Hallo Flieger,
ich möchte euch auf einen kleinen Umstand hinweisen, den so vielleicht noch nicht viele kennen. Ich möchte hier weder auf dem DHV herum hacken, noch den Herstellern etwas böses unterstellen. Ich möchte nur ein wenig Transparenz in unseren Informationsdschungel bringen.
Manche von euch mögen sich noch daran erinnern, dass in der Diskussion um die EN im Vergleich zur DHV-Zulassung seitens des DHV immer wieder auf die Möglichkeit der Herstellerselbstzertifizierung hingewiesen und das als Gefahr für die Pilotensicherheit eingestuft wurde.
Ob man darin ein Risiko sehen sollte, mag jeder für sich selbst bewerten. Fakt ist, dass es diese Selbstzertifizierung in einem relativ großen Rahmen schon seit geraumer Zeit gibt und der DHV das auch weiß.
Ich bin da mehr oder weniger zufällig drüber gestolpert, nachdem ein paar Piloten mich darum gebeten haben, mich mal mit ein paar mutmaßlichen "Unregelmäßigkeiten" zu befassen. Es ging um ein Bauteil, das nach LTF zugelassen sein muss. Dieses war gegenüber dem zugelassenen Stand augenscheinlich stark verändert worden, ohne neu getestet worden zu sein.
Nachdem ich mit dem DHV Kontakt aufgenommen und durchaus auch versucht hatte dort etwas Druck aufzubauen, wurde ich vom betroffenen Hersteller kontaktiert. Nach persönlichen Beleidigungen seitens des Herstellers und dem Austausch auch einiger sachlicher Argumente berief sich der Hersteller schließlich auf §12 der Betriebsordnung für Luftfahrt (LuftBo).
Paragraph 12 der LuftBo:
Eine Änderung des Luftfahrtgeräts, die keine Auswirkungen auf seine Lufttüchtigkeit hat und unter Anwendung üblicher Arbeitsverfahren durchführbar ist (Kleine Änderung), kann ohne vorherige Unterrichtung der zuständigen Stelle vorgenommen werden, wenn dies in Übereinstimmung mit einem von der zuständigen Stelle festgelegten Änderungsverfahren geschieht. § 9 Abs. 1 findet entsprechende Anwendung.
Als ich wegen dieses Änderungsverfahrens beim DHV nachfragte erfuhr ich, dass es dort kein festgelegtes Änderungsverfahren gibt, weil der DHV dafür nicht zuständig ist. Laut LuftGerPV §2 Satz 2 in Verbindung mit LuftVZO §1 Absatz 4 sei laut DHV die zuständige Stelle nämlich der Hersteller selbst.
LuftGerPV § 2 : Zuständige Stellen
(1) Für die Prüfung der Lufttüchtigkeit des musterzulassungspflichtigen Luftfahrtgeräts ist die nach § 2 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung für die Erteilung der Musterzulassung zuständige Stelle zuständig. Für die Prüfung der Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgeräts nach § 1 Abs. 4 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist der Hersteller zuständig.
Es ist also so, dass der Hersteller ganz alleine entscheiden darf, ob eine bestimmte Änderung eine "kleine Änderung" ist und dass er auch ganz alleine entscheiden darf, ob und in welchem Umfang er einen Nachtest machen möchte. Er muss nur sein "festgelegtes Änderungsverfahren" entsprechend "flexibel" schreiben, dann kann er quasi komplett machen, was er will.
Als Hersteller von Rettungsgeräten kann man z.B. in zwei "kleinen Änderungen" erst das Tuch ändern und dann das Leinenmaterial. Genauso kann ein Gleitschirmherstellern an einem zugelassenen Schirm die Beleinung komplett ändern oder die Trimmung modifizieren. Jede Änderung, die der Hersteller so einschätzt, dass sie die Lufttüchtigkeit nicht verändert, kann mit dem Werkzeug "kleine Änderung nach LuftBo §12" umgesetzt werden, ohne dass überhaupt mit einer Prüfstelle darüber gesprochen wird. Der DHV selbst hat bestätigt, es sei absolut üblich, dass Hersteller nach der Zulassung noch Änderungen vornehmen.
Wenn das ein Hersteller geschickt anstellt, braucht er z.B. überhaupt nur noch ein einziges mal irgend ein Gurtzeug zuzulassen. Durch eine größere Anzahl von "kleinen Änderungen" kann er da dann ein komplett neues Produkt draus machen, ohne das noch einmal neu zulassen zu müssen. Er hat ja nur "kleine Änderungen" vorgenommen. Deren Anzahl ist nicht limitiert.
Wusstet Ihr das ?
Vor diesem Hintergrund erscheint es mir auch nicht mehr so schlimm, wenn man die eingelagerten Prüfmuster mal zum Fliegen ausleiht. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie ohnehin nicht mehr den Seriengeräten entsprechen, scheint einigermaßen groß.
Irgenwie stelle ich mir da doch die Frage, ob eine "offene Deregulierung" wie in Österreich nicht besser ist, als die "verdeckte" Variante, die wir hier in D-Land betreiben.
