Lizenz fürs Speedflying benötigt

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • UrsJ
    Registrierter Benutzer
    • 13.11.2007
    • 61

    Lizenz fürs Speedflying benötigt

    Wieder etwas weniger Vol Libre: In der Schweiz ist fürs (versicherte) Speedflying ab dem 01.01.2008 eine spezielle Lizenz neben dem GS-Brevet nötig. Für alle, die dann schon am Speedflyen sind gilt eine Übergangsfrist bis am 01.04.2008 (zum Glück läuft dann auch langsam die Saison aus ). Eine Nummer muss übrigens jetzt auch drauf, 40cm, fast grösser als der Schirm. Das BAZL hat gesprochen.

    Schade, dass hier jetzt auch reguliert werden muss. Hats den soviele Probleme gegeben?

    Hier die Links:
    BAZL - Flugpersonal und Pilotenlizenzen
    Info Speedflyer
    Info Speedflyer 2

    Cheers Urs
  • joeflight
    Registrierter Benutzer
    • 07.09.2006
    • 466
    • Reutlingen

    #2
    AW: Lizenz fürs Speedflying benötigt

    Hallo Urs,
    danke für die Infos.
    So wie ich die neue Regelung aber interpretiere darf man ab sofort in der Schweiz nur noch unter Aufsicht eines Fluglehrers Speedflying betreiben. Erst wenn man die neue Zusatzlizenz erworben hat, darf man wieder "frei" fliegen. Da es diese Lizenz aber erst ab dem 01.01.08 gibt, heißt das ohne Fluglehrer geht bis zum Jahreswechsel legal in der Schweiz gar nichts mehr.

    Ich bin kein Freund von Bürokratie, aber ehrlich gesagt finde ich es nicht schlecht, dass man Speedflying in der Schweiz damit endlich aus der Halblegalität herausholt. Speziell aus versicherungstechnischer Sicht schafft das endlich Klarheit. Klar ist jetzt auch, dass jemand der noch nie einen Gleitschirm über sich hatte auch nicht mehr Speedflying betreiben darf. Das trägt sicher zur Verringerung der Unfallzahlen bei, die es eindeutig gab. Auch macht der SHV damit eindeutig klar, dass er sich für das Speedflying zuständig fühlt, da es jetzt offiziell zu einer Untergruppe Hängegleiter (Kategorie Gleitschirm) gehört.
    Sicher gibt es auch weiterhin noch Interpretationsspielräume, wenn es in der Regelung Sätze wie "das Starten u. Landen auf öffentlichen Skipisten ist untersagt" gibt. Jedoch hat es solche u. ähnliche Regeln sowieso schon längst in den meisten Skigebieten bereits gegeben.

    Was mich nur wieder ärgert ist, dass wir Gäste in der Schweiz nun von der Halblegalität in die eindeutige Illegalität getrieben werden, wenn wir in der Schweiz "speedflyen" wollen. Mir ist zumindestens nicht bekannt, dass der DHV sich hier mit dem SHV abgestimmt hat u. eine kompatible Regelung bzw. eine Schulungsmöglichkeit einführen will!? Oder aber ist vorgesehen, dass ein Nichtschweizer (z.B. mit B-Lizenz) diesen Schein erwerben kann?

    Ein klares Statment vom DHV zu diesen neu entstehenden Fragen, wäre jetzt sicher wünschenswert.

    Soweit mir bekannt, fühlt sich der DHV nicht für das Speedflying zuständig. Das heißt aber auch, dass es keine Klärung dieser Punkte in Kürze geben wird u. man als "Deutscher Speedflyer", ab sofort nach Österreich oder Frankreich ausweichen muß. Vielleicht habe ich aber auch einiges beim DHV in letzter Zeit nicht mitbekommen u. es klärt mich jemand auf, dass ich mit meinen Befürchtungen falsch liege !?

