Versicherungsschutz in Ö

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  • cu2
    Registrierter Benutzer
    • 28.06.2008
    • 63
    • Pilotin
    • Austria

    #61
    AW: Versicherungsschutz in Ö

    Am 27.9.2008 Deutsche flugschule sagte!!! Demensprechent hat DHV ein rundbrief an alle schulen geschickt.....

    Inhalt: Wir sind versichert in Ö und ihr sollte kein gedanken daüber machen. Es fehlt nur ein stempel??????

    Meine Antwort: Stempel was für eine stempel ? Na den sind wir doch nicht versichert!

    Flugschule, doch doch doch ist kein thema, nur Gürchte!

    Kennt jemundem dieses brief? Bitte uns das mitteilen.


    WARHEIT

    Ausserdem steht es in jede GS versicherung AGB dass, es an die Landes bestimmung geht deshalb, nicht versichert ohne Österreich Müsterpruffung in Österreich. Warum wohl? Wiel alle ander Lande haben es satt das DHV die macht für sich halt. Endlich soll es hier nur ein Europe anerkennungs zulassung sein. Das EN Zulassung.
    Zuletzt geändert von cu2; 30.09.2008, 08:01.

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    • Flynix
      Registrierter Benutzer
      • 02.07.2007
      • 307
      • Baden

      #62
      AW: Versicherungsschutz in Ö

      Zitat von setup
      Hello again,

      ...sei es erlaubt darauf hinzuweisen, dass bei unserem geliebten Sport eben doch ein größeres Risiko als bei einem Wanderverein besteht.
      ...

      Gruß,
      Michael
      ->wikipedia:
      2005 gab es in Österreich 416 Tote bei Alpinunfällen, ...Bezogen auf Österreich ereigneten sich die meisten tödlichen Unfälle beim Bergwandern (130),

      ...auch die haben probleme, stehen aber nicht so oft in der Zeitung.
      Also: nicht unterkriegen lassen.
      ______________________________________
      Grüße aus 0m GND,

      Flynix

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      • sny
        Registrierter Benutzer
        • 07.02.2003
        • 596

        #63
        AW: Versicherungsschutz in Ö

        Zitat von Maverick78
        Was die Bergung angeht, so musst du unterscheiden, ob du verletzt bist oder nicht. Bei einer Verletzung werden die Kosten von der Kasse übernommen.
        Hi.

        Bei uns in Ö werden die Bergekosten nur von der Kasse übernommen, wenn es keine Extremsportart war. Paragleiten ist das.. also im Prinzip nein....
        Man muß unterscheiden: Primärtransport: Also vom Unfallort in snächste Krankenhaus zur Erstversorgung: Selbst zahlen. Sekundärtransporte, wenn du zur weiteren Behandlung verlegt wirst übernimmt dann Kasse, ÖMTC, Creditkarte.. usw.
        Bei der AXA ist die Primärbergung mit 2500.- abgesichert (reicht meistens knapp nicht, aber wenn ein Pilot Mitglied im OeAeC ist dann € 7267.- und das reict)

        LG Martin
        Wenn manche Beiträge von Fhelren nru so strorzen...
        Die habe ich dann mit meinem total versifften Laptop geschrieben...

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        • Gebirgler
          Registrierter Benutzer
          • 07.11.2004
          • 107

          #64
          AW: Versicherungsschutz in Ö

          Hallo!
          Als Bergeversicherung habe ich die Österr. Bergrettung.
          Mit einem Förderbeitrag von derzeit 21 Euro ist man auch fürs Paragleiten versichert (primäre Bergekosten). Das finde ich ist günstig.
          Ob das auch für Deutsche Flieger gilt wäre zu erfragen. Dies finde ich ist eine tolle Übergangslösung für die unklare Situation.
          lg.

