Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?
Einklappen
X
-
Gast
-
AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?
Ich denke mal, dass zur "Abwehr von betriebsbedingten Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Luftfahrt " auch ein Betretungsverbot des Startgeländes durch die Luftaufsicht ausgesprochen werden kann.
Derjenige der die Luftaufsicht inne hat, trägt die Verantwortung.
Da kann es notwendig werden, Personen vom Startplatz zu verweisen:
- Zuschauer
- Piloten, z.B. bei Überfüllung des Startplatzes
- Piloten, die nicht über die speziellen Gegebenheiten
des Fluggeländes informiert sind
- Piloten, die nicht die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen
(Flug-Lizenz, zugelassenes Fluggerät, etc.)
Ich vermute, dass in dem Fall das Naturschutzgesetz durch das Luftverkehrsgesetz eingeschränkt wird,
da es um die Abwehr von Gefahren geht.
Zum Glück wird das auf den Startplätzen, die ich kenne, sehr entspannt gehandhabt. So ist es mir auf jeden Fall viel lieber. Wenn aller versuchen durch gegenseitige Rücksichtnahme, Toleranz und Kommunikationsbereitschaft miteinander Spass und Freude an diesem schönen Sport zu finden.
PS: MIST! Jetzt habe ich mich doch hinreissen lassen..
„Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von mir.“ frei nach Karl ValentinKommentar
-
Gast
AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?
Hallo Ekke,
da hast Du natürlich Recht, wenn es um die Regelung des Luftverkehrs geht. Ich dachte hier mehr an allgemeine Betretungsverbote auch außerhalb des konkreten Flugbetriebs.
Gruß
HolgerKommentar
-
AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?
Guten Morgen allerseits
§ 25 LuftVG
(1) Luftfahrzeuge dürfen außerhalb der für sie genehmigten Flugplätze nur starten und landen, wenn der Grundstückseigentümer oder sonst Berechtigte zugestimmt und die Luftfahrtbehörde eine Erlaubnis erteilt hat. Für Starts und Landungen von nicht motorgetriebenen Luftsportgeräten tritt an die Stelle der Erlaubnis der Luftfahrtbehörde die Erlaubnis des Beauftragten nach § 31c;
6. Die Maßnahmen müssen in Art, Umfang und Dauer für die Abwehr der Gefahr notwendig und zweckmäßig sein. Der Beauftragte hat bei seiner Tätigkeit die Weisungen des DHV und die Verwaltungsgrundsätze zu beachten, insbesondere das Übermaßverbot und den Gleichbehandlungs-Grundsatz.
- Besteht noch eine Gefahr ?
Der Schein kann ja nicht mehr ablaufen , das kann überprüft werden und auch die Güsikompatibilität der Ausrüstung, die Einweisung wird wohl auch nicht das Problem sein. Damit sehe ich für den Beauftragten eigentlich keinerlei Möglichkeit den Start zu verbieten. Tut er es trotzdem noch dann muss man es wohl als Willkür betrachten die nirgends gedeckt ist. Aber auch dazu gibt's:
3. Eignungsvoraussetzungen sind grundsätzlich der unbeschränkte Luftfahrerschein, die Kenntnis der für den Aufgabenbereich wichtigen Bestimmungen und Verfahren, sowie bei Schleppgeländen die Schleppstart- und Windenführerberechtigung. Außerdem dürfen keine Tatsachen bekannt sein, die Zweifel an der fachlichen und persönlichen Eignung begründen eine entsprechende Erklärung ist dem DHV vorzulegen.
Für alle Kaffekränzchenanhänger: Wenn die Parteien jetzt reden umso besser, hoffentlich hören wir bald was Positives. Trotzdem muss der betroffene Pilot dort nicht im Büßergewand zu Kreuze kriechen, sondern hat auch Rechte.Kommentar
-
AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?
Zitat von AxelN- allerdings sind die "Gastflugeinschränkungen" deutlich mehr als 0,01%.
Gleichzeitig sind es genu jene 0,01 % die sich lautstark "Majestätsbeleidigt" fühlen.