    Gruß Jörg

    Kommentar

    • ForumAdmin
      Administrator
      • 03.06.2004
      • 2815
      • Richard Brandl
      • Schliersee

      #3
      AW: Lizenz fürs Speedflying benötigt

      Deutsch/Österreichischer Speedglydingverband DÖSV
      News im letzten Winter
      und im DHV-Info 144 / Seite 80-81
      Schöne Flüge

      ForumAdmin
      Richard Brandl

      Kommentar

      • XC
        Registrierter Benutzer
        • 29.02.2004
        • 782
        • Fritz Härtli
        • Züri Oberland

        #4
        AW: Lizenz fürs Speedflying benötigt

        Ja...dann machen wir halt die Lizenz, wird ja nicht so schwierig sein! Was sich da bessern soll, für die die, die schon 1 oder 2 oder Saison speeden, weiss ich zwar auch nicht.

        Greetz
        XC
        Am Fliegen sollst du sie erkennen

        Kommentar

        • joeflight
          Registrierter Benutzer
          • 07.09.2006
          • 466
          • Reutlingen

          #5
          AW: Lizenz fürs Speedflying benötigt

          Danke für den Link.
          Ich interpretiere das so, dass der DHV sich im Gegensatz zum SHV weiterhin nicht dafür zuständig fühlt. Schade.

          Auf den ersten Blick kann ich aber aus der Hompage nur entnehmen, dass bei dem DÖSV die Regeln erst noch erstellt werden u. dass auch nicht vorgesehen ist, dass man eine Gleitschirmlizenz zum Speedflying benötigt. Das heißt aber auch, eine Kompatibilität zur SHV Lösung ist damit garantiert nicht in Sicht.

          Gruß Jörg

          Kommentar

          • joeflight
            Registrierter Benutzer
            • 07.09.2006
            • 466
            • Reutlingen

            #6
            AW: Lizenz fürs Speedflying benötigt

            Zitat von MAXL
            Wer hat´s erfunden? Die Schweizer!


            Und wer ist schuld? Der DHV!

            Schon toll dass die Welt so einfach ist!

            Ciao / Maxl

            P.S.: Wo bleiben jetzt eigentlich die die wulfis, die benzinthermiks, die affenanfänger und was sonst noch an Laufburschen Kepplinger´scher Couleur hier den Ganken des regelementfreien vol libre propagiert?
            Hallo Maxl,
            ich kann keinen Vorwurf an den DHV in der E-Mail erkennen u. wenn dann war das auch nicht von mir beabsichtigt. Außerdem finde es nicht von Dir in Ordnung mich gleich in die Nähe von "unseriösen" Postern zu stellen.

            Ich stelle nur fest, der SHV hat eine gute Lösung gefunden, leider ohne den Rest der Welt.
            Besser so?

            Gruß Jörg

            Kommentar

            • j.livingston
              Registrierter Benutzer
              • 18.08.2006
              • 1205
              • Neandertal

              #7
              AW: Lizenz fürs Speedflying benötigt

              Ausserdem wäre es nett wenn Du Menschen mit anderer Auffassung nicht gleich pauschal beleidigst. (Stichwort Laufbursche)
              Stiller Mitleser :-)

              Kommentar

              • Meyer Michel
                Registrierter Benutzer
                • 24.03.2004
                • 578
                • Saint-Louis / Elsass (F)

                #8
                AW: Lizenz fürs Speedflying benötigt

                @ joeflight

                jetzt musst Dur mir deine Meinung nochmals erklären , denn ich kann sie vorne und hinten nicht nachvollziehen : du bist kein Freund von Bürokratie, findest aber eine neue Verpflichtung (egal jetzt ob in der Schweiz oder anderswo) eine nicht schlechte Sache, während seit 2 Saisons ohne diese Verpflichtung geflogen wurde.
                Da kann ich nur staunen und ->

                In Frankreich darf man weiterhin als GS-Flieger Speed-flying fliegen, ohne das es illegal ist, und es ist auch von der Versicherung des FFVLs bedeckt.
                In Oesterreich weiss ich nicht wie es ist aber da wird sicher jemand dazu schreiben können.
                Na also ?

