Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)
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AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)
@ Stucki
dies wird aber so dem Verbraucher/ Mitglied/ Piloten durch den DHV nicht kommuniziert. Die Technikabteilung behauptet es gäbe weder im Prüfverfahren, noch in den Prüfkriterien Unterschiede zwischen XS Schirmen und anderen Größen.
@ MAXL
was heißt hier Spekulationen! Nova hat dem DHV die Vertrimmung außerhalb der Toleranzwerte mitgeteilt und hat selbst eine Informations-/ Rückrufaktion der betroffenen Geräte durchgeführt.
Ich werde, da dafür angemeldet (ist für jeden Piloten möglich), z. B. vom DHV per Mail über jede erlassene DHV LTA benachrichtigt und gebe relevante LTAs an alle mir bekannten, betroffenen Piloten weiter. Wäre also die LTA früher veröffentlicht worden, wäre der betroffene Pilot eventuell nicht durch das Raster der Nova - Informations-/ Rückrufaktion gerutscht.
Hier geht es um unsere Sicherheit.
Das DHV-Zitat: "Der DHV beachtete seine Verpflichtung als Beauftragter für den Flugbetrieb zur Einhaltung des verwaltungstechnischen Grundsatzes „geringstmöglicher Eingriff“..." würde ich lieber auf weniger heikle Bereiche angewandt wissen.
Eine sofortige Veröffentlichung einer LTA, bei Bekanntwerden der Vertrimmung, gehört deshalb für mich zur Sorgfaltspflicht des DHV.
Und scheinbar siehts der DHV mittlerweile genauso:" Der DHV hat aus den Vorkommnissen folgende Schlüsse gezogen:"Wir werden uns auf interne Hersteller-Rückrufaktionen nicht mehr verlassen....."
@PRAdmin
Auch wenn´s lange gedauert hat: Vielen Dank, dass Ihr nun endlich zeigt, dass Ihr der Diskussion folgt und daraus lernt - weiter so!
StefanKommentar
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AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)
Was die "Serienstreung" schlußendlich für uns Verbraucher bedeuten kann, möchte ich gar nicht so genau wissen.Grüßle,
Wolfgang http://www.dgf-fn.de/Kommentar
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AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)
@ MAXL
was heißt hier Spekulationen! Nova hat dem DHV die Vertrimmung außerhalb der Toleranzwerte mitgeteilt und hat selbst eine Informations-/ Rückrufaktion der betroffenen Geräte durchgeführt.
Ich werde, da dafür angemeldet (ist für jeden Piloten möglich), z. B. vom DHV per Mail über jede erlassene DHV LTA benachrichtigt und gebe relevante LTAs an alle mir bekannten, betroffenen Piloten weiter. Wäre also die LTA früher veröffentlicht worden, wäre der betroffene Pilot eventuell nicht durch das Raster der Nova - Informations-/ Rückrufaktion gerutscht.
Hier geht es um unsere Sicherheit.
Das DHV-Zitat: "Der DHV beachtete seine Verpflichtung als Beauftragter für den Flugbetrieb zur Einhaltung des verwaltungstechnischen Grundsatzes „geringstmöglicher Eingriff“..." würde ich lieber auf weniger heikle Bereiche angewandt wissen.
Eine sofortige Veröffentlichung einer LTA, bei Bekanntwerden der Vertrimmung, gehört deshalb für mich zur Sorgfaltspflicht des DHV.
Und scheinbar siehts der DHV mittlerweile genauso:" Der DHV hat aus den Vorkommnissen folgende Schlüsse gezogen:"Wir werden uns auf interne Hersteller-Rückrufaktionen nicht mehr verlassen....."Kommentar
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camouflage
AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)
Die Einwände, dass ein Muster durch einen Unfall oder Vorfall (Baumlandung etc.) zerstört oder so stark verändert werden könnte, so dass es als solches nichts mehr taugt, sind jedoch berechtigt. Deshalb wurde in der Dienstanweisung vom 17.10.07die Verwendung von eingelagerten Mustern auf Flüge durch DHV-Testpiloten beschränkt. Hier die Anweisung im Wortlaut:[/SIZE][/FONT]
„Verfahrensanweisung für Dokumentationsmuster:
Dokumentationsmuster, für die von der DHV-Prüfstelle eine Musterprüfbescheinigung nach § 10 a) der LuftGerPV ausgestellt wurde, werden nach Abschluß der Musterprüfung sachgerecht eingelagert. Mit diesen Mustergeräten werden keine weiteren Flüge durchgeführt, sofern nicht außergewöhnliche Vorfälle mit dem betreffenden Gerätetyp dies erforderlich machen. Solche Flüge dürfen in begründeten Einzelfällen nur durch Testpiloten der DHV-Prüfstelle oder unter Aufsicht dieser durch gerichtlich bestellte Gutachter im Auftrag eines zuständigen Gerichtes oder einer zuständigen Ermittlungsbehörde durchgeführt werden.
