Wenn dies Ihr erster Besuch hier ist,
lesen Sie bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen
durch. Sie müssen sich vermutlich registrieren,
bevor Sie Beiträge verfassen können. Klicken Sie oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Sie können auch jetzt schon Beiträge lesen. Suchen Sie sich einfach das Forum aus, das Sie am meisten
interessiert.
Hallo zusammen!
Aufgrund von regelmäßigen Wartungsarbeiten wird das Forum am Dienstag, dem 12.11.2024, für einige Zeit nicht verfügbar sein.
Vielen Dank für euer Verständnis.
Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen
AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen
Zitat von El Zorro
Wie ist das mit dem 'darüber nachdenken' mit dem Schirm ohne Lizenz zu starten? Ist das schon strafbar?
hatte ich letzens tasaechlich 2 - ich nenn sie mal Schwachkoepfe - die mich ohne Begruessung sofort mit mit laufendem Motor (Scheibe runterlassen) anbloekten: 'Sie wollen hier aber nicht starten, oder!!!!'.
Konnte mir ein freundliches 'doch, natuerlich. Geht hier aber leider nicht, ist zu flach' nicht verkneifen.
Hat gewirkt: Ohne Tschues Scheibe hochlassen und mit Vollgas ab dafuer.
Zitat von hob
Das Luftfahrtgesetz ist als "astreines" NAZI-Gesetz fast unmodifiziert übernommen worden. Es wurde erlassen, um Juden daran zu hindern, Deutschland auf dem Luftwege zu verlassen. Das Gesetz fiel deshalb ungewöhnlich rigide aus. Insofern gibt es bis zum heutigen Tage und damit fast 70 Jahre später immer noch Flugplatzzwang auf allen Ebenen. Bis heute sind Tatbestände in diesem Gesetz nicht eindeutig formuliert. Jeder unqualifizierte Luftaufsichtende (Tankwart) kann deshalb unter einem Vorwand Flüge verhindern.
Dazu passt noch das alte Jagdgesetz der HighSociety: in deutschem Feld und Wald *muss* alles abgeballert werden, was sich bewegt :-)
Wenn bei mir so ein in doppeltem Sinn kurzsichtiger - ich nenn ihn mal Depp - rumrennt, leg ich lieber nicht aus.
AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen
Zitat von HerlitzP
Speedflyer haben es leichter.
In Deutschland fällt Speedflying nach Informationen der Behörden BMV und LBA nicht unter das Luftrecht, sofern die Betriebsgrenze für Luftsportgeräte von 30 Meter Bodenabstand eingehalten wird.
Gruß HerlitzP
rein theoretisch dürfte es doch auch mit einem motor keine probleme geben wenn man unter 30m bleibt, oder?
AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen
Zitat von Cacao
Oh, wie schlau, z.B. ergeben sich dann ganz neue Perspektiven für Hubschrauber...
Oh ja, und man macht sich bestimmt auch besonders viele Freunde. Am besten direkt am Ortsrand und bei viel Wind - da kann man sich dann exakt auf der Stelle einparken.
Kann halt sein, dass irgendwann mal irgendwas hochgeflogen kommt, aber da kann man ja dann locker ausweichen
AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen
Zitat von nitramf
rein theoretisch dürfte es doch auch mit einem motor keine probleme geben wenn man unter 30m bleibt, oder?
Diese Bestimmung mit den 30 m wird immer wieder missverstanden.
In §1(2) LuftVG ist aufgefuehrt, was alles Luftfahrzeuge sind, fuer die dementsprechend LuftVG, LuftVO usw. gelten.
Unter §1(2) Punkt 10. LuftVG sind bspw. explizit Luftsportgeraete aufgefuehrt (1. - 9. sind Flugzeuge, Hubschrauber, Ballone usw.), und unter 11. "sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können"
Damit werden auch Geraete, welche nicht schon explizit in Punkten 1.-10. erfasst sind, als Luftfahrzeuge (mit allen Konsequenzen) angesehen, sofern sie in Hoehen von mehr als 30 m ueber Grund betrieben werden KOENNEN.
Das bedeutet:
1) Ein Motorschirm ist ein Luftsportgeraet und damit automatisch ein Luftfahrzeug (egal in welcher Hoehe ich es betreibe)
2) Selbst wenn jemand ein Fluggeraet konstruiert, welches in keine gaengige Kategorie passt: sobald es in einer Hoehe von mehr als 30 m GND betrieben werden KANN, wird es von LuftVG §1(2) Punkt 11. erfasst und ist damit ein Luftfahrzeug, fuer das alle entsprechenden Gesetze gelten. Der Wortlaut heisst "koennen", d.h., es ist unerheblich, in welcher Hoehe ich das Fluggeraet TATSAECHLICH betreibe, sofern ich es prinzipiell auch ueber 30 m Hoehe Grund betreiben KOENNTE. Die Regelung ist dazu gedacht, dass bspw. Spielzeugdrachen nicht als Luftfahrzeuge erfasst werden, da sie zwar fuer den Luftraum bestimmte Geraete sind, aber gar nicht in Hoehen ueber 30 m GND betrieben werden koennen. Es waere ja sonst auch etwas zu einfach, immer nur unter 30 m GND bleiben, und schon gelten Luftverkehrsgesetze nicht mehr?
