Ansprüche gegen den DHV möglich?

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  • Andreas M. W.
    Registrierter Benutzer
    • 21.02.2007
    • 560
    • Realname (nur für registrierte Benutzer einsehbar):
    • Erde

    Ansprüche gegen den DHV möglich?

    Ich fange mal ganz vorne an:

    An einem super Flugtag (vor ca 3 Monaten) hab ich mich wie viele Piloten in die Luft begeben.

    Nach einigen Minuten Flug reißt es mir plötzlich die linke Flügelhälfte nach oben und die rechte klappt weg, ich schaue kurz nach oben und sehe das die Kappe sich verhängt hat.

    Nach dem ich die Kappe in ihrem Flugweg stabilisiert habe versuche ich den "Verhänger" durch pumpen mit der rechten Steuerleine zu befreien was mir nicht gelingt! Meine Pumpbewegungen werden heftiger und plötzlich schlägt mir dauernd etwas gegen den Kopf und ich höre die Stimme meiner Frau :"Hör auf damit!"

    Mist, ich hatte schon wieder vom Fliegen geträumt und beim pumpen dauernd meinen Ellenbogen gegen den Brustkorb meiner Frau gerammt!

    Diese saß nun völlig verstört neben mir im Bett.

    OK, wir waren jetzt eh beide wach, draußen war es zu dunkel zum fliegen und um die Uhrzeit hatte kein Blumengeschäfft auf um mich mit einem Strauß zu entschuldigen also tat ich das nahe liegende...

    Lange Rede kurzer Sinn, meine Frau ist im dritten Monat schwanger und ich finde der DHV ist schuld.

    Würde es den DHV nicht geben währe ich nicht süchtig nach dem Fliegen und hätte nicht vom fliegen geträumt, ergo hätte ich auch nicht versucht den Verhänger zu lösen. Ich hätte durch geschlafen und alle wäre beim alten geblieben!

    Um Stellungnahme wird gebeten

    Lieben Fliegergruß Andreas
    www.freiflieger-niederrhein.de
  • tuchflieger
    Registrierter Benutzer
    • 23.04.2006
    • 154
    • Felix Hönig
    • Darmstadt & Pforzheim

    #2
    AW: Ansprüche gegen den DHV möglich?

    Man merkt - es ist mal wieder kein Flugwetter...

    Grüße - Felix.
    "Das Fliegen ist die Kunst, sich auf den Boden zu werfen - nur daneben."
    [Douglas Adams]

    www.parapendio.de

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    • Eps 4
      Registrierter Benutzer
      • 27.03.2003
      • 754
      • Innerschwiz

      #3
      AW: Ansprüche gegen den DHV möglich?

      Hi

      Mit einem DHV 1 Schirm wäre dir das nicht passiert.....
      Warum müssen männer auch immer von heissen geräten träumen......

      Oder hatte dein protektor etwa kein güsi und ist gerissen.......


      Eh, ich gratuliere dir auf jeden fall zu deinem volltreffer......

      Gruess Beat
      Hinweis für Allergiker:
      Der Beitrag kann Spuren von Rechtschreibfehlern, Ironie, Sarkasmus, Übertreibung und Humor enthalten. Sollten sie mit einer dieser Substanzen in Konflikt geraten oder einfach nicht in der Lage sein, diese zu erkennen, so konsultieren Sie Ihren Arzt oder Apotheker.

      Kommentar

      • Dennis_the_menace
        Registrierter Benutzer
        • 22.10.2005
        • 1328

        #4
        AW: Ansprüche gegen den DHV möglich?

        Vielleicht bekommst du ein erhöhtes Kindergeld.
        Zu hoffen bleibt blos, dass dein Kind nicht verhängt, bei seinem ersten Auftritt
        Das Reh springt hoch, das Reh springt weit
        Warum auch nicht? Es hat ja Zeit!

        Kommentar

        • WA
          Registrierter Benutzer
          • 12.05.2006
          • 4097
          • wolfgang apel
          • Ravensburg

          #5
          AW: Ansprüche gegen den DHV möglich?

          @ AW
          Du bekommst die Ehrennadel in Bronze für besondere Verdienste um den
          DHV/Fliegernachwuchs.

          WA
          Grüßle,
          Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

          Kommentar

          • hakim
            Registrierter Benutzer
            • 02.04.2005
            • 202
            • Hakim Gabel
            • Erbach

            #6
            AW: Ansprüche gegen den DHV möglich?

            Würde es den DHV nicht geben währe ich nicht süchtig nach dem Fliegen
            du würdest ohne DHV nicht fliegen?

            Kommentar

            • JörgE
              Registrierter Benutzer
              • 14.05.2004
              • 676
              • Jörg
              • Pfälzer

              #7
              AW: Ansprüche gegen den DHV möglich?

