AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)
Mit diesen Aussagen kann man aber wohl nicht behaupten, daß beim Verband finanzielle Interessen im Hintergrund stehen, was ja so betont wird. Gerade ein Unfallbericht kann zur Vermeidung von Unfällen sehr hilfreich sein.
Wenn dies nur der Fall für bezahlende Verbandspiloten ist, sollte der DHV konsequenterweise versuchen, seine Ansichten nur für diese durchzusetzen.
Beim Paragleiten, vor allem wenn es um die Musterprüfung des Gerätes geht, gefährdet man sich selber. Wenn man das mal mit dem Straßenverkehr vergleicht, ist die Notwendigkeit von Regelungen im Verkehr wegen der Gefährdung Dritter verständlich und dennoch gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf den Autobahnen. Was ist mit dem Skifahren? Wenn man sich mal die Unfallzahlen anschaut, dann könnte man eine Scheinplicht, Geschwindigkeitsbegrenzung, Prüfung der Ausrüstung fordern. Warum passiert das nicht?
Warum ist das mit dem Paragleiten so viel anders? Warum muß man gerade hier alles überreglamentieren?
Eine Beharrung und Verschärfung der Prüfkriterien wird höchstwahrscheinlich nicht verhindern, daß man solche Bilder in Zukunft sieht, wie sie der DHV veröffentlicht hat.
Sich anzumaßen, die einzig richtige Lösung zu haben und diese bedingungslos zu verteidigen, ohne sinnvolle Argumente von anderen auch nur in Erwägung zu ziehen, klingt für mich absolutistisch und nicht nach Fortschritt.
Daß viele Leute ihre Unmut gegen den DHV äußern, kann ich vor allem nach Verfolgen dieser Diskussion besser verstehen, wobei es auch Mitglieder sind, die dieses tun.
Ich verabschiede mich von dieser Plattform und wünsche Euch noch viel Erfolg!
Michael Miserok
Mit diesen Aussagen kann man aber wohl nicht behaupten, daß beim Verband finanzielle Interessen im Hintergrund stehen, was ja so betont wird. Gerade ein Unfallbericht kann zur Vermeidung von Unfällen sehr hilfreich sein.
Wenn dies nur der Fall für bezahlende Verbandspiloten ist, sollte der DHV konsequenterweise versuchen, seine Ansichten nur für diese durchzusetzen.
Beim Paragleiten, vor allem wenn es um die Musterprüfung des Gerätes geht, gefährdet man sich selber. Wenn man das mal mit dem Straßenverkehr vergleicht, ist die Notwendigkeit von Regelungen im Verkehr wegen der Gefährdung Dritter verständlich und dennoch gibt es keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf den Autobahnen. Was ist mit dem Skifahren? Wenn man sich mal die Unfallzahlen anschaut, dann könnte man eine Scheinplicht, Geschwindigkeitsbegrenzung, Prüfung der Ausrüstung fordern. Warum passiert das nicht?
Warum ist das mit dem Paragleiten so viel anders? Warum muß man gerade hier alles überreglamentieren?
Eine Beharrung und Verschärfung der Prüfkriterien wird höchstwahrscheinlich nicht verhindern, daß man solche Bilder in Zukunft sieht, wie sie der DHV veröffentlicht hat.
Sich anzumaßen, die einzig richtige Lösung zu haben und diese bedingungslos zu verteidigen, ohne sinnvolle Argumente von anderen auch nur in Erwägung zu ziehen, klingt für mich absolutistisch und nicht nach Fortschritt.
Daß viele Leute ihre Unmut gegen den DHV äußern, kann ich vor allem nach Verfolgen dieser Diskussion besser verstehen, wobei es auch Mitglieder sind, die dieses tun.
Ich verabschiede mich von dieser Plattform und wünsche Euch noch viel Erfolg!
Michael Miserok
Kommentar