AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)
Vielleicht ist es gut, wenn man folgendes auseinanderhält:
1. in Deutschland muss jeder GS oder HG eine Musterprüfung nach
NfL II 35/03
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
51. Jahrgang Langen, 3. April 2003
haben. Diese wird von der Flugsicherung nach Maßgabe des LBA s rausgegeben (mit Fachkompetenz vom DHV) und ist verbindlich (ungefähr wie ein Gesetz).
2. Die technische Durchführung der Muster-Prüfung erfolgt bei zurzeit zwei vom LBA anerkannten Prüfstellen. Eine ist der DHV, die andere European Para Academy mit Guido Reusch. Diesbezüglich arbeitet die Para Akademy auf privatwirtschaftlicher Basis, der DHV als gemeinnütziger Verein gemeinnützig. Sie sind vom Staat mit den genannten hoheitlichen Aufgaben ebenfalls beliehen (nach meiner Kenntnis)
3. Der DHV ist immer noch als Mitglied des DAeC einziger Vertreter der Piloten und als solcher der einzige, der z.B. einen FAI-Wettbewerb ausrichten kann, weil die FAI pro Land nur ein Mitglied aufnimmt.
4. Er ist einziger Beauftragter aufgrund Verordnung des Bundesministerium für Verkehr, Aufgaben im Zusammenhang mit der Benutzung des Luftraums durch
Luftsportgeräte wahrzunehmen für GS und HG, und somit auch federführend in allen diesbezüglichen Belangen.
Dem DHV fehlt also bisher höchstens „ein Zacken in der Krone“.
Nix Verlierer, danach geht es nicht.
An sich müssten das alle wissen, aber offensichtlich „überfliegen“ die meisten Schreiber die Texte nur.
C
Vielleicht ist es gut, wenn man folgendes auseinanderhält:
1. in Deutschland muss jeder GS oder HG eine Musterprüfung nach
NfL II 35/03
NACHRICHTEN FÜR LUFTFAHRER
51. Jahrgang Langen, 3. April 2003
haben. Diese wird von der Flugsicherung nach Maßgabe des LBA s rausgegeben (mit Fachkompetenz vom DHV) und ist verbindlich (ungefähr wie ein Gesetz).
2. Die technische Durchführung der Muster-Prüfung erfolgt bei zurzeit zwei vom LBA anerkannten Prüfstellen. Eine ist der DHV, die andere European Para Academy mit Guido Reusch. Diesbezüglich arbeitet die Para Akademy auf privatwirtschaftlicher Basis, der DHV als gemeinnütziger Verein gemeinnützig. Sie sind vom Staat mit den genannten hoheitlichen Aufgaben ebenfalls beliehen (nach meiner Kenntnis)
3. Der DHV ist immer noch als Mitglied des DAeC einziger Vertreter der Piloten und als solcher der einzige, der z.B. einen FAI-Wettbewerb ausrichten kann, weil die FAI pro Land nur ein Mitglied aufnimmt.
4. Er ist einziger Beauftragter aufgrund Verordnung des Bundesministerium für Verkehr, Aufgaben im Zusammenhang mit der Benutzung des Luftraums durch
Luftsportgeräte wahrzunehmen für GS und HG, und somit auch federführend in allen diesbezüglichen Belangen.
Dem DHV fehlt also bisher höchstens „ein Zacken in der Krone“.
Nix Verlierer, danach geht es nicht.
An sich müssten das alle wissen, aber offensichtlich „überfliegen“ die meisten Schreiber die Texte nur.
C
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