Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

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  • flykayak
    Registrierter Benutzer
    • 17.12.2006
    • 39
    • Stefan Reheis
    • Brannenburg

    AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

    @camouflage
    In Deinem Link werden 56 kg Startgewicht für den Ibex 15 angegeben, der Testbericht impliziert aber es wäre mit 50 kg Startgewicht geflogen worden. Das wäre eine Abweichung von 12 %.
    Das entspricht nicht meiner Auffassung einer pilotenorientierten Verbraucherschutzorganisation.
    Stefan

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    • camouflage

      AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

      Stimmt schon, ich habe mich mit meinem Link aber auf diese Aussage bezogen:

      Zitat von flykayak
      [Das impliziert, dass der Schirm von einem Testpiloten mit diesem minimal Startgewicht von 55 kg geflogen wurde! Hallo! 55 kg Startgewicht - 5.5 kg Kappe - 2 kg Gurtzeug - 2 kg Dokumentationsgeräte - 1 kg Rettung = ein splitterfaser nackter Testpilot (ohne Helm) mit 44,5 kg. Der oder die sind mir nicht bekannt! Warum steht da nicht: den Schirm konnten wir an der unteren Gewichtsgrenze nicht testen oder gibt es diesen Testpiloten doch?
      Den Unterschied zwischen 55 und 56 kg kann man wohl getrost vergessen, meinst du nicht?

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      • flykayak
        Registrierter Benutzer
        • 17.12.2006
        • 39
        • Stefan Reheis
        • Brannenburg

        AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

        @camouflage
        Ich habe Informationen, dass der Incanto XS niemals nur annähernd am minimalem Stargewicht zur Zulassung testgeflogen wurde! Um diese Informationen zu wiederlegen habe ich bereits den DHV und die Technikabteilung gebeten das entsprechende Flugprotokoll zu veröffentlichen.
        Zum Ibex 15 schreibt die Technikabteilung:"...
        unser leichtester Testpilot, Ines Sattler hat 47 kg „Abtropfgewicht“. Ines ist mit einem Leichtgurtzeug geflogen und hat die untere Gewichtgrenze des IBEX 15 mit ca. 56 kg abdecken können. Das veröffentlichte Testflugprotokoll bezieht sich auf das Schirmverhalten mit diesem Gewicht."
        Wenn dem so ist, warum steht dann im Protokoll 50 kg. Wie soll sich das der einzelne Pilot zusammenreimen? Diese Testflugprotokolle werden doch auch vom DHV gerne als neutrale Informationsquellen, gerade für nicht so versierte Piloten, dargestellt! Ich erwarte von meiner Verbraucherschutzorganisation korrektes Verhalten!
        Ich kann nicht verstehen warum der DHV mit seinen Testprotokollen Flüge suggeriert, die nach eigenen Aussagen so gar nicht stattgefunden haben!
        Stefan

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        • #herby#
          Registrierter Benutzer
          • 23.08.2004
          • 1152
          • Herbert
          • München

          AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

          Zitat von flykayak
          @camouflage
          In Deinem Link werden 56 kg Startgewicht für den Ibex 15 angegeben, der Testbericht impliziert aber es wäre mit 50 kg Startgewicht geflogen worden. Das wäre eine Abweichung von 12 %.
          Das entspricht nicht meiner Auffassung einer pilotenorientierten Verbraucherschutzorganisation.
          Stefan
          Stimmt, da hast du absolut recht.
          Die Spaltenüberschrift im Testprotokoll besagt: "Verhalten bei min. Fluggewicht(50 Kg)".
          Wenn mit 56Kg getestet wird, dann gehört da auch 56Kg hin.
          Sonst ist die Angabe schlichtweg falsch.

          Frage an den DHV: Warum wird dem Piloten hier unnötigerweise Transparenz vorendhalten?
          Viele Grüße
          Herbert

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          • flypara
            • 04.12.2006
            • 663
            • CH

            AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

            Zitat von mars

            Wer testet denn eigentlich für die Academy?

            LG
            Peter
            hallo Peter

            Hompage der Academy ist bekannt.
            Ein paar Klicks und du weisst es.