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          • Maverick78
            Registrierter Benutzer
            • 22.10.2002
            • 465
            • Alex.Meyer
            • Hochgebirge Kaiserstuhl

            #65
            AW: Versicherungsschutz in Ö

            So, nachdem Richard die Position des DHV hier gebetsmühlenartig wiederholt hat, steht es jetzt auch direkt auf der Startseite! Ich hoffe, daß diese "wir drehen uns ständig im Kreis"-Diskussion nun sein Ende findet.


            Zitat von sny
            Hi.

            Bei uns in Ö werden die Bergekosten nur von der Kasse übernommen, wenn es keine Extremsportart war. Paragleiten ist das.. also im Prinzip nein....
            Man muß unterscheiden: Primärtransport: Also vom Unfallort in snächste Krankenhaus zur Erstversorgung: Selbst zahlen. Sekundärtransporte, wenn du zur weiteren Behandlung verlegt wirst übernimmt dann Kasse, ÖMTC, Creditkarte.. usw.
            Bei der AXA ist die Primärbergung mit 2500.- abgesichert (reicht meistens knapp nicht, aber wenn ein Pilot Mitglied im OeAeC ist dann € 7267.- und das reict)

            LG Martin
            Für Deutsche ist die medizinische Notwendigkeit eines Transportes maßgebend. Dies ist zumindest in der gesetzlichen Krankenversicherung so. Privatversicherte sollten diese Leistungen bei ihrer Krankenversicherung erfragen. Ich kann nur für die AXA Krankenversicherung sprechen. Diese hat folgende Definition als Grundlage für ihre Tarife:

            "Krankentransporte: Krankentransporte im Krankenwagen, Rettungswagen
            oder Rettungshubschrauber finden in der Regel auf
            ärztliche Veranlassung oder im Zusammenhang mit einem Rettungseinsatz
            statt."

            Maßgebend ist hier der Begriff der "Rettung". Eine Rettung ist gegeben, wenn eine existenzbedrohende Notlage (also Gefahr für Laib und Leben) besteht.

            Eine Bergung hingegen ist eine Befreiung aus einer nicht lebensbedrohlichen Lage, die jedoch die Bewegungsfreiheit einschränkt.

            Und Bergungskosten werden weder von der GKV noch von der AXA Krankenversicherung übernommen.
            Zuletzt geändert von Maverick78; 30.09.2008, 10:49.

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            • sny
              Registrierter Benutzer
              • 07.02.2003
              • 596

              #66
              AW: Versicherungsschutz in Ö

              Hi Maverick


              OK. Rettungskosten: Ist da expilziet egal ob die Notwendigkeit durch einen Extremsport verursacht wurde, oder nicht.

              Bei uns in Ö wie gesagt weiß ich: AXA + Aeroclub und (danke) Bergrettung: nicht nur Rettungs, sondern auch Bergekosten.

              Mit dem Thema versichert in Ö als Ö oder als D beziehe ich mich immer !!! auf die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Eine Unfallversicherung (freiwillig) um das muss sich jeder privat bei seinem Agent kümmern oder eben Spezielanbieter nehmen...

              Zum gernellen Thema Rechtslage.
              Wie gesagt eigentlich besteht das Dileme Zulassung in Ö seit 1995
              Im Gesetzestext steht dass mit einem geprüften GS felogen werden muss (aber nicht welche Prüfstelle, also nehme ich mal LTF, DHV, Afnor, EN, etc an, die die ja prüfen)
              Weiters: In Ö Vorschirft einer gerätebezogenen Haftpflicht. Das haben viele D nicht, aber es gab deswegen auch keine zahlungsprobleme----)

              LG martin
              Wenn manche Beiträge von Fhelren nru so strorzen...
              Die habe ich dann mit meinem total versifften Laptop geschrieben...

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              • setup
                Registrierter Benutzer
                • 22.08.2007
                • 919
                • Michael B.
                • RLP

                #67
                AW: Versicherungsschutz in Ö

                Hallo,

                danke, jetzt kenne ich wenigstens den aktuellen Stand und kann beruhigt nach Ö fahren. Ich glaube nicht, dass ich ohne diese Aufklärung (sofern ich denn überhaupt gefahren wäre) die Klapper mit dem notwendigen Impuls ziehen würde sondern eher zögerlich bzw. vorsichtig.