                Jetzt stellt sich auch die Frage : wie wird ein ausländischer Speed-Flyer in der Schweiz fliegen können, gilt da die IPPI-Card immer noch ?


                p.s. Urs fragte "Hats den soviele Probleme gegeben?". Letztes Jahr ist in Verbier/VS ein Bergführer bei einem Speed-Flying Flug gestorben, das war so viel ich weiss der erste tödliche Unfall (und überhaupt der einzige bis jetzt ? seitdem hab ich von keinem anderen gehört).


                Gruss
                M.

                Kommentar

                • pipo
                  Registrierter Benutzer
                  • 03.10.2002
                  • 2745
                  • Philipp Medicus
                  • Absam bei Innsbruck

                  #9
                  AW: Lizenz fürs Speedflying benötigt

                  @ Möwe

                  Maxl hat nirgendwo Leute anderer Auffassung pauschal beleidigt, sondern eben explizit die trittbrettfahrenden Mitläufer angesprochen, die, wenn's grad zur Stimmung zu passen scheint, ihren Schmarrn loswerden wollen.

                  P.
                  NOVA

                  Kommentar

                  • joeflight
                    Registrierter Benutzer
                    • 07.09.2006
                    • 466
                    • Reutlingen

                    #10
                    AW: Lizenz fürs Speedflying benötigt

                    Zitat von Meyer Michel
                    @ joeflight

                    jetzt musst Dur mir deine Meinung nochmals erklären , denn ich kann sie vorne und hinten nicht nachvollziehen : du bist kein Freund von Bürokratie, findest aber eine neue Verpflichtung (egal jetzt ob in der Schweiz oder anderswo) eine nicht schlechte Sache, während seit 2 Saisons ohne diese Verpflichtung geflogen wurde.
                    Da kann ich nur staunen und ->

                    In Frankreich darf man weiterhin als GS-Flieger Speed-flying fliegen, ohne das es illegal ist, und es ist auch von der Versicherung des FFVLs bedeckt.
                    In Oesterreich weiss ich nicht wie es ist aber da wird sicher jemand dazu schreiben können.
                    Na also ?

                    Jetzt stellt sich auch die Frage : wie wird ein ausländischer Speed-Flyer in der Schweiz fliegen können, gilt da die IPPI-Card immer noch ?


                    p.s. Urs fragte "Hats den soviele Probleme gegeben?". Letztes Jahr ist in Verbier/VS ein Bergführer bei einem Speed-Flying Flug gestorben, das war so viel ich weiss der erste tödliche Unfall (und überhaupt der einzige bis jetzt ? seitdem hab ich von keinem anderen gehört).


                    Gruss
                    M.
                    Hallo Michel,
                    genau die große Unsicherheit wie es bei einem Unfall mit meiner deutschen Versicherung aussieht, lässt für mich das bisschen mehr Bürokratie als kleineres Übel erscheinen. Soweit mir bekannt gibt es bei einem Speedflyingunfall bis heute keine eindeutige Regelung bzgl. meiner deutschen Versicherung oder liege ich da falsch?

                    Das ich mit der IPPI Card in der Schweiz jetzt nicht mehr legal "speedflyen" kann, stelle ich ja ebenfalls als Problem in den Raum, wie Du in meiner ersten E-Mail lesen kannst. (Ich habe es halt B-Schein genannt).

                    Gruß Jörg

                    Kommentar

                    • j.livingston
                      Registrierter Benutzer
                      • 18.08.2006
                      • 1205
                      • Neandertal

                      #11
                      AW: Lizenz fürs Speedflying benötigt

                      Zitat von pipo
                      @ Möwe

                      Maxl hat nirgendwo Leute anderer Auffassung pauschal beleidigt, sondern eben explizit die trittbrettfahrenden Mitläufer angesprochen, die, wenn's grad zur Stimmung zu passen scheint, ihren Schmarrn loswerden wollen.

