AW: Zulassungsprüfung von Gleitschirmen (DHV Güsi gegen En-Norm)
Hallo Leute,
das ist ein bißchen verwirrend, ich will mal versuchen das auseinanderzudröseln (und hoffe, ich erzähl nichts Falsches...).
1) Nicht verwechseln: Die EN ist eine technische Norm, keine Zulassung! Die Zulassung ist eine luftrechtliche Angelegenheit, die z.B. so aussieht: Wenn das Gerät der Norm EN-xyz entspricht, dann darf es geflogen werden. Auch die LTF ist erstmal nur eine technische Beschreibung, d.h. in Deutschland sagt das Luftrecht (LuftVZO, LuftGerPO und was es da nicht alles gibt) analog, wenn Schirm xy den dort festgelegten "Lufttüchtigkeitsforderungen" entspricht, dann darf man damit fliegen...
2) Das "Gütesiegel" ist ein Wort ohne rechtliche Bedeutung, sozusagen der Kosename des Erfinders DHV für das, was die Juristen dann in die trockene Sprache der LTF gepreßt haben.
3) Unser Bereich ist nicht auf europäischer Ebene geregelt, sondern verblieb in der nationalen Zuständigkeit. D.h. jedes Land hat seine eigene Zulassungsregelung. Das könnte theoretisch von "Hier wird nicht geflogen" bis "Macht doch was Ihr wollt" reichen, aber in den meisten europäischen Ländern ist die Zulassung der Schirme daran gebunden, daß sie technisch mit der EN konform gehen müssen. In D müssen sie eben den LTF entsprechen.
4) Nun könnte sich in D das Luftrecht ändern, man könnte die LTF abschaffen und für Schirme stattdessen die Konformität mit der EN fordern. Das wird aber eher nicht geschehen, weil die LTF einen ganz anderen Geltungsbereich als die EN haben: Da gehts auch um Drachen, Schleppwinden etc., was durch die EN gar nicht erfaßt ist. Wahrscheinlicher ist (immer vorausgesetzt, es kommt tatsächlich zu einer Verschmelzung von GüSi und EN), daß die EN 1:1 in die LTF eingearbeitet wird, oder jedenfalls in den Teil der LTF, der sich mit GS beschäftigt. Und dann wäre es auch logisch oder zumindest möglich, die Gleichwertigkeit der Prüfung durch andere (nicht LBA-zugelassene) Prüfstellen nach EN anzuerkennen oder zumindest ein vereinfachtes Verfahren für eine solche Anerkennung vorzusehen (z.B. eine reine Papierprüfung) - diese Frage könnte dann aber auch vermintes Gelände sein...
Der juristische Dschungel ist furchtbar kompliziert (was bin ich froh, daß ich was Anständiges gelernt habe ), aber ich glaube nicht, daß das für die Endverbraucher große Bedeutung haben muß. Da werden die Hersteller eine Menge Papiere vollschreiben und einige Rechnungen bezahlen müssen, aber für die Piloten sollte es eigentlich doch darauf hinauslaufen können, daß ihnen auch in Deutschland eines Tages nahezu alle EN-Schirme legal zur Verfügung stehen.
Schöne Grüße
Rüdiger
Hallo Leute,
das ist ein bißchen verwirrend, ich will mal versuchen das auseinanderzudröseln (und hoffe, ich erzähl nichts Falsches...).
1) Nicht verwechseln: Die EN ist eine technische Norm, keine Zulassung! Die Zulassung ist eine luftrechtliche Angelegenheit, die z.B. so aussieht: Wenn das Gerät der Norm EN-xyz entspricht, dann darf es geflogen werden. Auch die LTF ist erstmal nur eine technische Beschreibung, d.h. in Deutschland sagt das Luftrecht (LuftVZO, LuftGerPO und was es da nicht alles gibt) analog, wenn Schirm xy den dort festgelegten "Lufttüchtigkeitsforderungen" entspricht, dann darf man damit fliegen...
2) Das "Gütesiegel" ist ein Wort ohne rechtliche Bedeutung, sozusagen der Kosename des Erfinders DHV für das, was die Juristen dann in die trockene Sprache der LTF gepreßt haben.
3) Unser Bereich ist nicht auf europäischer Ebene geregelt, sondern verblieb in der nationalen Zuständigkeit. D.h. jedes Land hat seine eigene Zulassungsregelung. Das könnte theoretisch von "Hier wird nicht geflogen" bis "Macht doch was Ihr wollt" reichen, aber in den meisten europäischen Ländern ist die Zulassung der Schirme daran gebunden, daß sie technisch mit der EN konform gehen müssen. In D müssen sie eben den LTF entsprechen.
4) Nun könnte sich in D das Luftrecht ändern, man könnte die LTF abschaffen und für Schirme stattdessen die Konformität mit der EN fordern. Das wird aber eher nicht geschehen, weil die LTF einen ganz anderen Geltungsbereich als die EN haben: Da gehts auch um Drachen, Schleppwinden etc., was durch die EN gar nicht erfaßt ist. Wahrscheinlicher ist (immer vorausgesetzt, es kommt tatsächlich zu einer Verschmelzung von GüSi und EN), daß die EN 1:1 in die LTF eingearbeitet wird, oder jedenfalls in den Teil der LTF, der sich mit GS beschäftigt. Und dann wäre es auch logisch oder zumindest möglich, die Gleichwertigkeit der Prüfung durch andere (nicht LBA-zugelassene) Prüfstellen nach EN anzuerkennen oder zumindest ein vereinfachtes Verfahren für eine solche Anerkennung vorzusehen (z.B. eine reine Papierprüfung) - diese Frage könnte dann aber auch vermintes Gelände sein...
Der juristische Dschungel ist furchtbar kompliziert (was bin ich froh, daß ich was Anständiges gelernt habe ), aber ich glaube nicht, daß das für die Endverbraucher große Bedeutung haben muß. Da werden die Hersteller eine Menge Papiere vollschreiben und einige Rechnungen bezahlen müssen, aber für die Piloten sollte es eigentlich doch darauf hinauslaufen können, daß ihnen auch in Deutschland eines Tages nahezu alle EN-Schirme legal zur Verfügung stehen.
Schöne Grüße
Rüdiger
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