            Gruss

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            • hartmut_k
              Registrierter Benutzer
              • 25.11.2003
              • 590
              • Hartmut
              • Flugnomade, zwischen Giessen und Fulda

              AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

              da bin ich wieder...(es gibt eben auch noch ein Leben neben dem Forum )

              Hallo und danke an vulkan, FlyingCat, flypara und JHG,

              ich fasse mal ein wenig zusammen:

              Wenn ich es richtig herauslese: die Lizenzvergabe und Prüfung, Kontrolle der Flugschulen obliegt den jeweiligen Verbänden (auch in F ? Vulcan - bitte korrigiere mich, wenn ich das falsch interpretiere ). Eine "hohheitliche Aufgabe", vom Gesetzgeber übertragen. KOllidiert offensichtlich nicht mit dem Verbandszweck "Interessenvertretung der Piloten".
              Was ich mir von meinem Verband als Pilotenvertretung hier wünschen würde, wäre etwas mehr internationales Engagement (Erweiterung der IPPI-Card-Regelungen) - zum Beispiel würde ich gern auch in CH und I offiziell Tandem fliegen dürfen (nein, nicht gewerblich !).


              Das Thema "Flugunfalluntersuchung HG/GS"... ist noch ein wenig offen. In D nimmt das der DHV wahr, in Ö (mutmasslich) der ÖAeC.
              In CH, F.... ???? Führen dort die Verbände Unfalldatenbanken ? Kommunizieren sie Unfallursachen an die Piloten ?
              Nützlich ist das schon, da wird mir sicher jeder recht geben. Noch nützlicher wäre eine länderübergreifende Unfalldatenbank (ist ja unerheblich, wo der Unfall stattfindet und welche Nationalität der Pilot hat) - lernen aus den Ursachen für sich selbst können alle Piloten..

              Das Thema Musterprüfung ist offensichtlich nur in D+Ö relevant. Ausshalb der Schulung in F so wie in CH vom Gestzgeber nicht vorgeschrieben (wenn ich den Text auf http://www.shv-fsvl.ch/d/verband/index_einstieg.htm richtig interpretiere.) Bitte berichtigt mich, wenn ich das falsch interpretiere...
              unter dem Menuepunkt "Verband" habe ich den Text gefunden
              "Fördert die Entwicklung und Sicherheit im Hängegleitersport und veranlasst Typenprüfungen " - wer führt diese in der Praxis durch ? Ich hab's auf der website nicht finden - Raphael, Du weisst es sicher. Schreib mal bitte.
              Wenn ich das richtig interpretiere, liegt es in CH und F im Ermessen des Piloten, in welchem technischen Zustand er sein Gerät fliegt? Wie reagiert die Haftpflichtversicherung im Falle eine Unfalls bei nachgewiesenen technischen Mängeln am Gerät - gibt es da Erfahrungen ?
              https://vimeo.com/49892438

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              • j_ferner
                Registrierter Benutzer
                • 07.02.2005
                • 212
                • Pri Vat
                • Salzburg

                AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

                Zitat von Cacao
                "Die Natur macht keine Sprünge." – (Gottfried Wilhelm Leibniz , Einstein)
                Doch:
                Quantensprung
                Meine Geschichte: Swing Mistral - Ozone Rush - Wings Alfa - UP Summit XC - UP Trango 3 - UP Trango XC - und a Gin Nano
                aktuell: Seedwings Crossover

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                • flykayak
                  Registrierter Benutzer
                  • 17.12.2006
                  • 39
                  • Stefan Reheis
                  • Brannenburg

                  AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

                  @ cacao
                  Ironie ein:
                  Ja, nur noch einen Testflug mit einer Größe und alles andere ist ähnlich. Eigentlich könnte man ja dann auch jedes Flugverhalten von irgendeinem, noch festzulegenden, sicher eingelagerten, Ur-Referenzschirm hochrechnen und viel sparen!
                  Ironie aus !
                  Stefan

                  Kommentar

                  • WA
                    Registrierter Benutzer
                    • 12.05.2006
                    • 4097
                    • wolfgang apel
                    • Ravensburg

                    AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

                    Zitat von Cacao
                    Eure Sorgen möchte ich haben!
                    irgendwie verstehe ich dich oft nicht, diesen Post z.B.

                    Ich darf z.B. die Gewichtsgrenzen meines Schirmes nicht überschreiten, aber der Beauftragte der das festlegt, nimmts bei 6kg nicht so genau.

