AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)
Full Ack! Es ist schlicht und ergreifend befremdlich, mit welcher Ignoranz berechtigte Einwände hier konterkariert werden. Und dies immer unter dem (löchrigen) Deckmantel des Sicherheitsarguments.
Ich empfinde diese Praxis als erheblich vertrauensverlustbehaftet, viel mehr noch wie die politische Diskussion für und wider einer GÜSI2008-Änderung.
Die Praxis der "Referenzschirmbehandlung" zeigt mir ganz deutlich, dass ein Verband völlig seine ursprüngliche Funktion und Aufgabe vergessen hat, und dies noch nicht mal erfasst. Mit lapidaren Erklärungen, ein zweiter Schirm als (sinnvollen) Testschirm anzuschaffen scheitere an den aufwendigen Kontrollverfahren zur Sicherstellung der Gleichheit zum Referenzschirm impliziert mir des weiteren, dass der "durchgenudelte" Referenzschirm im Zustand der Abnutzung (evtl. Vertrimmung, Kappenalterung- und verschleiß) belassen wird (denn hier ist es ja auch mit erheblichem Aufwand verbunden, diesen auf Referenzwerte zu überprüfen), was dazu führt, das der DHV sein GÜSI selbst demontiert. Denn im Falle einer (vielbeweihräucherten staatsanwaltlichen) Ermittlung gilt (im besten Falle) nunmehr der durchgenudelte Schirm als Referenz, im Falle eines möglichen Totaverlustes wird dann wohl ein x-beliebiger Schirm der gerade irgendwo rumliegt als Referenz geflogen...
Oder wie stellen sich die Herren des DHV's das vor??
Kann das jemand mir erklären...ich bin völlig dumm und blöd...und ich komm einfach auf keine Lösung!!!!
gruß
Full Ack! Es ist schlicht und ergreifend befremdlich, mit welcher Ignoranz berechtigte Einwände hier konterkariert werden. Und dies immer unter dem (löchrigen) Deckmantel des Sicherheitsarguments.
Ich empfinde diese Praxis als erheblich vertrauensverlustbehaftet, viel mehr noch wie die politische Diskussion für und wider einer GÜSI2008-Änderung.
Die Praxis der "Referenzschirmbehandlung" zeigt mir ganz deutlich, dass ein Verband völlig seine ursprüngliche Funktion und Aufgabe vergessen hat, und dies noch nicht mal erfasst. Mit lapidaren Erklärungen, ein zweiter Schirm als (sinnvollen) Testschirm anzuschaffen scheitere an den aufwendigen Kontrollverfahren zur Sicherstellung der Gleichheit zum Referenzschirm impliziert mir des weiteren, dass der "durchgenudelte" Referenzschirm im Zustand der Abnutzung (evtl. Vertrimmung, Kappenalterung- und verschleiß) belassen wird (denn hier ist es ja auch mit erheblichem Aufwand verbunden, diesen auf Referenzwerte zu überprüfen), was dazu führt, das der DHV sein GÜSI selbst demontiert. Denn im Falle einer (vielbeweihräucherten staatsanwaltlichen) Ermittlung gilt (im besten Falle) nunmehr der durchgenudelte Schirm als Referenz, im Falle eines möglichen Totaverlustes wird dann wohl ein x-beliebiger Schirm der gerade irgendwo rumliegt als Referenz geflogen...
Oder wie stellen sich die Herren des DHV's das vor??
Kann das jemand mir erklären...ich bin völlig dumm und blöd...und ich komm einfach auf keine Lösung!!!!
gruß
Kommentar