Zitat von AxelNNachdenkenswert sollte es schon auch sein warum man in Österreich, Schweiz, Frankreich und Italien praktisch keine Schwierigkeiten dieser Art hat und in Deutschland das Kind im Grunde schon in den Brunnen gefallen ist.
Auch ist die Mentalität oft anderst, es wird, im Gegensatz zu D-Land eher miteinander gesprochen als gegeneinander Prozessiert.
Eine Klärung der Rechtslage in D-Land wäre angesagt, zur Sicherheit für die Vereine und zur Beruhigung der aufgewühlten Gemüter der "Marodierenden" ( überzeichnet ausgedrückt).
Björn, jetzt bist Du dran !
HGKommentar
-
AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?
Zitat von AxelN :
Nachdenkenswert sollte es schon auch sein warum man in Österreich, Schweiz, Frankreich und Italien praktisch keine Schwierigkeiten dieser Art hat und in Deutschland das Kind im Grunde schon in den Brunnen gefallen ist.
Das wäre mal interessant zu erfahren. Ist dem wirklich so? Ich mein: gestern les ich dass in Ö allen MTB-Fahrern das Herunterjagen auf Forstwegen untersagt ist.. und gabs da nicht mal in Italien nen Eigentümer der mit nem Bagger gelandete Piloten bedrohte,... flugverbote auf der Saleve?
Ich hege vielmehr den Verdacht dass es in diesen Ländern ähnlich zugeht. Denn selbst hier in D kenne ich 99,9% nur angenehme Gelände/Geländehalter/Startleiter/Piloten.Stiller Mitleser :-)Kommentar
-
AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?
Zitat von hangglider
Vieleicht bekommt man die Querälen einfach nicht mit ! Beim "Hit and Run" des Urlaubsfliegens ist das ja auch "egal".
Trotzdem hab ich noch nie davon gehört, dass dort dann vor lauter Aktionismus mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. Aber gut - vielleicht bekomm ich das nur einfach nicht mit.
Man nehme vielleicht das Beispiel "Saleve". Dort gab es doch auch mal ein paar, die sich unbeliebt gemacht hatten und massiv den Flugbetrieb gefährdeten. Wie wurde mit denen verfahren, bzw. wie wurde das geregelt? Weiss das jemand? Vielleicht gibt es ja da was zu lernen!? Wie verfährt man im oft gerühmten "vol libre" Frankreich in solchen Situationen?Kommentar
-
AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?
Fliegen geht zurzeit nicht!! Darum nehmt doch bitte mal:
1. Eine Angel und geht an ein Gewässer eurer Wahl und angelt dort den Fisch der gerade anbeißt.
2. Eine Kanone und geht auf die Pirsch und schießt auf jedes Vieh das sich nicht schnell genug in Sicherheit bringt.
3. Eine Axt und haut die Bäume um die euch gefallen.
Über eure Erfahrungen und eventuelle Gerichtsurteile - egal ob aus Deutschland, Schweiz oder Österreich - können wir ja dann zu einem späteren Zeitpunkt diskutieren.
Des Weiteren beschleicht mich bei dieser Diskussion wieder dieses komische Gefühl der absoluten Stimmungsmache. Denn es steht wieder nur ein Verein zur Debatte, der als Einziger anscheinend Startverbote verhängt. Komisch - ODER????Kommentar
-
AW: Hausrecht, gibt es das überhaupt, bezüglich Fluggebiet?
Kommentar nur zu den Punkten 1 bis 3.
Niemand solle sich in D dabei erwischen lassen. Die vorgeschlagenen Aktivitäten sehen andere Menschen gar nicht so "entspannt". (was ich sehr gut nachvollziehen kann.)Stiller Mitleser :-)Kommentar
-
AW: ich habe nichtss gefunden
nachdem das dhv-forum-schreiverbot
schon länger aufgehoben ist, nachdem
auch in der bayerischen staatskanzlei
seit neuestem aus leibeskräften geklatscht
wird, ist da jetzt eh kein halten mehr:
auf deutschen startplätzen wird nur noch großgeschrieben.Kommentar
Kommentar