Ein Beispiel für ausergewöhnliche Vorfälle sind Unfalluntersuchungen.
Sachgerechte Einlagerung ist eine Lagerung zu den in den Lufttüchtigekeitsforderungen LTF v. 11.03.2003 Punkt 1.2.10 genannten Bedingungen.“
DHV-Geschäftsstelle
Ich hoffe, diese Dienstanweisung gilt nicht nur für Schirme, sondern auch für Gurtzeuge.Kommentar
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AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)
Es gibt auch bei der Gleitschirmproduktion eine Endkontrolle. Natürlich kann immer etwas schief gehen, ist doch bei den Autos auch nicht anders.
Ich mag lieber bunte Farben, nein, nicht rosarot, aber nur schwarz gefällt mir auch nicht.Kommentar
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AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)
Seis drum: der Moloch hat sich bewegt. Zwar nicht von allein aber immerhin.
(war zu lange offline um mir alle 1000 Beiträge nachzulesen..)Stiller Mitleser :-)Kommentar
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AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)
wird sehr wohl so kommuniziert.
Zum Beispiel hier:
Kommentar
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AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)
Richtig, es gibt ja noch den Checkflug des Verkäufers, mit Datum und Unterschrift, in meinem Fall bei mir vermerkt.
Und hier hapert es auch ganz gewaltig.
Von einem Schirm weiß ich, daß dies unterblieb .....und von einer nicht erfolgten K-Prüfung nach dem Verkauf eines GZ auch.
Es gibt noch viel zu tun!Grüßle,
Wolfgang http://www.dgf-fn.de/Kommentar
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AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)
Zitat von CacaoEure Sorgen möchte ich haben!
Es ist doch auch ohne Mathematik jedem vernünftigen Menschen klar, das, wenn man annimmt:
"Die Natur macht keine Sprünge." – (Gottfried Wilhelm Leibniz , Einstein)
es nach dem Ähnlichkeitsprinzip einen vernünftigen Bereich für das Gewicht festlegen kann, ohne diesen extra zu „testen“.
Mit Mathe kann man die Richtigkeit sogar beweisen!!!!
Sonst könnte man die ganze Naturwissenschaft und Technik vergessen.
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%84hnlichkeitstheorie
http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%84hnlichkeit
Gruß PatrickWer nicht vom Fliegen träumt, dem wachsen keine Flügel.Kommentar
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@Stucki
ich meinte öffentlich, leicht nachvollziehbar. Nicht in Foren und sonstwo versteckt. Der DHV Testbericht in der Technikdatenbank erweckt für mich einfach einen andere Eindruck - so als wäre der jeweilige Schirm auch mit dem angegebenen Gewicht von einem DHV-Testpiloten geflogen worden!
StefanKommentar
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ich kenn dieses gebahren aber nur aus der theorie, und hab schon den 4ten schirm!
Wenn ich mir anschaue wieviel schirme so mancher dealer/flugschule ;-) in deutschland am tag verkauft, müssen die auch mächtig viele angestellte haben, die das auch bewältigen können.
also ne nett gemeinte regelung ( kommt die eigentlich vom DHV? ), in der praxis aber nur manchmal zu beobachten....
olafKommentar
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AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)
@flypara -
Die Website der Academy www.para-academy.eu ist mir bekannt. Leider kann ich keinerlei Hinweis auf die Testpiloten finden.
@cbk
Die Frage ist, ob es, wie du es nennst überhaupt soweit (Grabsteintechnologie) kommt.
Es könnte ja sein, dass keine der beiden Prüfstellen durch eine härtere Gangart in Auffälligkeit geraten möchte und somit das Bestehen der Prüfung bei beiden Institutionen leichter gemacht wird.
PeterKommentar
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Grüßle,
Wolfgang http://www.dgf-fn.de/Kommentar
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AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)
Zitat von CacaoHallo Patrick
Die Chaostheorie handelt von Systemen, deren Anfangsbedingungen entsprechend empfindlich sind, siehe Schmetterling erzeugt Unwetter usw. Das sind nichtlineare dynamische Systeme.
Ähnlich in der Mathematik hat enggefasst die Bedeutung, dass man bestimmte Objekte als gleichwertig ansehen möchte. Deshalb ist Linearität der entscheidende Aspekt.
Chaos kommt deshalb bei der mathem. Ähnlichkeit nicht zum tragen.
Es gibt auch so schon genug Chaos.
Eine Kappenstörung oder andere instabile Flugzustände beim Gleitschirm haben doch nun eher weniger mit Linearität zu tun, das ganze ist flugmechanisch und strömungstechnisch hochgradig nichtlinear und es können daher auch nicht so ohne weiteres Hochrechnungen auf das Flugverhalten bei deutlich anderen Flächenbelastungen angestellt werden.
Gruß
UliKommentar
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