AW: Musterprüfungen DHV 2008
Meinem Verständnis nach kann ein Schirm vom DHV im Rahmen der Musterprüfung nicht grundlegend eine andere Einstufung bekommen, als von der EAPR, denn es sind in jedem Fall die LTF und damit für beide Prüfstellen gleiche Rahmenbedingungen bindend. Der DHV könnte ggf. nur eine zusätzliche Einstufung bekannt machen, die dann von seiner eigenen ihm nach LTF vorgeschriebenen vielleicht abweicht. Es gäbe also keine zwei unterschiedlichen Einstufungen zweier Musterprüfstellen, sondern eher zwei unterschiedliche einer Prüfstelle!
In der Praxis kann ich mir das nicht vorstellen, aber der DHV wird wohl schon eine Lösung finden oder hat schon eine, weil er diesen Weg ja sonst wohl nicht ginge!?
mfg
Harald
P.S.: Mit zwei unterschiedlichen Einstufungen zweier Musterprüfstellen bezogen auf ein Schirmmuster ist in der Praxis ohnehin aus diversen Gründen nicht zu rechnen, da ein Schirm normal nicht 2x eine Musterprüfung durchlaufen wird, noch dazu bei unterschiedlichen Prüfstellen. Durchläuft er aber eine Musterprüfung und einen "freiwilligen Test", dann ist klar, welche Einstufung Gültigkeit hat. (Mit freiwilligen Tests ist das so ähnlich, wie mit der immer wieder diskutierten Herstellerselbstzertifizierung ). Ich würde eine "vorschriftenkonform" erzielte Kategorisierung eines Schirmes durch eine LBA-anerkannte Musterprüfstelle jedenfalls nicht so ohne Weiteres auf Basis eigener unverbindlicher Tests in Frage stellen - keine "Fremde" und eine "Eigene" erst Recht nicht.
Meinem Verständnis nach kann ein Schirm vom DHV im Rahmen der Musterprüfung nicht grundlegend eine andere Einstufung bekommen, als von der EAPR, denn es sind in jedem Fall die LTF und damit für beide Prüfstellen gleiche Rahmenbedingungen bindend. Der DHV könnte ggf. nur eine zusätzliche Einstufung bekannt machen, die dann von seiner eigenen ihm nach LTF vorgeschriebenen vielleicht abweicht. Es gäbe also keine zwei unterschiedlichen Einstufungen zweier Musterprüfstellen, sondern eher zwei unterschiedliche einer Prüfstelle!
In der Praxis kann ich mir das nicht vorstellen, aber der DHV wird wohl schon eine Lösung finden oder hat schon eine, weil er diesen Weg ja sonst wohl nicht ginge!?
mfg
Harald
P.S.: Mit zwei unterschiedlichen Einstufungen zweier Musterprüfstellen bezogen auf ein Schirmmuster ist in der Praxis ohnehin aus diversen Gründen nicht zu rechnen, da ein Schirm normal nicht 2x eine Musterprüfung durchlaufen wird, noch dazu bei unterschiedlichen Prüfstellen. Durchläuft er aber eine Musterprüfung und einen "freiwilligen Test", dann ist klar, welche Einstufung Gültigkeit hat. (Mit freiwilligen Tests ist das so ähnlich, wie mit der immer wieder diskutierten Herstellerselbstzertifizierung ). Ich würde eine "vorschriftenkonform" erzielte Kategorisierung eines Schirmes durch eine LBA-anerkannte Musterprüfstelle jedenfalls nicht so ohne Weiteres auf Basis eigener unverbindlicher Tests in Frage stellen - keine "Fremde" und eine "Eigene" erst Recht nicht.
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