Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen

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  • Andreas M. W.
    Registrierter Benutzer
    • 21.02.2007
    • 560
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    • Erde

    Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen

    Neulich wurde auf einem zugelassenen Fluggelände (Schleppgelände), bei dem Piloten kontrolliert wurden, unter anderem auch jemand kontrolliert der nicht im Besitz einer Flugerlaubnis war. Diese Person trug ein Gurtzeug, war eingehängt und machte Aufziehübungen. Da der Schirm nicht mehr den Boden berührte darf diese Person jetzt mit einer Anzeige rechnen.

    Vermehrt werden in letzter Zeit auch Motorschirmpiloten verfolgt. Das starten von irgendwelchen Wiesen ist eine Ordnungswidrigkeit wenn man im Besitz einer Liezens ist und eine Straftat wenn man keine hat. Bei der Landung stehen dann ein oder mehrere Fahrzeuge des Luftfahrtbundesamtes (grüner Bus) oder die Polizei vor Ort.

    Auch im benachbarten Ausland (Niederlande) ist es in letzter Zeit zu Anzeigen wegen "Schwarzfliegerei" gekommen. Hier wurden gleich mehrere Moschi-Piloten verfolgt und bei der Landung kriminalisiert.

    Zumindest den ersten Fall finde ich schon recht merkwürdig. Aber dieser ist laut Aussage mit einem Betrunkenen Autofahrer gleichzusetzen, welcher im Auto sitzt bei dem der Zündschlüssel steckt.

    Also schön aufpassen, ein: "Magst Du es mal probieren und den Schirm aufziehen", kann mitunter ganz schön teuer werden.


    Andreas
    www.freiflieger-niederrhein.de
  • Andy1983
    Registrierter Benutzer
    • 13.08.2007
    • 177
    • Engelberger Tal

    #2
    AW: Es tut sich was ....

    Mit was für Folgen hat man denn zu rechnen, wenn man ohne Lizenz MoSchi fliegt? Wenn man den normalen Schein hat, dann kann´s ja auf viel mehr wie ne saftige Geldbusse nicht herauslaufen, oder?

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    • Skade
      Registrierter Benutzer
      • 30.03.2008
      • 1756

      #3
      AW: Es tut sich was ....

      ne Anzeige wegen n paar Aufziehübungen finde ich lächerlich.

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      • zenzi
        Registrierter Benutzer
        • 15.04.2007
        • 692
        • Bernd
        • Poppenweiler

        #4
        AW: Es tut sich was ....

        Zitat Andreas Wiedeking;240857]Diese Person trug ein Gurtzeug, war eingehängt und machte Aufziehübungen. Da der Schirm nicht mehr den Boden berührte darf diese Person jetzt mit einer Anzeige rechnen.

        Solange die Person am Boden steht ist es nichts anderes als Drachen steigen lassen. Erst wenn er abhebt, wirds zum "fliegen"
        Zuletzt geändert von zenzi; 21.06.2009, 09:47. Grund: das mit dem zitieren klappt net so gscheit
        Gott erhalt den Gerstensaft
        und meiner Frauens Arbeitskraft

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        • Rösti
          Registrierter Benutzer
          • 01.02.2009
          • 52
          • Nähe Freiburg

          #5
          AW: Es tut sich was ....

          Soweit ich weiß bezeichnet "fliegen" schon die Aufziehübungen in einem Gelände, das steiler als der Gleitwinkel eines Gleitschirms ist. Da dies aber in einem Schleppgelände kaum der Fall gewesen sein wird halt ich eine Anzeige auch für Unsinn!
          ___________________________

          Wenn Du einmal geflogen bist, wirst Du, zurück auf der Erde, immer in den Himmel schauen - dort warst Du, und dort willst Du immer sein!
          Leonardo da Vinci

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          • marcel1
            Registrierter Benutzer
            • 28.08.2007
            • 3932
            • Marcel

            #6
            AW: Es tut sich was ....

            ...fragt sich nur was?

            Schreib mal bitte was zu den Hintergründen und Details dieser auch auf mich seltsam anmutenden Vorkomnisse. Gabs da irgendwie vorher schon Probleme oder Ärger? Nur so aus Spaß interessieren sich die Grünen ja normal gar nicht für sowas.

