AW: "Kampfanflüge", Verhalten im Startbereich
@ j.livingston
uhhps .... habe das Bild erst jetzt gesehen. Sind das wirklich nur 5 m über dem Startplatz ? Ich war ja nicht dabei.
Wenn das mal nicht eine Straftat § 315a StGB war. Ich zitiere mal auszugsweise zum Nachdenken:
(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. ...............
2. Hindernisse bereitet,
3. ........................
4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter 1. in der Absicht handelt,
1. ................
2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.
(4) ........
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(6) ..........
M. E. wäre hier darüber zu streiten, ob eine konkrete Gefahr vorlag. Das kann ich nicht beurteilen. Wenn der Staatsanwalt und ggf. ein Gericht zum Ergebis kommt, es lag eine Gefahr vor, wird sich die "Gefahr" durch diesen Piloten für die Zukunft geregelt haben..... wird aber nur eine Geldstrafe geben.
Da helfen auch nicht so wenig durchdachte Vorschläge wie: " Zieh halt nicht auf, wenn ein Drachen über den Startplatz fliegt"
Ist denn die Nase jetzt plötzlich daran schuld, dass der Furz stinkt?
Klar ist es ein Fehler des Starters. Aber mindestes genauso ein Fehler des Überfliegers des Starplatzes in 5 m Höhe. Den Gleitschirm schleift es heftig mit, der Drachenpilot überlebt vielleicht mit viel Glück ......
Der Startplatz ist ein Ort an dem man die existierenden Gefahren nicht auch noch verstärken muss.
Gruß
Jörg
PS: Wenn es zu einer Verurteilung nach 315a StGB kommt, ist auch der KFZ-Führerschein in Gefahr. Die Führersscheinstelle erhält davon Nachricht und wird, wegen fehlender Eignung ein Kraftfahrzug zu führen wohl eine MPU anordnen ... nur mal so, weil beim Deutschen im allgemeinen nur die Sanktion "Führerschein weg" die grauen Zellen anregt !!!
@ j.livingston
uhhps .... habe das Bild erst jetzt gesehen. Sind das wirklich nur 5 m über dem Startplatz ? Ich war ja nicht dabei.
Wenn das mal nicht eine Straftat § 315a StGB war. Ich zitiere mal auszugsweise zum Nachdenken:
(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. ...............
2. Hindernisse bereitet,
3. ........................
4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter 1. in der Absicht handelt,
1. ................
2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.
(4) ........
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(6) ..........
M. E. wäre hier darüber zu streiten, ob eine konkrete Gefahr vorlag. Das kann ich nicht beurteilen. Wenn der Staatsanwalt und ggf. ein Gericht zum Ergebis kommt, es lag eine Gefahr vor, wird sich die "Gefahr" durch diesen Piloten für die Zukunft geregelt haben..... wird aber nur eine Geldstrafe geben.
Da helfen auch nicht so wenig durchdachte Vorschläge wie: " Zieh halt nicht auf, wenn ein Drachen über den Startplatz fliegt"
Ist denn die Nase jetzt plötzlich daran schuld, dass der Furz stinkt?
Klar ist es ein Fehler des Starters. Aber mindestes genauso ein Fehler des Überfliegers des Starplatzes in 5 m Höhe. Den Gleitschirm schleift es heftig mit, der Drachenpilot überlebt vielleicht mit viel Glück ......
Der Startplatz ist ein Ort an dem man die existierenden Gefahren nicht auch noch verstärken muss.
Gruß
Jörg
PS: Wenn es zu einer Verurteilung nach 315a StGB kommt, ist auch der KFZ-Führerschein in Gefahr. Die Führersscheinstelle erhält davon Nachricht und wird, wegen fehlender Eignung ein Kraftfahrzug zu führen wohl eine MPU anordnen ... nur mal so, weil beim Deutschen im allgemeinen nur die Sanktion "Führerschein weg" die grauen Zellen anregt !!!
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