Hallo Flieger,
wenn ein neus Rettungsgerät montiert wird ist offensichtlich auch eine K-Prüfung fällig, als ich meinen GS-Schein gemacht habe, es war 1994, da war das noch nicht so. (Mein Wissen ist also alt, nicht mehr aktuell und nach heutigen Erkenntnissen ggf. sogar gefährlich.)
Weis jemand in welchem Gesetz etwas zur K-Prüfung geschrieben steht?
Wer ist befähigt K-Prüfungen durchzuführen? Der Hersteller des Gurtzeuges? Eine sachkundige Person die durch den Hersteller sachkundig gemacht wurde? Oder eine Prüfstelle, die nach kurzer Inaugenscheinnahme des Gurtzeuges sachkundiger ist als der Hersteller des Gurtzeuges? Wie geht das mit der K-Prüfung wenn es den Gurtzeughersteller nicht mehr gibt? Wer haftet, wenn die K-Prüfung unsachgemäß durchgeführt wurde? Der K-Prüfer? Die Prüfstelle der K-Prüfer?
Oder sogar der verantwortliche Luftfahrzeugführer ganz alleine? Selber schuld, Pilotenfehler, oder so.
MfG
Alp -Traum
wenn ein neus Rettungsgerät montiert wird ist offensichtlich auch eine K-Prüfung fällig, als ich meinen GS-Schein gemacht habe, es war 1994, da war das noch nicht so. (Mein Wissen ist also alt, nicht mehr aktuell und nach heutigen Erkenntnissen ggf. sogar gefährlich.)
Weis jemand in welchem Gesetz etwas zur K-Prüfung geschrieben steht?
Wer ist befähigt K-Prüfungen durchzuführen? Der Hersteller des Gurtzeuges? Eine sachkundige Person die durch den Hersteller sachkundig gemacht wurde? Oder eine Prüfstelle, die nach kurzer Inaugenscheinnahme des Gurtzeuges sachkundiger ist als der Hersteller des Gurtzeuges? Wie geht das mit der K-Prüfung wenn es den Gurtzeughersteller nicht mehr gibt? Wer haftet, wenn die K-Prüfung unsachgemäß durchgeführt wurde? Der K-Prüfer? Die Prüfstelle der K-Prüfer?
Oder sogar der verantwortliche Luftfahrzeugführer ganz alleine? Selber schuld, Pilotenfehler, oder so.
MfG
Alp -Traum
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