                Danke nochmal und Gruß,
                Michael
                Wird der Ton im Forum netter,
                liegt es wohl am Hochdruckwetter...

                Kommentar

                • AHA
                  Registrierter Benutzer
                  • 15.09.2008
                  • 59

                  #68
                  AW: Versicherungsschutz in Ö

                  Hallo Maverick,

                  ich glaube deine Aussage lässt gewisse Fehlinterpretationen zu.

                  Krankenversicherung zahlt, wenn der Transport medizinisch notwendig ist (Verletzung, Krankheit), egal ob es aus einer Wand oder aus einer Kneipe in der Stadtmitte erfolgt. Es ist auch ohne Bedeutung, ob du Mist gebaut hast oder nicht(hier haben die Privaten vielleicht auch andere Klauseln).
                  Wenn du in einer Felswand hängst aber unverletzt bist, zahlt die Krankenversicherung nicht. Auch wenn du in Lebensgefahr bist. Das musst du selbst oder eine andere Versicherung übernehmen. Eine Möglichkeit die Zahlung zu vermeiden, wäre dann so lange mit dem Hilferuf zu warten, bis man die medizinische Behandlung braucht. Ob sich das allerdings auszahlt?

                  Kommentar

                  • Maverick78
                    Registrierter Benutzer
                    • 22.10.2002
                    • 465
                    • Alex.Meyer
                    • Hochgebirge Kaiserstuhl

                    #69
                    AW: Versicherungsschutz in Ö

                    @AHA: genau so isses!

                    Kommentar

                    • martin2005
                      Registrierter Benutzer
                      • 24.10.2005
                      • 1173
                      • Österreich

                      #70
                      AW: Versicherungsschutz in Ö

                      Zitat von Maverick78
                      So, nachdem Richard die Position des DHV hier gebetsmühlenartig wiederholt hat, steht es jetzt auch direkt auf der Startseite! Ich hoffe, daß diese "wir drehen uns ständig im Kreis"-Diskussion nun sein Ende findet.
                      Du sagst ganz richtig, dass die Position des DHV hier wiederholt wurde! Nicht mehr und nicht weniger. Wissen werden wir es erst, wenn jemand so einen Fall vor Gericht durchkämpft (was ich keinem wünsche), denn es gab in der Rechtssprechung auch schon Fälle wo sich Position einer Partei (das waren auch oft Ministerien, Behörden, Organe etc.) als rechtlich nicht haltbar herausgestellt hat. Ich persönlich habe (und das ist nur meine Meinung und nicht mehr) erhebliche Bedenken an der rechtlichen Haltbarkeit der dargestellten Position.

                      Ich wünsche allen unfallfreie Flüge, damit es keiner rausfinden muss
                      Martin

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                      • paraflieger60
                        Registrierter Benutzer
                        • 31.12.2003
                        • 79
                        • Ingelheim

                        #71
                        AW: Versicherungsschutz in Ö

                        Zitat von Gebirgler
                        Soweit ich weis wird dann der Vorstand oder der Versicherungsvertreter zur Verantwortung gezogen und dieser haftet dann unter Umständen mit seinem Privatvermögen. Dieser vielleicht Umstand würde mir als Vorstandsmitglied zu denken geben und eine andere Handlungsweise vorgeben.
                        Das wäre ja mal was neues wenn Vorstände, Aufsichtsräte oder sonstige Verantwortliche mit ihrem Privatvermögen haften würden. Siehe Finanzkriese.
                        lg
                        Hansjürgen

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                        • ForumAdmin
                          Administrator
                          • 03.06.2004
                          • 2815
                          • Richard Brandl
                          • Schliersee

                          #72
                          AW: Versicherungsschutz in Ö

                          Du sagst ganz richtig, dass die Position des DHV hier wiederholt wurde!
                          Was das legale Fliegen in Österreich betrifft, wird hier nicht die Position des DHV wiederholt, sondern die Auskunft der für Österreich zuständigen Luftfahrtbehörde für Gleitschirme und Hängegleiter, des ÖAeC.
                          Damit ist auch die Frage nach der Gültigkeit von Versicherungen beantwortet. Für die, die der Auskunft einer Luftfahrtbehörde nicht vertrauen, gibt es noch die Zusatzaussage, dass es auch bei einer eventuellen und konstruierten Rechtsunsicherheit keine Probleme für beim Gerling versicherte DHV-Mitglieder geben würde.
                          Hier nochmal die News auf der DHV-Website.

