Aus xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
Sorry, aber ich habe es immer noch nicht kapiert:
Bedeutet das, dass der DHV nach dem LTF 2008 Vorschlag prüft auch wenn dieser vom LBA nicht anerkannt wird ?
Wird also einem Gerät das nach LTF 2003 ein 1-2er wäre, eventuell eine höhere Klassifizierung zugeteilt oder gar das Siegel verweigert ?
Ist das rechtlich überhaupt möglich ? Der Tüv kann ja auch nicht sagen ab sofort 4mm Mindestprofiltiefe weil wir finden das sicherer ( was es ja unbestritten ist).
Oder kommen dann 2 Güsis so à la LTF 2003 = 1-2 und LTF 2008 =2 ? (So klang es zumindest bisher, dass Hersteller auf freiwilliger Basis auch nach LTF 2008 mitsiegeln können)
Zitat von Karl Slezak
Bedeutet das, dass der DHV nach dem LTF 2008 Vorschlag prüft auch wenn dieser vom LBA nicht anerkannt wird ?
Wird also einem Gerät das nach LTF 2003 ein 1-2er wäre, eventuell eine höhere Klassifizierung zugeteilt oder gar das Siegel verweigert ?
Ist das rechtlich überhaupt möglich ? Der Tüv kann ja auch nicht sagen ab sofort 4mm Mindestprofiltiefe weil wir finden das sicherer ( was es ja unbestritten ist).
Oder kommen dann 2 Güsis so à la LTF 2003 = 1-2 und LTF 2008 =2 ? (So klang es zumindest bisher, dass Hersteller auf freiwilliger Basis auch nach LTF 2008 mitsiegeln können)
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