Aus meiner Sicht sind Speedrider mit der Definition ganz klar Luftfahrzeuge, da man sie problemlos in Hoehen von mehr als 30 m GND betreiben kann. Ob das sinnvoll ist, ist eine andere Frage, aber auch fuer Luftsportgeraete gibt es ja viele Erleichterungen, vielleicht muessen Speedrider irgendwann in die Definition "Luftsportgeraete" gepackt werden.
AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen
Hallo Audcium,
Zitat von audacium
<...>
Unter §1(2) Punkt 10. LuftVG sind <...>unter 11. "sonstige für die Benutzung des Luftraums bestimmte Geräte, sofern sie in Höhen von mehr als dreißig Metern über Grund oder Wasser betrieben werden können"<...>
habe ich das richtig verstanden:
*Saemtliche in D durchgefuehrten Speedriding-Grundkurse sind illegal! (Straftaten?)*
Und auch Inlineskaten ist in D illegal. (sofern nicht speziell gekennzeichnet)
Deswegen sieht man das so selten :-)
AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen
Es tut sich was ... meistens aber nicht einfach so!
Wer mit seinem Luftsportgerät/Motorschirm in eine Kontrollzone fliegt, 300 Passagiere mit einer Verlängerung ihres Billigfluges von Mallorca beglückt und im Vorbeiflug den Leuten auf dem Tower nett zuwinkt, der sollte sich nicht wundern, dass es bei soviel Nettigkeit auch zu einem Gegenbesuch kommt.
AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen
Zitat von audacium
Die Regelung ist dazu gedacht, dass bspw. Spielzeugdrachen nicht als Luftfahrzeuge erfasst werden, da sie zwar fuer den Luftraum bestimmte Geraete sind, aber gar nicht in Hoehen ueber 30 m GND betrieben werden koennen.
Kühne Behauptung! Wie kommst Du darauf, daß man Spielzeugdrachen nicht in Höhen über 30m GND betreiben kann? Habe meiner kleinen Tochter gestern das Gegenteil bewiesen...
AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen
Zitat von Sommerflieger
...Spielzeugdrachen nicht in Höhen über 30m GND betreiben ...
@Sommerflieger
@Idefix hat es fast richtig:
Lenkdrachen dürfen nur mit maximal 30 m langen Leinen betrieben werden.
Auch da kommt es schon mal vor, dass Ordnungshüter das kontrollieren
Einleiner, also nicht steuerbare Drachen, dürfen mit maximal 100 m Leine geflogen werden. Da der Flügel ja immer in einem Winkel vor dem "Pilot" steht, kommt auch hier keine Höhe über 30 m GND zustande.
An 200 m Festival-Leinen darf nur mit behördlicher Genehmigung zu angemeldeten Veranstaltungen geflogen werden.
Der Pilot steht immer auf dem Boden. Die "leinenpflichtige" Fraktion hält somit IMMER die Maximale Höhe von 30 m GND ein, selbst wenn er mal einen Freuden-Sprung macht.... W.
AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen
Zitat von winDfried
Lenkdrachen dürfen nur mit maximal 30 m langen Leinen betrieben werden.
Dürfen und Können...sind 2 verschiedene Begrifflichkeiten würde ich mal sagen. Wie gesagt unser selbstgebastelter Spielzeugdrachen "kann" weit mehr als 30m GND, was er "darf": keene Ahnung.
Hatten bisher weder eine Kollision mit ner 747, noch wurde ich von der GSG 9 wegen mehr als 30 GND mit dem Spielzeugdrachen abgeknallt...;-)
AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen
@ all
Ja, man muß sich langsam schämen als Deutscher Sport zu betreiben.Ich hatte bisher noch keinen Kontakt mit der Polizei wegen meines Bodenhandlings,ganz im Gegenteil !
Als ich im letzten Februar am Pistenrand mit Felle zum Stümpfling hinauf gelaufen bin,habe ich mir die Frage anhören müssen.ob das denn auch erlaubt sei !
An meinem Wohnort in Eichenau,wo ich ab und zu mal auf dem Fußballplatz meinen Schirm auslüfte,
steht heute ein Schild,betreten des Fußballplatzes verboten,obwohl ich damals in Eichenau den von mir gegründeten Gleitschirmclub in den Eichenauer Sportverein integriert habe,eben auch wegen des Platzangebotes.
Letztendlich werden sich viele Piloten von uns in Regionen und Länder zeitweilig abseilen, wo das Fliegen ohne Helm geil ist,wo man unter dem Flug mit der Kurzen gebräunt wird,wo es zum guten Ton gehört nach dem Landebier eben doch nochmal in die Luft zu gehen(Griechenland/Lefkada.)
Heute wundere ich mich nicht mehr,wenn ich im Januar oder Februar in Indien ungezählte,europäische GS Piloten treffe,die sich hier diesen unsinnigen (deutschen)Vorschriften
entziehen und dort frei und ohne Zwänge, egal mit welchem Outfit in die Luft gehen und solange fliegen,bis Ihnen der Hintern weh tut,oder die Sonne untergeht.
Deswegen lieber Stefan Schumacher beneide ich Dich dort um Deine Möglichkeiten und melde mich schon mal vorsorglich für den kommenden Januar in Melissas Gästehaus an.
Ich bin davon überzeugt,das wir auf diese Art langsam aber sicher sauer gemacht werden und viel Geld dahin bringen, wo wir wirklich frei sind, zwei davon habe ich ja schon benannt.
In diesem Sinne
Eugen.
PS.:
Wer Lust und Zeit hat kann ja mitkommen nach Indien!
Kommentar