            Und zumindest der erste Fall klingt zudem doch recht eindeutig nach Polizist kennt sich nicht aus und schreibt mal auf Verdacht ne Anzeige. Darf er ja auch, die können nicht alles wissen und in dem Metier kennen die sich sicher nicht gut aus. Ne Anzeige ist keine Verurteilung.
            Denn selbst bei konservativer Auslegung scheint mit doch "Schirm verläßt den Boden" nicht wirklich unter Fliegen zu subsummieren sein. Ich fliege ja auch mit meinem Lenkdrachen nicht im rechtl. Sinne. Wenn er da von irgendwelchen Hügelchen runtergehüpft wäre, wäre es anders. Der Rest wäre erstmal zu beweisen und wenn das nicht gelingt wird die Sache eingestellt.

            Wie gesagt, der Hintergrund dieser Aktionen würde mich mal interessieren.
            Zuletzt geändert von marcel1; 21.06.2009, 10:04.
            Wenn es piept - eindrehen...

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            • Mops

              #7
              AW: Es tut sich was ....

              Zitat von mas-
              ...fragt sich nur was?

              Schreib mal bitte was zu den Hintergründen und Details dieser auch auf mich seltsam anmutenden Vorkomnisse.
              Der Übende war ja ungeübt und hat beim üben laut geflucht und nicht bemerkt, dass der Herr Wachtmeister hinter im stand. Das laute "komm hoch die Sau" hat der dann falsch verstanden und ihn wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses angezeigt..

              Gruß
              Olli

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              • Andreas M. W.
                Registrierter Benutzer
                • 21.02.2007
                • 560
                • Realname (nur für registrierte Benutzer einsehbar):
                • Erde

                #8
                AW: Es tut sich was ....

                Auf dem Schleppgelände und im Fall des einzelnen Moschi-Piloten war es das Luftfahrtbundesamt, in Holland die Polizei.
                Die Behörden werden einem wohl kaum erklären, ob sie auf Grund eines Hinweises oder auf Grund einer allgemeinen Überprüfung kommen.

                A.
                Zuletzt geändert von Andreas M. W.; 21.06.2009, 19:03.
                www.freiflieger-niederrhein.de

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                • Genußflieger

                  #9
                  AW: Es tut sich was ....

                  Also,

                  ich habe in meiner Ausbildung gelernt, dass Aufziehübungen nicht fliegen ist und ich das daher auch auf jeden Gelände machen kann (auch nicht zugelassene Wiesen).

                  Generell fällt mir die letzten Jahre auf, dass vemehrt das Ordnungsamt als Hilfssherif auftritt und die Leute mit diversen Vorschriften abkassiert. (Fahrradfahren auf der falschen Straßenseite, usw...). Das Zusammenleben hat doch Jahrzehnte gut funktioniert, für was jetzt diese Blockwarte?? Ok, kam bißchen vom Thema ab.

                  Andreas, halt uns doch bitte auf dem laufenden, wie es mit dem aufziehenden Piloten weiter geht.

                  Kommentar

                  • czuelch
                    Registrierter Benutzer
                    • 06.09.2001
                    • 1429
                    • Carsten Zülch

                    #10
                    AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen

                    § 60 Abs. 1 Nr. 2 LuftVG lautet auszugsweise: "Wer ein Luftfahrzeug ohne die Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 führt oder bedient ..., wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

                    Das ist also ein Straftatbestand, keine bloße Ordnungswidrigkeit. Juristisch stellt sich die Frage, ob bloße Aufziehübungen, bei denen (so unterstelle ich mal) ein Abheben ausgeschlossen ist, als "Führen" oder "Bedienen" des Luftfahrzeugs (Gleitschirm) zu werten ist. Ich habe dazu auf die Schnelle keine Entscheidung gefunden. Aber der Ausdruck "Bedienen" deutet doch auf einen weit gefassten Tatbestand hin. Ich persönlich würde das Risiko nicht eingehen.

                    Carsten

                    P.S.: Um Nachfragen vorzugreifen: § 4 Abs. 4 LuftVG regelt den Fall des Fliegens im Rahmen der Ausbildung:
                    "Bei Übungs- und Prüfungsflügen in Begleitung von Fluglehrern (§ 5 Abs. 3) gelten die Fluglehrer als diejenigen, die das Luftfahrzeug führen oder bedienen. Das Gleiche gilt auch für Prüfungsratsmitglieder bei Prüfungsflügen und für Luftfahrer, die andere Luftfahrer in ein Luftfahrzeugmuster einweisen oder mit diesem vertraut machen, es sei denn, dass ein anderer als verantwortlicher Luftfahrzeugführer bestimmt ist. Bei Übungs- und Prüfungsflügen ohne Begleitung von Fluglehrern oder Prüfungsratsmitgliedern bedürfen Luftfahrer keiner Erlaubnis, wenn es sich um Flüge handelt, die von Fluglehrern oder Prüfungsratsmitgliedern angeordnet und beaufsichtigt werden."
                    C.
                    Zuletzt geändert von czuelch; 21.06.2009, 13:29. Grund: Gesetzeszitat berichtigt

