Wie sieht es mit der Haftung bei Vereinsausflügen aus ?
Skizziertes Szenario: Der Vorstand oder ein Mitglied des Vereines organisiert einen Vereinsausflug mit Bus, Übernachtung etc. Der Ausflug ist rein auf Selbstkostenbasis und nicht gewinnorientiert. Vor Ort gibt es Fluggebieteinweisung etc. Ein Teilnehmer verunglückt. Haftet nun der Vorstand oder der Organisator im Unglücksfall bzw. wie kann man sich dagegen absichern? Genügt ein Haftungsausschluß ? Wenn ja, wie muß man ihn gestalten, daß er "wasserdicht" ist ?
Skizziertes Szenario: Der Vorstand oder ein Mitglied des Vereines organisiert einen Vereinsausflug mit Bus, Übernachtung etc. Der Ausflug ist rein auf Selbstkostenbasis und nicht gewinnorientiert. Vor Ort gibt es Fluggebieteinweisung etc. Ein Teilnehmer verunglückt. Haftet nun der Vorstand oder der Organisator im Unglücksfall bzw. wie kann man sich dagegen absichern? Genügt ein Haftungsausschluß ? Wenn ja, wie muß man ihn gestalten, daß er "wasserdicht" ist ?
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