Na dann,
schlaft gut und grübelt nicht zu viel...
ich möchte euch auf einen kleinen Umstand hinweisen, den so vielleicht noch nicht viele kennen. Ich möchte hier weder auf dem DHV herum hacken, noch den Herstellern etwas böses unterstellen. Ich möchte nur ein wenig Transparenz in unseren Informationsdschungel bringen.
Manche von euch mögen sich noch daran erinnern, dass in der Diskussion um die EN im Vergleich zur DHV-Zulassung seitens des DHV immer wieder auf die Möglichkeit der Herstellerselbstzertifizierung hingewiesen und das als Gefahr für die Pilotensicherheit eingestuft wurde.
Ob man darin ein Risiko sehen sollte, mag jeder für sich selbst bewerten. Fakt ist, dass es diese Selbstzertifizierung in einem relativ großen Rahmen schon seit geraumer Zeit gibt und der DHV das auch weiß.
Ich bin da mehr oder weniger zufällig drüber gestolpert, nachdem ein paar Piloten mich darum gebeten haben, mich mal mit ein paar mutmaßlichen "Unregelmäßigkeiten" zu befassen. Es ging um ein Bauteil, das nach LTF zugelassen sein muss. Dieses war gegenüber dem zugelassenen Stand augenscheinlich stark verändert worden, ohne neu getestet worden zu sein.
Nachdem ich mit dem DHV Kontakt aufgenommen und durchaus auch versucht hatte dort etwas Druck aufzubauen, wurde ich vom betroffenen Hersteller kontaktiert. Nach persönlichen Beleidigungen seitens des Herstellers und dem Austausch auch einiger sachlicher Argumente berief sich der Hersteller schließlich auf §12 der Betriebsordnung für Luftfahrt (LuftBo).
Paragraph 12 der LuftBo:
Eine Änderung des Luftfahrtgeräts, die keine Auswirkungen auf seine Lufttüchtigkeit hat und unter Anwendung üblicher Arbeitsverfahren durchführbar ist (Kleine Änderung), kann ohne vorherige Unterrichtung der zuständigen Stelle vorgenommen werden, wenn dies in Übereinstimmung mit einem von der zuständigen Stelle festgelegten Änderungsverfahren geschieht. § 9 Abs. 1 findet entsprechende Anwendung.
Als ich wegen dieses Änderungsverfahrens beim DHV nachfragte erfuhr ich, dass es dort kein festgelegtes Änderungsverfahren gibt, weil der DHV dafür nicht zuständig ist. Laut LuftGerPV §2 Satz 2 in Verbindung mit LuftVZO §1 Absatz 4 sei laut DHV die zuständige Stelle nämlich der Hersteller selbst.
LuftGerPV § 2 : Zuständige Stellen
(1) Für die Prüfung der Lufttüchtigkeit des musterzulassungspflichtigen Luftfahrtgeräts ist die nach § 2 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung für die Erteilung der Musterzulassung zuständige Stelle zuständig. Für die Prüfung der Lufttüchtigkeit des Luftfahrtgeräts nach § 1 Abs. 4 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung ist der Hersteller zuständig.
Es ist also so, dass der Hersteller ganz alleine entscheiden darf, ob eine bestimmte Änderung eine "kleine Änderung" ist und dass er auch ganz alleine entscheiden darf, ob und in welchem Umfang er einen Nachtest machen möchte. Er muss nur sein "festgelegtes Änderungsverfahren" entsprechend "flexibel" schreiben, dann kann er quasi komplett machen, was er will.
Als Hersteller von Rettungsgeräten kann man z.B. in zwei "kleinen Änderungen" erst das Tuch ändern und dann das Leinenmaterial. Genauso kann ein Gleitschirmherstellern an einem zugelassenen Schirm die Beleinung komplett ändern oder die Trimmung modifizieren. Jede Änderung, die der Hersteller so einschätzt, dass sie die Lufttüchtigkeit nicht verändert, kann mit dem Werkzeug "kleine Änderung nach LuftBo §12" umgesetzt werden, ohne dass überhaupt mit einer Prüfstelle darüber gesprochen wird. Der DHV selbst hat bestätigt, es sei absolut üblich, dass Hersteller nach der Zulassung noch Änderungen vornehmen.
Wenn das ein Hersteller geschickt anstellt, braucht er z.B. überhaupt nur noch ein einziges mal irgend ein Gurtzeug zuzulassen. Durch eine größere Anzahl von "kleinen Änderungen" kann er da dann ein komplett neues Produkt draus machen, ohne das noch einmal neu zulassen zu müssen. Er hat ja nur "kleine Änderungen" vorgenommen. Deren Anzahl ist nicht limitiert.
Wusstet Ihr das ?
Vor diesem Hintergrund erscheint es mir auch nicht mehr so schlimm, wenn man die eingelagerten Prüfmuster mal zum Fliegen ausleiht. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie ohnehin nicht mehr den Seriengeräten entsprechen, scheint einigermaßen groß.
Irgenwie stelle ich mir da doch die Frage, ob eine "offene Deregulierung" wie in Österreich nicht besser ist, als die "verdeckte" Variante, die wir hier in D-Land betreiben.
Na dann,
schlaft gut und grübelt nicht zu viel...
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