Darf ein Deutscher EN-LTF zugelassene Gleitschirme, Gurtzeuge, Rettungen fliegen oder gilt noch immer „nur“ DHV zugelassene Geräte (siehe Link: http://www.dhv.de/typo/Fakten_zum_Thema_CEN.4415.0.html ) ?
Unter http://para-academy.eu/deutsch/index...d=32&Itemid=46
steht, dass die European Academy of Parachute Rigging e.V. LBA-anerkannte Prüfstelle für Sprungfallschirm- und Gleitschirmsysteme in Deutschland ist. Damit müsste man doch von dieser Stelle anerkannte Geräte als Deutscher in Deutschland nutzen dürfen?
Darf ich als Deutscher in Deutschland jetzt nur DHV zugelassene Geräte fliegen dürfen zusätzlich im Ausland (A,CH, I etc.) auch „nur“ EN-LTF zugelassene?
Außerdem:
In der fly&glide August 2008 steht bzgl. Schadenregulierung „Für deutsche Krankenkassen ist es unerheblich, ob der Pilot eine legale Ausrüstug hat oder nicht“ (Seite 19/20)
Eine „legale“ Ausrüstung (und was ist denn jetzt eine legale Ausrüstung?) ist versicherungstechnisch also nur für die Haftpflicht interessant?!
Unter http://para-academy.eu/deutsch/index...d=32&Itemid=46
steht, dass die European Academy of Parachute Rigging e.V. LBA-anerkannte Prüfstelle für Sprungfallschirm- und Gleitschirmsysteme in Deutschland ist. Damit müsste man doch von dieser Stelle anerkannte Geräte als Deutscher in Deutschland nutzen dürfen?
Darf ich als Deutscher in Deutschland jetzt nur DHV zugelassene Geräte fliegen dürfen zusätzlich im Ausland (A,CH, I etc.) auch „nur“ EN-LTF zugelassene?
Außerdem:
In der fly&glide August 2008 steht bzgl. Schadenregulierung „Für deutsche Krankenkassen ist es unerheblich, ob der Pilot eine legale Ausrüstug hat oder nicht“ (Seite 19/20)
Eine „legale“ Ausrüstung (und was ist denn jetzt eine legale Ausrüstung?) ist versicherungstechnisch also nur für die Haftpflicht interessant?!
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