Um auch in diesem Forum zu berichten:
Wir haben im Rahmen einer gemeinsamen Initiative (PMA, österr. Flugschulen und ÖAeC) einen Änderungsvorschlag zur ZLLV (österr. Ziviluftfahrzeug und Luftfahrgerätverordnung) beim Ministerium eingereicht, nach dem die behördliche Zulassung von nichtmotorisierten HG/GS vollständig wegfallen und die von motorisierten HG/GS vereinfacht werden soll.
Der Vorschlag liegt schon seit Juni im Ministerium, aber man ist dort aus Personalmangel so überfordert, dass erst jetzt ein Termin feststeht, bei dem BMVIT-intern die weitere Vorgangsweise geklärt wird: der 10. November.
Inoffiziell weiss ich, dass man unseren Vorschlägen einer vollständigen Deregulierung der nichtmotorisierten HG/GS im Grundsatz folgen will (Zitat: "weg mit die Fetznflieger"), bzgl. der motorisierten ist noch nicht so klar was passieren soll.
Das heißt, wenn der Termin am 10.11. glatt verläuft und die legistische Umsetzung gleich im Anschluss erfolgt, dauert es im allerbesten Fall sagen wir bis März oder April, bis eine neue ZLLV veröffentlicht wird.
Kann aber leider auch länger dauern, wie mich Insider nachdrücklich warnen
Hier noch eine Übersicht unserer Vorschläge, in Hinblick auf die nichtmotorisierten HG und GS:
*) Hänge- und Paragleiter werden von luftfahrbehördlichen Muster-, Stück- und Nachprüfungen befreit.
*) Anstelle der Muster- und Stückprüfung tritt bei Hänge- und Paragleitern eine Bestätigung des Herstellers, wonach die für eine Luft- bzw. Betriebstüchtigkeit der einzelnen Bestandteile erforderlichen bzw. anwendbaren Standards erfüllt sind.
("anwendbare Standards" in Sinne des "Standes der Technik" bei der Produkthaftung, also keine nähere Spezifizierung.)
*) Der Hersteller hat die Luftfahrzeuge bzw. deren Komponenten entsprechend zu kennzeichnen.
*) Für den Weiterbestand der Lufttüchtigkeit von Hänge- und Paragleitern und Fallschirmen ist der Halter verantwortlich, der dafür Sorge zu tragen hat, dass die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen von entsprechend geschulten Personen gemäß den Angaben des Herstellers vorgenommen werden.
*) Die Genehmigung von Entwicklungs-, Herstellungs- und Instandhaltungsbetrieben für Hänge- und Paragleiter entfällt.
Viele Grüße
Martin Jursa
Wir haben im Rahmen einer gemeinsamen Initiative (PMA, österr. Flugschulen und ÖAeC) einen Änderungsvorschlag zur ZLLV (österr. Ziviluftfahrzeug und Luftfahrgerätverordnung) beim Ministerium eingereicht, nach dem die behördliche Zulassung von nichtmotorisierten HG/GS vollständig wegfallen und die von motorisierten HG/GS vereinfacht werden soll.
Der Vorschlag liegt schon seit Juni im Ministerium, aber man ist dort aus Personalmangel so überfordert, dass erst jetzt ein Termin feststeht, bei dem BMVIT-intern die weitere Vorgangsweise geklärt wird: der 10. November.
Inoffiziell weiss ich, dass man unseren Vorschlägen einer vollständigen Deregulierung der nichtmotorisierten HG/GS im Grundsatz folgen will (Zitat: "weg mit die Fetznflieger"), bzgl. der motorisierten ist noch nicht so klar was passieren soll.
Das heißt, wenn der Termin am 10.11. glatt verläuft und die legistische Umsetzung gleich im Anschluss erfolgt, dauert es im allerbesten Fall sagen wir bis März oder April, bis eine neue ZLLV veröffentlicht wird.
Kann aber leider auch länger dauern, wie mich Insider nachdrücklich warnen
Hier noch eine Übersicht unserer Vorschläge, in Hinblick auf die nichtmotorisierten HG und GS:
*) Hänge- und Paragleiter werden von luftfahrbehördlichen Muster-, Stück- und Nachprüfungen befreit.
*) Anstelle der Muster- und Stückprüfung tritt bei Hänge- und Paragleitern eine Bestätigung des Herstellers, wonach die für eine Luft- bzw. Betriebstüchtigkeit der einzelnen Bestandteile erforderlichen bzw. anwendbaren Standards erfüllt sind.
("anwendbare Standards" in Sinne des "Standes der Technik" bei der Produkthaftung, also keine nähere Spezifizierung.)
*) Der Hersteller hat die Luftfahrzeuge bzw. deren Komponenten entsprechend zu kennzeichnen.
*) Für den Weiterbestand der Lufttüchtigkeit von Hänge- und Paragleitern und Fallschirmen ist der Halter verantwortlich, der dafür Sorge zu tragen hat, dass die notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen von entsprechend geschulten Personen gemäß den Angaben des Herstellers vorgenommen werden.
*) Die Genehmigung von Entwicklungs-, Herstellungs- und Instandhaltungsbetrieben für Hänge- und Paragleiter entfällt.
Viele Grüße
Martin Jursa
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