                    Das sollte so nicht sein, es ist einfach ungenau, nicht mehr und nicht weniger.
                    Grüßle,
                    Wolfgang http://www.dgf-fn.de/

                    Kommentar

                    • flypara
                      • 04.12.2006
                      • 663
                      • CH

                      AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

                      Zitat von hartmut_k
                      da bin ich wieder...(es gibt eben auch noch ein Leben neben dem Forum )
                      Hallo und danke an vulkan, FlyingCat, flypara und JHG,
                      wie wahr
                      ...und danke für das Danke. (wie gut zu lesen in diesem Thread)


                      Das Thema "Flugunfalluntersuchung HG/GS"... ist noch ein wenig offen. In D nimmt das der DHV wahr, in Ö (mutmasslich) der ÖAeC.
                      In CH, F.... ???? Führen dort die Verbände Unfalldatenbanken ? Kommunizieren sie Unfallursachen an die Piloten ?
                      Nützlich ist das schon, da wird mir sicher jeder recht geben. Noch nützlicher wäre eine länderübergreifende Unfalldatenbank (ist ja unerheblich, wo der Unfall stattfindet und welche Nationalität der Pilot hat) - lernen aus den Ursachen für sich selbst können alle Piloten..
                      dazu habe ich eine differenzierte Meinung.
                      Wenns sachlich bleibt, ja.
                      Aber wenn ich dann die Threads über Unfälle lese, dann Nein.
                      Denn immer wieder gehts ziemlich pietätlos her. Und damit habe ich persönlich Mühe!

                      Das Thema Musterprüfung ist offensichtlich nur in D+Ö relevant. Ausshalb der Schulung in F so wie in CH vom Gestzgeber nicht vorgeschrieben (wenn ich den Text auf http://www.shv-fsvl.ch/d/verband/index_einstieg.htm richtig interpretiere.) Bitte berichtigt mich, wenn ich das falsch interpretiere...
                      das ist richtig für die CH.

                      unter dem Menuepunkt "Verband" habe ich den Text gefunden
                      "Fördert die Entwicklung und Sicherheit im Hängegleitersport und veranlasst Typenprüfungen " - wer führt diese in der Praxis durch ? Ich hab's auf der website nicht finden - Raphael, Du weisst es sicher. Schreib mal bitte.
                      Wenn ich das richtig interpretiere, liegt es in CH und F im Ermessen des Piloten, in welchem technischen Zustand er sein Gerät fliegt? Wie reagiert die Haftpflichtversicherung im Falle eine Unfalls bei nachgewiesenen technischen Mängeln am Gerät - gibt es da Erfahrungen ?
                      hier verweise ich die Anfrage direkt dem SHV zu stellen. Denn in Versicherungsfragen bin ich nicht Spezialist und es ist ziemlich heikel hier allgemeine Antworten zu geben.
                      Oder wie ist das in der Schweiz, wenn ein Passagierpilot ohne gültigen Ausweis einen Unfall hat. Ist den der Versicherungsschutz wirklich weg? Fragt mal eure Versicherungen. z.Teil können nicht mal die eine allgemeine Aussage machen. Da bekommst du meist die Antwort: Wird von Fall zu Fall untersucht! (ich bin kein Passagierpilot, diese Aussage stammt von einem Kollegen, der bei den Versicherungen nachgefragt hat).
                      Natürlich musst du gesetzlich einen gültigen Passagierpilotenausweis haben! Nachzulesen hier

                      darum, bitte genau beschriebene Anfrage an den SHV. Wobei bei Versicherungsfragen direkt die Versicherungen zu kontaktieren sind.

                      Gruss
                      Raphael
                      Zuletzt geändert von flypara; 18.10.2007, 10:25. Grund: Passagierpilotenausweis, nicht Passagierausweis. Denn die Passagiere brauchen keinen Ausweis, ausser Passagierflug B-Pilot

                      Kommentar

                      • El Zorro
                        Registrierter Benutzer
                        • 28.12.2001
                        • 3339
                        • Nähe Freiburg ( D )

                        AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

                        Zitat von Cacao
                        [COLOR=windowtext]
                        Mit Mathe kann man die Richtigkeit sogar beweisen!!!!
                        Sonst könnte man die ganze Naturwissenschaft und Technik vergessen.

                        http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%84hnlichkeitstheorie

                        http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%84hnlichkeit
                        Klar, ob 50 oder 56 Meter Bremsweg können auch recht ähnlich sein.
                        Kann halt blos sein, dass die 6m dann entscheiden, ob Du den Kofferaum des Vorausfahrenden genauer in Augenschein nimmst oder nicht.
                        Da macht die Natur auch keinen Sprung. Aber eben das Fahrzeug des Vordermanns.

                        Zur Verteidigung der Technik:

                        Man kann's auch so sehen: Aggresiver wird das Verhalten bei weniger Gewicht ja nicht - also zieh'n wir ich nochmal Pi*Daumen 6 Kilo ab, so dass es proportional ungefähr zur erforderlichen Flächenbelastung passt.

