern dann aber rum wenn irgendjemand ihr individuelles "Sicherheitsempfinden" nicht absichern will.
                        Gesetze machen für mich dann Sinn wenn sie andere vor meinem Fehlverhalten schützen. Ein Protektor dient nur dem eigenem Schutz, und auch dort ist er individuell sehr unterschiedlich. Einem "Ulli Prinz" traue ich es zu mit einem 12 qm Schirm herumzudüsen ohne sich dabei zu verletzen, andere Flieger sind selbst bei Einhaltung aller Sicherheitsvorschriften und einem Wasserkuppen DHV 1 Schirm akut gefährdet.

                        Und wegen des Jammerns:
                        Diese Sicherheitsvorschriften sind den Versicherungen relativ egal, für sie zählen nur die Zahlen:
                        In Frankreich wird eine Flugunfallversicherung nicht teurer sein als in Deutschland, daher zieht das Argument nicht. Hinter einigen Vorschriften stehen IMO mehr politische bzw "weltanschauliche" Gründe als wirklich Sicherheitsargumente.

                        Zitat von Robi
                        In unserem Sport gibt es aber mittlerweile die Möglichkeiten das man neue Sachen auch versicherungstechnisch unbedenklich testen und prüfen kann.
                        Dafür wurden z.B. Werkspilotenlizenzen und die Breitenerprobung geschaffen.

                        Und beim Material gibt es nun wahrlich genügend DHV-geprüftes Zeug.
                        Gerade diese "Sonderlizenzen" sind doch sehr fragwürdig. Es gab wohl noch keinen Fall, aber gerade die blumigen Formulierungen bei diesen "Sonderregeln" die im Wettkampfbereich/Streckenfliegerszene zur "Normalität" umgewandelt werden bieten dem Nutzer nicht unbedingt Rechtssicherheit im Falle eines Prozesses (das ist meine eigene amateurhafte Einschätzung). Eine Breitenerprobung kann sich jeder Newcomer mit geringster Flugerfahrung besorgen wenn er denn will da die Anforderungen so lächerlich gering sind.

                        Es lohnt sich immer das Kleingedruckte zu lesen und das ist halt bei deiner so hochgelobten unbedenklichen "Hintertür" Breitenerprobung/Werkspilot nicht so ganz ohne.
                        Wird vielleicht bei einem Armbruch noch keine Rolle spielen, zwiebelt es dich aber mal so ein das Du im Rolli sitzt könnten da Versicherungen ganz schnell auf den Trichter kommen dass Du ja in Wirklichkeit gar kein Testpilot gewesen bist und ein "so gefährliches Gerät" gar nicht hättest fliegen dürfen. Da nutzt dir dann dein Breitenerprobungspapier auch nichts mehr.

                        Kommentar

                        • Oliver Reik
                          Registrierter Benutzer
                          • 12.06.2006
                          • 246
                          • Oliver Reik
                          • Mettmann / Neandertal

                          #27
                          AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

                          Hallo!

                          Vielen Dank für Eure Antworten!

                          Ich habe mich nun mal etwas schlauer gemacht. Die Infos sind unter Vorbehalt zu sehen und stammen aus nach meiner Einschätzung seriösen Quellen im Internet, wie z. B. focus.de oder den Homepages von Versicherern. Wenn etwas nicht stimmt, bitte ich um Info - dann aktualisiere, bzw. ergänze ich die Aufstellung entsprechend.


                          Unfallversicherung
                          • leistet in der Regel eine Einmalzahlung nach einem mit Invalidität verbundenen Unfall
                          • dient in erster Linie dazu z. B. einen PKW oder eine Wohnung behindertengerecht umzubauen, eine Umschulung zu finanzieren oder finanzielle Einbußen zu linden.
                          • es gibt auch Unfallversicherungen, die zusätzlich zur Einmalzahlung eine Rente bezahlen
                          • Flugsport scheint bei keiner Versicherung automatisch mitversichert zu sein, lässt sich bei vielen Versicherungen aber gegen Aufpreis mit in den Vertrag aufnehmen



                          Berufsunfähigkeitsversicherung
                          • leistet eine Rentenzahlung, wenn man aus gesundheitlichen Gründen seinem Beruf nicht mehr nachgehen kann
                          • dient dazu mit einer Berufunfähigkeit verbundene finanzielle Einbußen zu linden.
                          • Flugsport scheint auch hier bei keiner Versicherung mitversichert zu sein, lässt sich bei vielen Versicherungen aber gegen Aufpreis mit in den Vertrag aufnehmen



                          Krankenversicherung
                          • zumindest die gesetzliche Krankenversicherung trägt die Behandlungskosten immer, allerdings wird diskutiert, dass "Extremsportler" zusätzliche Beiträge leisten sollen
                          • das Gleiche scheint für private Krankenversicherung zu gelten, hier sollte man jedoch einen Blick ins Kleingedruckte werfen


                          Zum Thema "grobe Fahrlässigkeit" konnte ich bei allen drei Versicherungsarten überhaupt nichts finden, auch in meinen eigenen Verträgen ist mit keinem Wort die Rede davon --> der Versicherungsschutz ist also auch bei absolut schwachsinnigen Aktionen in der Freizeit, wie z. B. Klettern in Jesus-Sandalen uneingeschränkt gewährleistet. Auch ob, pauschal gesagt, "Mängel" am Material die Ursache für den Unfall waren, spielt wohl keine Rolle.