                          Persönliche Meinung: Wem das nicht ausreicht, der sollte vielleicht wirklich bis zu einer Deregulierung in Österreich nicht mehr fliegen. Allen anderen wünsche ich noch schöne Herbstflüge.
                          Schöne Flüge

                          ForumAdmin
                          Richard Brandl

                          Kommentar

                          • martin2005
                            Registrierter Benutzer
                            • 24.10.2005
                            • 1173
                            • Österreich

                            #73
                            AW: Versicherungsschutz in Ö

                            Zitat von ForumAdmin
                            Was das legale Fliegen in Österreich betrifft, wird hier nicht die Position des DHV wiederholt, sondern die Auskunft der für Österreich zuständigen Luftfahrtbehörde für Gleitschirme und Hängegleiter, des ÖAeC.
                            mea culpa
                            Danke für die Korrektur. Hier muss ich meine Aussage anscheinend präzsieren. Also: die beim DHV dargestellte Position ist (laut ForumAdmin) die Position des ÖAeC, die auch (anscheinend 1:1) vom DHV so vertreten wird.

                            @Gebirgler
                            1) Ich hoffe Du hast dazu die richtige Rechtsschutzversicherung, denn viele schließen Streitigkeiten mit Versicherungen explizit aus (es könnte ja die eigene treffen).
                            2) Das mit der Haftung des Versicherungsvertreters oder des Verbandes ist eine Idee, ob es funktioniert, weiß ich nicht. Auf jeden Fall wäre es aber langwierig, schwierig, nervenaufreibend und teuer (auch mit RS Versicherung).

                            Kommentar

                            • Maverick78
                              Registrierter Benutzer
                              • 22.10.2002
                              • 465
                              • Alex.Meyer
                              • Hochgebirge Kaiserstuhl

                              #74
                              AW: Versicherungsschutz in Ö

                              Zitat von martinalkin
                              [...]
                              @Gebirgler
                              1) Ich hoffe Du hast dazu die richtige Rechtsschutzversicherung, denn viele schließen Streitigkeiten mit Versicherungen explizit aus (es könnte ja die eigene treffen).
                              [...]
                              Das ist so nicht ganz richtig! Die Rechtsschutzversicherungen schließen normalerweise nur den Rechtsstreit gegen sich selber aus und nicht generell gegen Versicherungen. Und da die Rechtsschutzversicherungen meines Wissens allesamt rechtlich eigenständige Gesellschaften sind, ist dieser Ausschluß bei dem genannten Fall kein Problem.

                              Dies bezieht sich jedoch nur auf die deutschen Versicherungen, wie die österreichischen dies handhaben, weiß ich nicht.
                              Zuletzt geändert von Maverick78; 01.10.2008, 13:22.

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                              • mars
                                Registrierter Benutzer
                                • 06.06.2001
                                • 240

                                #75
                                AW: Versicherungsschutz in Ö

                                Was jetzt das Fliegen in Österreich betrifft scheinen wir nun ja einigermaßen im Bilde zu sein.

                                Weil ja wie immer im Herbst die Dolomiten als Fluggebiet sehr beliebt sind wäre es interessant ob wir auch alle Kriterien für ein legales Fliegen in Italien erfüllen.

                                Lizenzen, Versicherungen, Helmzulassung, usw.

                                Unabhängig davon war das letzte Wochenende iin den Dolomiten inkl. Montag einfach nur genial.

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