                        Wenn das Testprotokoll einem überladenen Schirm entspricht, ist nach unten doch eher eine Sicherheitsreserve mit eingebaut. Sollte man diesen Schirm dann also in Realität mit 6 kg weniger fliegen, dürfte er zumindest keine überraschenden Schweinereien machen á la: "unter den Füssen durchschiessen"


                        Gruss
                        Bernd
                        Zuletzt geändert von El Zorro; 18.10.2007, 09:19.

                        Kommentar

                        • Uli Straßer
                          Registrierter Benutzer
                          • 24.10.2006
                          • 1034

                          AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

                          Zitat von El Zorro
                          Man kann's auch so sehen: Aggresiver wird das Verhalten bei weniger Gewicht ja nicht - also zieh'n wir ich nochmal Pi*Daumen 6 Kilo ab, so dass es proportional ungefähr zur erforderlichen Flächenbelastung passt.

                          Wenn das Testprotokoll einem überladenen Schirm entspricht, ist nach unten doch eher eine Sicherheitsreserve mit eingebaut. Sollte man diesen Schirm dann also in Realität mit 6 kg weniger fliegen, dürfte er zumindest keine überraschenden Schweinereien machen á la: "unter den Füssen durchschiessen"


                          Gruss
                          Bernd
                          Ein "unterladener" Schirm kann sehr wohl Schweinereien machen, er kann z.B. eher in den Sackflug gehen oder aus diesem nicht mehr anfahren.

                          Uli

                          Kommentar

                          • #herby#
                            Registrierter Benutzer
                            • 23.08.2004
                            • 1152
                            • Herbert
                            • München

                            AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

                            Zitat von Cacao
                            Eure Sorgen möchte ich haben!

                            Es ist doch auch ohne Mathematik jedem vernünftigen Menschen klar, das, wenn man annimmt:
                            "Die Natur macht keine Sprünge." – (Gottfried Wilhelm Leibniz , Einstein)
                            es nach dem Ähnlichkeitsprinzip einen vernünftigen Bereich für das Gewicht festlegen kann, ohne diesen extra zu „testen“.
                            Korrekt, meine Sorge ist aber eine andere. So ein Test besteht nun mal aus Planung, Vorbereitung, Durchführung, Auswertung und Dokumentation. Wenn man nun in jedem Abschnitt mit dem "dicken" Daumen herrangeht und großzügig mit den Tolleranzen umgeht, dann potenzieren sich die Abweichungen entsprechend. Im Extremfall führt das dazu das der ganze Test sinnlos wird.

                            Im konkreten Fall geht es um eine unnötige Abweichung bei der Dokumentation. Nun stelle ich mir die Frage ob es Abweichungen und Auslegungen in den anderen Prozessschritten gegeben hat und wie groß nun der Gesamtfehler ist.
                            Viele Grüße
                            Herbert

                            Kommentar

                            • JHG
                              Registrierter Benutzer
                              • 16.02.2005
                              • 3096
                              • Sepp
                              • n.a.

                              AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

                              Nun stelle ich mir die Frage ob es Abweichungen und Auslegungen in den anderen Prozessschritten gegeben hat und wie groß nun der Gesamtfehler ist.
                              Ein nicht unerheblicher Teil dieses Threads ging ja um die Auffassungsunterschiede von Hannes P. und Hannes W. beim Nicken der kleinen Schirme.

                              Kommentar

                              • El Zorro
                                Registrierter Benutzer
                                • 28.12.2001
                                • 3339
                                • Nähe Freiburg ( D )

                                AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)

                                Zitat von Uli Straßer
                                Ein "unterladener" Schirm kann sehr wohl Schweinereien machen, er kann z.B. eher in den Sackflug gehen oder aus diesem nicht mehr anfahren.

                                Uli
                                Hast natürlich Recht. Je weniger Gewicht, desto eher nichtselbstausleitender Sackflug.
                                Wenn der Schirm rechnerisch soundsoviel Flächenbelastung braucht und man da nicht drunter kommt würde ich allerdings nicht von "unterladen" sprechen.

                                Besser wäre es wohl, die Testprotokolle exakt zu fahren und reale Gewichtswerte zu schreiben. Vielleicht kann ja auch noch mal wer aus der Technik kurz Stellung nehmen, was man sich dabei gedacht hat?

                                Gruss Bernd

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