                          Was jedoch sehr wohl eine Rolle spielt, zumindest bei der Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung, ist, ob der Unfall bei der Ausführung einer Straftat passiert ist. Sollte also das Fliegen ohne Güsi eine Straftat sein, wäre tatsächlich der Versicherungsschutz futsch! Um dies zu kären, habe ich eine Anfrage an den DHV gestartet.

                          In diesem Zusammenhang fragte ich auch nach der DHV-Haftpflichtversicherung - hier könnte ich mir vorstellen, dass "grobe Fahrlässigkeit" oder die Ursächlichkeit von Mängeln am Unfallhergang eine Rolle spielt. Da lasse ich mich von der Antwort mal überraschen.


                          Eine kleine Ergänzung zu den Beiträgen im Sinne von Anja:

                          Zitat von Anja
                          [...] Auch auf die Gefahr hin, mich unbeliebt zu machen: Wäre es nicht einfacher, sich einfach an die Sicherheitsvorschriften zu halten ?
                          Der Protektor wurde doch nicht erfunden, um die Piloten zu ärgern ! Und es gibt inzwischen so leichte Gurtzeuge mit Protektor, der Unterschied zum Bergsteigergurtzeug macht doch höchstens noch 2-3 kg aus. [...]
                          Und zu dem Beispiel: Ist das Risiko, ohne Protektor querschnittsgelähmt zu weren, nicht ein ausreichendes Argument. Jede Gelddiskussion wird doch da eigentlich nebensächlich... [...]
                          Das stimmt natürlich - ein Gurtzeug ohne Protektor bedeutet ein höheres Risiko. Was ist aber mit einem Gurtzeug oder Schirm, der allen Güsi-Kriterien entspricht, jedoch kein Güsi besitzt? Was ist z. B. mit einem CEN-A Schirm? Dieser ist mit größter Wahrscheinlichkeit um Welten sicherer als ein DHV 2-3er!? Allerdings ist das ganze Leben eine einzige Risikoabwägung. Von der (Gleitschirm-)Fliegerei ganz zu schweigen. Schon innerhalb des Güsi-Sortiments steht jeder Pilot vor der Qual der Wahl, welches Risiko er eingehen möchte - nehme ich einen 1er oder einen 1-2er? Nehme ich ein Gurtzeug mit Schaumstoff- oder Airbag-Protektor? Nehme ich ein "normales" oder ein Liegegurtzeug? Welche Rettung nehme ich?

                          Der Punkt auf den ich hinaus will ist der, das ich das DHV-Güsi gerade für mich als Kunden sehr gut und wichtig finde, es jedoch für falsch halte, alles mit Güsi für "gut", "unfehlbar" und "supersicher" zu halten, während alles ohne DHV-Güsi verteufelt wird. Wer hält einen Anfänger davon ab, sich einen 2-3er zu kaufen? Immerhin hätte der ein Güsi! Was wäre gefährlicher - ein 1er an einem Gurtzeug ohne Protektor oder ein heißer 2-3er an einem Gurtzeug mit Protektor? Der Argumentation einiger Teilnehmer dieses Threads folgend dürften die Versicherungen im Falle eines Piloten, der mit einem 2-3er überfordert ist und einschlägt, doch trotz Güsi ebenfalls nicht bezahlen!?

                          Mir geht es auch nicht um pro- / contra DHV-Güsi - ich bin froh, dass wir es haben. Mich interessieren lediglich im Vorfeld die möglichen Folgen, wenn ich mich z. B. mit einem nicht-Güsi-Schirm von einem Berg stürze.

                          Gruß,

                          Oliver

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                          • sollruchstelle
                            Registrierter Benutzer
                            • 14.06.2005
                            • 1628
                            • n.a.

                            #28
                            AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

                            Zitat von Mops
                            Wie jetzt? Weil in den Anfängen die Flieger mit nichtprotektierten Gurtzeugen schmerzhafte Erfahrungen gemacht haben und darauf die heutigen Sicherheitsstandards und -vorschriften entstanden sind, von denen wir heute profitieren, soll das Fliegen mit aktuellen Gurtzeugen, die aber auch nur den Sicherheitsstandards der damaligen Zeit (protektorlos) entsprechen, versichert sein, um den Pionieren von damals Respekt zu zollen? Was soll daran innovativ und förderlich für die Gemeinschaft sein, wenn ich bewußt mit einem deutlich niedrigeren Sicherheitsstandard unterwegs bin, als die aktuelle rechtslage fordert und der zudem nicht neu, sondern bereits erprobt und als unsicher eingestuft wurde? Versteh ich jetzt nicht.

