Hallo zusammen,
noch habe ich nicht mit dem Fliegen angefangen, doch ich habe es innerhalb kürzester Zeit vor. Zufälliger Weise ist zur Zeit das Thema Versichern auf Leben, Tod, Beruf oder was auch immer für mich geworden (bin 20).
Da ich es überall zu lesen und zu hören bekomme, das Gleitschirmfliegen ein "Risiko-/Extremsport" sei und somit höhere Beiträge (wenn nicht sogar Ausschluss) von den Versicherungen zu erwarten sind will ich's jetzt genau wissen:
Der Versicherungsvertreter (in meinem Fall Debeka) macht die Aussage, dass das Gleitschirmfliegen bei Vertragsabschluss der Berufsunfähigkeitsrente gar keine Rolle spiele, sofern ich vor Beginn meines neuen Hobbys den Vertrag abschließen würde. Grund: Wenn die Versicherung erstmal abgeschlossen ist, muss ich Änderungen meines Gesundheitszustand und somit auch meiner Hobbys nicht mehr mitteilen.
Das sei im Prinzip genauso, als würde ich ich zur Zeit des Vertragsabschlusses von Beruf Informatiker sein und mich später entscheiden, Dachdecker zu werden. Diese Änderung müssten bei dem Vertrag der Debeka, um den es hier geht, nicht nachträglich eingereicht werden.
Ich frage Euch, was haltet Ihr davon? Eine ganz normale Vorgehensweise? Sehr trickreich? Kann das überhaupt so einfach sein?
Oder soll ich mir eine schriftliche Bestätigung einholen, dass es nach Vertragsabschluss wirklich TOTAL EGAL ist, welches Hobby ich nachher ausübe?
Dies ist jedenfalls ein Tipp von den Seiten des DHV (http://www.dhv.de/typo/Die_passende_....4345.0.html):
Die Leistung, um die es jetzt explizit bei der Debeka geht nennt sich übrigens "Leibrentenversicherung" mit BU als Zusatzversicherung.
Viele Grüße
Jonas
noch habe ich nicht mit dem Fliegen angefangen, doch ich habe es innerhalb kürzester Zeit vor. Zufälliger Weise ist zur Zeit das Thema Versichern auf Leben, Tod, Beruf oder was auch immer für mich geworden (bin 20).
Da ich es überall zu lesen und zu hören bekomme, das Gleitschirmfliegen ein "Risiko-/Extremsport" sei und somit höhere Beiträge (wenn nicht sogar Ausschluss) von den Versicherungen zu erwarten sind will ich's jetzt genau wissen:
Der Versicherungsvertreter (in meinem Fall Debeka) macht die Aussage, dass das Gleitschirmfliegen bei Vertragsabschluss der Berufsunfähigkeitsrente gar keine Rolle spiele, sofern ich vor Beginn meines neuen Hobbys den Vertrag abschließen würde. Grund: Wenn die Versicherung erstmal abgeschlossen ist, muss ich Änderungen meines Gesundheitszustand und somit auch meiner Hobbys nicht mehr mitteilen.
Das sei im Prinzip genauso, als würde ich ich zur Zeit des Vertragsabschlusses von Beruf Informatiker sein und mich später entscheiden, Dachdecker zu werden. Diese Änderung müssten bei dem Vertrag der Debeka, um den es hier geht, nicht nachträglich eingereicht werden.
Ich frage Euch, was haltet Ihr davon? Eine ganz normale Vorgehensweise? Sehr trickreich? Kann das überhaupt so einfach sein?
Oder soll ich mir eine schriftliche Bestätigung einholen, dass es nach Vertragsabschluss wirklich TOTAL EGAL ist, welches Hobby ich nachher ausübe?
Dies ist jedenfalls ein Tipp von den Seiten des DHV (http://www.dhv.de/typo/Die_passende_....4345.0.html):
TIPP: Verlasst Euch nicht auf mündliche Zusagen von Mitarbeitern oder Agenten Eurer Versicherung zum Thema Flugrisiko von Drachen- und Gleitschirmen, Prämienzuschlag etc.. Bestätigung der Absprachen nur schriftlich mit Einschreiben und Rückschein. Emails und Einschreibebriefe ohne Rückschein werden laut geltendem Recht als nicht zugestellt bewertet.
Viele Grüße
Jonas
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