                    Kommentar

                    • Maiswalker
                      • 16.07.2006
                      • 195
                      • Erich F.
                      • Hahnbach

                      #11
                      AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen

                      Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx
                      Zuletzt geändert von querformat; 21.06.2009, 15:33. Grund: provokative beleidigende Mutmaßung gelöscht

                      Kommentar

                      • marcel1
                        Registrierter Benutzer
                        • 28.08.2007
                        • 3932
                        • Marcel

                        #12
                        AW: Es tut sich was ....behördliche Kontrollen in Fluggeländen

                        Auf dem Schleppgelände und im Fall des einzelnen Moschi-Piloten war es das Luftfahrtbundesamt in Holland die Polizei.
                        Die Behörden werden einem wohl kaum erklären, ob sie auf Grund eines Hinweises oder auf Grund einer allgemeinen Überprüfung kommen.
                        Meine Erfahrungen (mit der LBA habe ich allerdings keine) sind gegenteilig. Wenn man freundlich fragt, wird in der Regel schon erklärt, ob es eine konkrete Beschwerde gegeben hat oder was sonst los war. Die nennen Dir vielleicht nicht den Namen, aber ansonsten liegt das schon auch in deren Interesse zu erklären, warum sie gekommen sind. Die wollen nämlich nicht nochmal kommen.

                        Und wenn da tatsächlich ein Beamter des LBA sich herausgegeben hat auf das Schleppgelände, dann ist das schon recht mysteriös und riecht danach, daß es da eine "Hintergrundgeschichte" gibt. Und ohne die zu kennen, kann ich mich eingentlich nur wundern.
                        Wenn es piept - eindrehen...

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                        • snowfly
                          Registrierter Benutzer
                          • 11.12.2006
                          • 336

                          #13
                          AW: Es tut sich was ....

                          Zitat von Cacao
                          Ich kann mich täuschen, aber die Polizei kann nur bei Verdacht auf eine strafbare Handlung kontrollieren, was bedeutet, dass eine Anzeige vorliegt.
                          Oder eine allgemeine Kontrolle ist richterlich angeordnet (unwahrscheinlich). Oder ein zur Kontrolle befugter LBA-Offizieller ist da.
                          Ich weiss ja nicht in Welchen Ländern ihr so lebt, aber hier in Bayern wird man kontrolliert und durchsucht nach Lust und Laune
                          der bemützten Herrschaften und wenn die meinen da gibts was zu finden folgt auch gleich ne Hausdurchsuchung auf der Stelle.
                          Die richterliche Anordnung dazu wird im nachhinein abgenickt falls benötigt.

                          Nicht umsonst gibt es den spruch "Die Polizei dein Freund und Helfer" nicht mehr.

                          Schönes weiterträumen noch.
                          Snowfly

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                          • Bobby
                            Registrierter Benutzer
                            • 23.11.2007
                            • 135
                            • Thomas Althoff
                            • Taunus

                            #14
                            AW: Es tut sich was ....

                            Zitat von snowfly
                            Ich weiss ja nicht in Welchen Ländern ihr so lebt, aber hier in Bayern wird man kontrolliert und durchsucht nach Lust und Laune...
                            ... in Deutschland wäre das nicht passiert

                            Kommentar

                            • flying1
                              Registrierter Benutzer
                              • 11.10.2008
                              • 169
                              • Ralf Schilcher
                              • Gersthofen

                              #15
                              AW: Es tut sich was ....

                              Zitat von snowfly
                              Ich weiss ja nicht in Welchen Ländern ihr so lebt, aber hier in Bayern wird man kontrolliert und durchsucht nach Lust und Laune
                              der bemützten Herrschaften und wenn die meinen da gibts was zu finden folgt auch gleich ne Hausdurchsuchung auf der Stelle.
                              Snowfly

                              ...wird nicht ganz ohne Grund passieren, oder?
                              Gruß
                              Ralf
                              www.dhv-mitgliederinitiative.de
                              Wenn Du ein Problem hast, versuche es zu lösen. Wenn Du es nicht lösen kannst, dann mache kein Problem daraus.

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