                            Nein Olli!

                            Das habe ich nicht gemeint. Innovation findet (=Neuerung mit Verbesseungspotential) meist außerhalb von gültigen Normen oder (Güte)Siegel statt. Denn Normen sind nie innovativ immer reaktiv regulierend.

                            Ein Beispiel zur Verdeutlichung rein hypothetisch:

                            Ich bin der Meinung mein Drachen hat eine (zwar gütesiegelkonforme) Giertendenz, welche mir das Ul-Schleppen zum angstschweißstreibenden Angelegenheit in Bodennähe macht. (Hat er zwar unhypothetisch aber ohne Angstschweiß). Ich berechne ein nötiges Gegenmoment und laminier mir zuhause aus Kohle eine entsprechend große Flosse welche ich mir am Kielrohr befestige (http://fly-more.com/produkte_drachen.php), ich fliege kein Icaro Produkt. Nun ist das WE gekommen, es ist Hammerwetter (http://www.imn.htwk-leipzig.de/~lued...mmerwetter.mpg ) ich lass mich absolut stressfrei in den nächsten Bart schleppen, fliege vergnügt und entspannt durch die Gegend und ganz plötzlich macht mein Flügel mehrere Umdrehungen um die Querachse (tucken güsikonform) wobei das Trapez bricht, ich vor lauter Aluteilen meinen Retter in die Trümmer werfe, er nicht öffnet, ich aber richtig Dusel habe und beim Einschlagen genau den frisch aufgehäuften und wohl riechenden Heuhaufen des unter mir heuenden Bauern treffe. ich bin nicht tot, habe aber eine HWS-Fraktur und werde nie mehr laufen können. Mein Job ist aber Briefträger und mein Einschlag wird zu Protokoll gegeben und die ermittelnde Behörde stellt fest, das für meine Flosse kein GÜSI existiert und steckt dies meiner BU-Versicherung (welche Flugrisiko covert). Diese verweigert mir die Auszahlung, mit dem Verweis ich sei ohne Güsi unterwegs gewesen.

                            gruß

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                            • Oliver Reik
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                              • 12.06.2006
                              • 246
                              • Oliver Reik
                              • Mettmann / Neandertal

                              #29
                              AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

                              Zitat von sollruchstelle
                              [...] Diese verweigert mir die Auszahlung, mit dem Verweis ich sei ohne Güsi unterwegs gewesen. [...]
                              Genau dazu konnte ich nichts finden. Entweder Fliegen wird gedeckt oder eben nicht. Ich nehme an, dass der freundliche Herr von der Versicherung noch nicht einmal das Wort DHV-Gütesiegel kennt.

                              Wie bereits in meinem vorherigen Post erwähnt, scheint es (meiner laienhaften Ansicht nach) lediglich eine Rolle zu spielen, ob man bei dem Unfall eine Straftat beging. Hierzu warte ich auf die Antwort des DHV.

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                              • INVENTO
                                Registrierter Benutzer
                                • 11.11.2005
                                • 206

                                #30
                                AW: Fliegen, Unfall und erwischt werden mit Ausrüstung ohne GÜSI - Folgen?

                                Zitat von UlrichPrinz
                                Ärgerlich fände ich an deinem Vertrag nur Regel 2d), den Ausschluss von
                                Wettkämpfen und das Training dazu. Aber das wird dich wohl nicht betreffen.
                                Bei der Gerling hatte ich explizit danach gefragt, ob Wettkämpfe mitversichert
                                sind, und das so bestätigt bekommen. Für dich sicher ohne Belang, aber
                                der ein oder andere hier sollte vielleicht darauf achten nicht den Axa-Vertrag
                                zu wählen..
                                Hallo Uli,

                                du hast die Verträge verwechselt: Regel 2d) betrifft diese (zusätzliche, günstige, jederzeit kundbare) ADAC Reiseunfallvers.
                                Bei AXA ist es nicht so (also sieh dich warm an, ich darf doch Wettkämpfe fliegen ). Bei Sondervereinbarungen wurde es so formuliert:
                                "Mitversichert... Motorsport- Segelflugzeugen als Privatpilot, Fluggast, Flugschüler und nebenberuflicher Fluglehrer und nichtberuflicher Gleitschirmflieger ... "

                                "Ausgenommen ... Werkstatt-, Test-, Kunst-, Rekord-, Schau-, Reklame-, Nacht- (nur GS) und Forschungsflüge."

                                Na ja, vielleicht kann ich nicht gesponsert werden, da Reklameflug (?)

                                Grüße

                                Roberto

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