Neulich wurde auf einem zugelassenen Fluggelände (Schleppgelände), bei dem Piloten kontrolliert wurden, unter anderem auch jemand kontrolliert der nicht im Besitz einer Flugerlaubnis war. Diese Person trug ein Gurtzeug, war eingehängt und machte Aufziehübungen. Da der Schirm nicht mehr den Boden berührte darf diese Person jetzt mit einer Anzeige rechnen.
Vermehrt werden in letzter Zeit auch Motorschirmpiloten verfolgt. Das starten von irgendwelchen Wiesen ist eine Ordnungswidrigkeit wenn man im Besitz einer Liezens ist und eine Straftat wenn man keine hat. Bei der Landung stehen dann ein oder mehrere Fahrzeuge des Luftfahrtbundesamtes (grüner Bus) oder die Polizei vor Ort.
Auch im benachbarten Ausland (Niederlande) ist es in letzter Zeit zu Anzeigen wegen "Schwarzfliegerei" gekommen. Hier wurden gleich mehrere Moschi-Piloten verfolgt und bei der Landung kriminalisiert.
Zumindest den ersten Fall finde ich schon recht merkwürdig. Aber dieser ist laut Aussage mit einem Betrunkenen Autofahrer gleichzusetzen, welcher im Auto sitzt bei dem der Zündschlüssel steckt.
Also schön aufpassen, ein: "Magst Du es mal probieren und den Schirm aufziehen", kann mitunter ganz schön teuer werden.
Andreas
Vermehrt werden in letzter Zeit auch Motorschirmpiloten verfolgt. Das starten von irgendwelchen Wiesen ist eine Ordnungswidrigkeit wenn man im Besitz einer Liezens ist und eine Straftat wenn man keine hat. Bei der Landung stehen dann ein oder mehrere Fahrzeuge des Luftfahrtbundesamtes (grüner Bus) oder die Polizei vor Ort.
Auch im benachbarten Ausland (Niederlande) ist es in letzter Zeit zu Anzeigen wegen "Schwarzfliegerei" gekommen. Hier wurden gleich mehrere Moschi-Piloten verfolgt und bei der Landung kriminalisiert.
Zumindest den ersten Fall finde ich schon recht merkwürdig. Aber dieser ist laut Aussage mit einem Betrunkenen Autofahrer gleichzusetzen, welcher im Auto sitzt bei dem der Zündschlüssel steckt.
Also schön aufpassen, ein: "Magst Du es mal probieren und den Schirm aufziehen", kann mitunter ganz schön teuer werden.
Andreas
Kommentar