Allgemeinerlaubnis für Außenstarts und -landungen für Gleitschirme und Hängegleiter?

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  • wulfi
    • 25.11.2007
    • 16

    #16
    AW: Allgemeinerlaubnis für Außenstarts und -landungen für Gleitschirme und Hängegleit

    Zitat von Matthias Meisinger
    @Heiner
    beim Gleitschirmfliegen unterscheidet man zwischen A-Schein und B-Schein. Mit dem A-Schein (=beschränkter Luftfahrerschein) darfst Du nur Flüge in der Umgebung machen, mit dem B-Schein (unbeschränkter Luftfahrerschein) darfst Du auf Strecke gehen.
    Danke Matthias, also darf mit A-Schein nicht überall gelandet werden? Wie gesagt, ich habe als Motorschirmpilot keinen A-Schein, da ich über UL-Dreiachser zum Motorschirmpilot wurde. Den B-Schein will mir der DHV jedenfalls anerkennen, aber nur wenn ich zuvor einen A-Schein mache. Tja, dann muss ich wohl wieder in die Schule und die Schulbank drücken, damit ich den A-Schein bekomme und der B-Schein folgt.

    Lieben Gruß
    Heiner
    Zuletzt geändert von wulfi; 26.11.2007, 12:05.

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