AW: Versicherungsschutz in Ö
Von einem user bin ich auf folgenden Text des OeAeC hingewiesen worden.
"Der Leiter Technik HG/PG - mot. HG/PG Willibald Stocker informiert:
Liebe Piloten!
Aus gegebenen Anlaß rate ich Euch dringendst darauf zu achten, dass das Luftfahrzeug (Hänge- oder Paragleiter) der ZLLV 2005 entspricht.
Der Hänge- oder Paragleiter muss bei Verwendung im Fluge, also bei Benützung des uns betreffenden allgemeinen Luftraumes, eine österreichische Musterzulassung besitzen und eine dementsprechende österreichische Stückprüfplakette, eingenäht im Luftfahrzeug, aufweisen - gilt für Piloten mit Wohnort in Österreich, sprich "Einheimische". "
Verlautbart am 16. August 2008
Man beachte bitte den letzten Satz: "gilt für Piloten mit Wohnort in Österreich, sprich "Einheimische"."
Also, wenn ich der deutschen Sprache mächtig bin, und das richtig verstanden habe, dann gilt das für "Ausländer", sprich z.B. Deutsche mit Wohnsitz "Deutschland" nicht...
Also, alles nur Sturm im Wasserglas? Oder ist die Aussage vom Stocker auch nur Interpretation?
Und: Was sollen dann die unterschiedlichen Datumsangaben?
Wie auch immer, ich flieg weiterhin in Österreich, nach dem Motto: legal, illegal, scheißegal...
Von einem user bin ich auf folgenden Text des OeAeC hingewiesen worden.
"Der Leiter Technik HG/PG - mot. HG/PG Willibald Stocker informiert:
Liebe Piloten!
Aus gegebenen Anlaß rate ich Euch dringendst darauf zu achten, dass das Luftfahrzeug (Hänge- oder Paragleiter) der ZLLV 2005 entspricht.
Der Hänge- oder Paragleiter muss bei Verwendung im Fluge, also bei Benützung des uns betreffenden allgemeinen Luftraumes, eine österreichische Musterzulassung besitzen und eine dementsprechende österreichische Stückprüfplakette, eingenäht im Luftfahrzeug, aufweisen - gilt für Piloten mit Wohnort in Österreich, sprich "Einheimische". "
Verlautbart am 16. August 2008
Man beachte bitte den letzten Satz: "gilt für Piloten mit Wohnort in Österreich, sprich "Einheimische"."
Also, wenn ich der deutschen Sprache mächtig bin, und das richtig verstanden habe, dann gilt das für "Ausländer", sprich z.B. Deutsche mit Wohnsitz "Deutschland" nicht...
Also, alles nur Sturm im Wasserglas? Oder ist die Aussage vom Stocker auch nur Interpretation?
Und: Was sollen dann die unterschiedlichen Datumsangaben?
Wie auch immer, ich flieg weiterhin in Österreich, nach dem Motto: legal, illegal, scheißegal...
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