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Wie verwerflich ist es Uraltausrüstung zum Verkauf anzubieten?
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AW: Wie verwerflich ist es Uraltausrüstung zum Verkauf anzubieten?
Verkauf sie (mit klarer Ansage, was Sache ist). Angeblich ist ein Pilot doch selber groß, wird zum eigenverantwortlichen Luftsportgeräteführer ausgebildet, hat gelernt, was eine Sicherheitsmeldung, ein Gütesiegel und ein Check ist - und so will er auch angesehen werden. Also auch "bewunderter" als z.B. ein Fahrradfahrer. Da sollte er nachher auch nicht nach einem Schuldigen suchen, wenn er mit einer vorher erkennbaren Todestüte eingebombt ist.
Ja, in Deutschland grassiert die "Vollkasko-Mentalität", und immer mehr Leute denken vorher nicht, suchen aber hinterher umso intensiver und routinierter einen (anderen) Schuldigen - aber bisher hatte ich bei den Piloten zum Glück nicht diesen Eindruck. Der durchschnittliche Gleichtschirmpilot ist vielleicht doch, wie hier unlängst mal zu lesen stand, "Mitte 30, männlich und Ingenieur" - das ist ganz was anderes als Anfang 20, Dschungelcamp-Dauergucker und Hartz-4 Empfänger.
</Ironie>
ShouldersStefan Ungemach
pfb.ungemachdata.de/
Warnung: der Autor ist auch gewerblich in der Branche tätig. Wer seinen Beiträgen unbesehen glaubt oder ihm was abkauft, ist selber schuld. Und wer einen Rechtschreibfehler findet, darf ihn behalten -
AW: Wie verwerflich ist es Uraltausrüstung zum Verkauf anzubieten?
servus
Ich hab mir mehrere "Alte" in der Bucht besorgt.
Zum blödeln auf der Wiese.
Hab auf diese Weise einen originalverpackten erwischt.
Die Leinen waren noch mit Luftmaschen, und um die Tragegurte war noch das original Klebeband rum.
Hab die Dinger damals in der Flugschule ausgepackt, drum kenne ich wies original aussieht.
Da der Schirm auch für sein gutes Tuch bekannt war, habe ich das Teil neu checken lassen.
Jetzt hab ich was fürs Oldtimerfliegen.
Freu mich also immer wenn alte Teile drin sind, und wenn nur aus Nostalgiegründen ist.
Gruss FranzKommentar
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AW: Wie verwerflich ist es Uraltausrüstung zum Verkauf anzubieten?
(1) Ist es wirklich so schlimm, Uraltausrüstung zum Kauf anzubieten? Sofern die Angaben stimmen (kein Gütesiegel mehr, ...)
(2) Muss nicht der Käufer selbst wissen, was er sich antun will?
ad 2: Ja ganz genau, er muß es selber wissen (und auch nach den Angaben können!). Wenn die Beschreibung korrekt ist (s.o.), dann ist der Rest Sache des Käufers.
Wenn die Beschreibung irreführend ist - dann ist es weder erlaubt noch legitim, denn auch wer unerfahren ist, muß sich nicht gefallen lassen, daß er bewußt getäuscht wird. Naiv oder nicht spielt da keine Rolle mehr.
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Ich würde den Artikel also einfach mit den Angaben "15 J. alt, ohne Check" reinstellen und auf irreführende Sachen wie die oben angegebenen verzichten, dann ist sowas schon ok.Wenn es piept - eindrehen...Kommentar
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