Der Österreichische Aeroclub ist in Österreich die ausführende Instanz für die Belange der Paragleiter und vom österreichischen Vekehrsministerium als Behörde bestellt worden. Der ÖAEC musste jetzt auf Weisung des Verkehrsministeriums die gemeinsam Technikstelle DHV/ÖAEC aufkündigen. Der ÖAEC (Abteilung Technik HG / PG) ist nunmehr allein für die Musterzulassung von Hänge und Paragleitern in Österreich zuständig
In Österreich werden Paragleiter seit jeher vor dem Gesetz als Luftfahrzeug eingestuft. Sie sind also vom Status her einem "Airbus" Hubschrauber oder einer "Cessna" gleichgestellt. Dem Gesetz entsprechend braucht jeder Typ eines Luftfahrzeug eine Österreichische Musterzulassung. Für die Erteilung von Musterzulassungen können Tests von ausländischen Prüfstellen herangezogen werden. Die österreichische Normierungsanstalt sieht für die Zulassung von Paragleitern die ÖNORM 926 vor - welche gleich ist wie die neue europäische Certifikat nach EN Norm 926 (EN 926) ist. Der ÖAEC will weiter ein gutes Einvernehmen mit dem DHV pflegen - und wird für die Erteilung von Musterzulassungen neben Schirmen mit der EN Norm 926 auch die Tests entsprechend des DHV Gütesiegels bis auf weiteres anerkennen. Für ausländische Piloten mit DHV-zugelassenen Schirmen ändert sich durch die veränderte Zulassungssituation allerdings nichts. Sie dürfen, genau wie Piloten mit CEN-Schirmen, in Österreich fliegen.
Willi Stocker, Technischer Referent des ÖaeC.
In Österreich werden Paragleiter seit jeher vor dem Gesetz als Luftfahrzeug eingestuft. Sie sind also vom Status her einem "Airbus" Hubschrauber oder einer "Cessna" gleichgestellt. Dem Gesetz entsprechend braucht jeder Typ eines Luftfahrzeug eine Österreichische Musterzulassung. Für die Erteilung von Musterzulassungen können Tests von ausländischen Prüfstellen herangezogen werden. Die österreichische Normierungsanstalt sieht für die Zulassung von Paragleitern die ÖNORM 926 vor - welche gleich ist wie die neue europäische Certifikat nach EN Norm 926 (EN 926) ist. Der ÖAEC will weiter ein gutes Einvernehmen mit dem DHV pflegen - und wird für die Erteilung von Musterzulassungen neben Schirmen mit der EN Norm 926 auch die Tests entsprechend des DHV Gütesiegels bis auf weiteres anerkennen. Für ausländische Piloten mit DHV-zugelassenen Schirmen ändert sich durch die veränderte Zulassungssituation allerdings nichts. Sie dürfen, genau wie Piloten mit CEN-Schirmen, in Österreich fliegen.
Willi Stocker, Technischer Referent des ÖaeC.
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