Hallo!
hab da mal ne frage..
freunde von mir sind grade dabei ihren A-schein zu machen.
geplant war alle flüge bis auf die höhenflüge in den alpen zu machen und dann den winter über mit einweisung und flugauftrag an einem berg (250m höhenunterschied unkritisches fluggebiet, Flugauftragsflüge sind vom dhv zugelassen) zu fliegen und im frühjahr dann in die alpen um den schein völlständig abzuschliessen.
zuerst war das auch alles kein problem. jetzt sieht es aber so aus das das nicht mehr geht. warum? wissen wir nicht. es geht einfach nicht mehr. es wurde dann vorgeschlagen den winden A-schein zu machen und dann mit einweisungsflug auf dem einen berg zu fliegen und die höhenflugschulung in den bergen nochmal extra irgendwann später zu machen.
meine frage jetz.. ist das legal? weil eigentlich hat man mit windenschein ja keine berechtigung für hangstart? habe da so meine zweifel..
vileicht weiss da einer mehr?
danke!
martin
hab da mal ne frage..
freunde von mir sind grade dabei ihren A-schein zu machen.
geplant war alle flüge bis auf die höhenflüge in den alpen zu machen und dann den winter über mit einweisung und flugauftrag an einem berg (250m höhenunterschied unkritisches fluggebiet, Flugauftragsflüge sind vom dhv zugelassen) zu fliegen und im frühjahr dann in die alpen um den schein völlständig abzuschliessen.
zuerst war das auch alles kein problem. jetzt sieht es aber so aus das das nicht mehr geht. warum? wissen wir nicht. es geht einfach nicht mehr. es wurde dann vorgeschlagen den winden A-schein zu machen und dann mit einweisungsflug auf dem einen berg zu fliegen und die höhenflugschulung in den bergen nochmal extra irgendwann später zu machen.
meine frage jetz.. ist das legal? weil eigentlich hat man mit windenschein ja keine berechtigung für hangstart? habe da so meine zweifel..
vileicht weiss da einer mehr?
danke!
martin
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