                      P.
                      Tschuldige, ich vergass ja ganz, dass ihr zwei die Autoritäten im Definieren von Schmarrn und Trittbrettfahrerei seid. Wie konnte ich nur vergessen dass Ihr zwei beide das Mass aller Dinge seid?
                      Und daher habt ihr das Recht habt eine beliebige Gruppe auszugucken und zu beleidigen. Hab ich das so richtig verstanden Popo?
                      Zuletzt geändert von j.livingston; 01.12.2007, 18:44. Grund: Vor lauter Ärger Zusatz vergessen...
                      Stiller Mitleser :-)

                      Kommentar

                      • pipo
                        Registrierter Benutzer
                        • 03.10.2002
                        • 2745
                        • Philipp Medicus
                        • Absam bei Innsbruck

                        #12
                        AW: Lizenz fürs Speedflying benötigt

                        nein Möwe, wie üblich falsch verstanden.
                        Hier ist aber nicht der richtige Platz, um dir das zu erklären. (wenn's dich interessiert, kannst mir ja eine PM schreiben)
                        Sorry für's Vollmüllen des Threads von meiner Seite!
                        Zuletzt geändert von pipo; 01.12.2007, 18:59.
                        NOVA

                        Kommentar

                        • HA
                          Registrierter Benutzer
                          • 16.10.2003
                          • 145
                          • Holger Ahrend
                          • Teisendorf

                          #13
                          AW: Lizenz fürs Speedflying benötigt

                          Zitat von joeflight
                          Ich interpretiere das so, dass der DHV sich im Gegensatz zum SHV weiterhin nicht dafür zuständig fühlt. Schade.

                          Gruß Jörg
                          Ich find's gut, dass der DHV dafür nicht zuständig ist. Gegen eine einheitliche europäische Regelung oder Handhabung hätte ich nichts, muss ja nicht über die Verbände der Drachen- und Gleitschirmflieger sein.

                          Grüße
                          Holger

                          Kommentar

                          • hakim
                            Registrierter Benutzer
                            • 02.04.2005
                            • 202
                            • Hakim Gabel
                            • Erbach

                            #14
                            AW: Lizenz fürs Speedflying benötigt

                            wird das eher eine art von type rating oder eine eigenständige lizenz?

                            Kommentar

                            • FLYAHOLIC
                              Registrierter Benutzer
                              • 02.12.2003
                              • 1145
                              • Dahuam

                              #15
                              AW: Lizenz fürs Speedflying benötigt

                              Zitat von HA
                              Ich find's gut, dass der DHV dafür nicht zuständig ist. Gegen eine einheitliche europäische Regelung oder Handhabung hätte ich nichts, muss ja nicht über die Verbände der Drachen- und Gleitschirmflieger sein.

                              Grüße
                              Holger
                              ja! speedflying hat mit paragleiten wirklich nichts zu tun. wenn sich hier ein bestehender verband einmischen würde, dann klar der der fallschirmspringer und nich der der paragleiter. dann würden die schirme schon bald so vergewaltigt, dass sie schon fast die grösse von gleitschirmen hätten und mit protektoren im gleitschirmfliegersinn ist speedflying auch nicht möglich! und 14er größen (AUSGELEGT= sind die absolute obergrenze um noch von speedflying zu reden.

                              und die frage nach dem zuständigen verband ist eigentlich keine frage mehr, denn den gibt es bereits seit fast einem jahr, aber der darf ja offiziell hier wohl nicht gepostet werden. oder doch? oder darf nur nicht auf das forum der schlechten fliger verlinkt werden?!?

                              also speedflyerangelegenheiten vielleicht ins speedflyerforum verlegen und die sriösen flieger unter sich lassen? wir wollen ja nicht den gleitschirmfliegern in die suppe spucken!

                              Kommentar

                              Lädt...