AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)
Bloß so am Rande:
Ahhh-Ja!
Gruß Rüdiger
Bloß so am Rande:
„Verfahrensanweisung für Dokumentationsmuster:
(...)
Sachgerechte Einlagerung ist eine Lagerung zu den in den Lufttüchtigekeitsforderungen LTF v. 11.03.2003 Punkt 1.2.10 genannten Bedingungen.“
(...)
Sachgerechte Einlagerung ist eine Lagerung zu den in den Lufttüchtigekeitsforderungen LTF v. 11.03.2003 Punkt 1.2.10 genannten Bedingungen.“
1.2.10 Lagerungstemperaturen von -30 Grad bis +70 Grad
Celsius, Betriebstemperaturen von -30 bis +50 Grad
Celsius und Feuchtigkeitsschwankungen zwischen 25 %
und 100 % relativer Luftfeuchtigkeit dürfen die Betriebs-
sicherheit nicht beeinträchtigen.
Celsius, Betriebstemperaturen von -30 bis +50 Grad
Celsius und Feuchtigkeitsschwankungen zwischen 25 %
und 100 % relativer Luftfeuchtigkeit dürfen die Betriebs-
sicherheit nicht beeinträchtigen.
Gruß Rüdiger
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