              @ Andreas - Glückwunsch - aber ich zitiere mal:

              "An einem super Flugtag (vor ca 3 Monaten) hab ich mich wie viele Piloten in die Luft begeben. ...... "

              Dann kam die Passage mit dem Apltraum. Weiter im Zitat:

              "Lange Rede kurzer Sinn, meine Frau ist im dritten Monat schwanger und ich finde der DHV ist schuld."


              Wieso hast Du an diesem Abend Alpträume gehabt ?

              Gruß

              Jörg
              Zuletzt geändert von JörgE; 10.05.2007, 10:26. Grund: .... war noch nicht fertig ...

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              • Vibe
                Registrierter Benutzer
                • 02.09.2002
                • 3750
                • Claus Bönnhoff
                • Herdecke

                #8
                AW: Ansprüche gegen den DHV möglich?

                Gratuliere Andreas, wobei ich eigentlich nie verstanden habe wiso man jemadem dafür gratuliert. Ich meine ist ja nicht so, daß das eine unglaubliche Leistung wäre, aber naja ist es auch nicht wenn man Geburtstag hat. Aber ich schweife ab

                Wenn Du wirklich den DHV verklagen willst solltest Du aber anders argumentieren. Ich würde versuchen den DHV in die Pflicht zu ziehen, weil er in seinem Ausbildungsprogramm auf derartige Gefahren und Folgen nicht ausdrücklich hinweißt. Ich denke damit hast du größere Chancen

                Fliegergrüße

                Claus

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                • j.livingston
                  Registrierter Benutzer
                  • 18.08.2006
                  • 1205
                  • Neandertal

                  #9
                  AW: Ansprüche gegen den DHV möglich?

                  Wer weiss, vielleicht ists für den Andreas doch ne Leistung gewesen?
                  @andreas
                  Kaum gehts nimmer zu fliegen rollt auch schon der Mob auf die armen DHVler los.
                  Die können nun gar nix dazu dass Du nicht aufpasst, oder?
                  Stiller Mitleser :-)

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                  • Independence Radical
                    Registrierter Benutzer
                    • 13.08.2002
                    • 590

                    #10
                    AW: Ansprüche gegen den DHV möglich?

                    Hallo Andreas,
                    mir gings so vor 16 Monaten.
                    Der erste Schritt zum Gleitschirm ist die Biene!

                    EX-IR

                    PS:Ein kleines Problem gibts halt noch.
                    Wie wird ausm Medel n Thermikzipfel
                    Angehängte Dateien
                    EX-IR
                    PHI Maestro 23 + Carrera M+

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                    • Independence Radical
                      Registrierter Benutzer
                      • 13.08.2002
                      • 590

                      #11
                      AW: Ansprüche gegen den DHV möglich?

                      Bei der Klage wäre ich dabei!!!!

                      Da bekommt der Ausdruck Groundhandling eine ganz andere Bedeutung!!!

                      EX-IR
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                      • Michael Bauer
                        Registrierter Benutzer
                        • 03.11.2003
                        • 291

                        #12
                        AW: Ansprüche gegen den DHV möglich?

                        Lange Rede kurzer Sinn, meine Frau ist im dritten Monat schwanger und ich finde der DHV ist schuld.
                        Wenig Chancen auf Erfolg: Jeder A-Schein-Schüler lernt, wie wichtig es ist, Protektoren zu verwenden... ;-)

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                        • EMR
                          Registrierter Benutzer
                          • 21.08.2001
                          • 1386
                          • acehiitt sind Buchstaben meines Namens, alpabetisch sortiert

                          #13
                          AW: Ansprüche gegen den DHV möglich?

                          Na ja, Kopf hoch, Michael!

                          nach ca. 4 Jahren intensiver Brutpflege wirst evtl. auch Du wieder regelmäßig zum Fliegen freigestellt werden.

                          Gruß
                          Martin

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                          • Malamute
                            Registrierter Benutzer
                            • 05.11.2005
                            • 918
                            • Harry Schimmack
                            • Remsdal

                            #14
                            AW: Ansprüche gegen den DHV möglich?

                            Hallo Andreas,

                            auch von mir ein Glückwunsch für den kommenden Fliegernachwuchs.

                            Ich möchte aber auch dem DHV meine Anerkennung für die "indirekt erbrachte Leistung" aussprechen!

                            Ob es jetzt wohl einen ungezügelten Zulauf von kinderlosen Paaren für den DHV gibt?

                            Grüssle Harry

                            Kommentar

                            • ash26
                              Registrierter Benutzer
                              • 10.03.2006
                              • 98

                              #15
                              AW: Ansprüche gegen den DHV möglich?

                              Hallo,

                              Früherziehung ist alles - keine Kinderbücher zum ins Bett gehen, sondern die neuste DHV Zeitung.
                              Auch bei der Schirmauswahl fängt mein Kleiner schon an. Nur mit der Aussprache "Gleitschirm" muß noch geübt werden. Das hört sich momentan so an "Scheischirm" - aber Mami und Papi wissen was Junior meint.

                              Gruß
                              Helmut
                              Angehängte Dateien

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