AW: Test Schwimmwesten
Hallo Sommerflieger,
Der Beweis findet sich unter dem Link, den Du selbst angegeben hast.
Du hast hierzu auch eine PN bekommen, da ich dieses OT-Thema hier eigentlich nicht weiter treiben wollte.
Mir ging es nur um den leisen Hinweis, dass so ein Posting in verkaufsfördernder Absicht in einem Diskussionsforum schnell zu Diskussionen führen kann, die dem Verkauf nicht förderlich sind.
Angebot: Wir können also gerne gemeinsam die letzten 8 off-topic Posts hier löschen.
Oder wir machen aus diesem Thread hier eine Liste von Rettungswesten-Angeboten mit Preisen (und krönen Dich zum teuersten Anbieter) .
On topic:
Toll - nur hat das mit ohnmachtssicher überhaupt nichts zu tun.
In der Situation hätte es auch eine Halbautomatik getan.
Junge, Junge...
Es geht hier nicht um den Test eines Herstellers, sondern es geht um per Norm vorgeschriebene bauliche Merkmale, die von einer zugelassenen, unabhängigen Prüfinstanz geprüft werden.
Da gibt's nichts zu diskutieren, dass 150er Westen "funktionieren", nämlich in ihrem Anwendungsbereich. Aber dies ist nicht ihr Anwendungsbereich!
Dass sie die Merkmale einer 275er nicht haben und eine ohnmachtssichere Lage bei Verwendung mit Auftrieb erzeugender Schutzausrüstung nicht garantieren können, ist amtlich und auf Deiner Weste mit CE-Siegel bestätigt.
Ein Kompatibilitäts-Test mit verschiedenen Gurtzeugen könnte aber wertvolle Informationen darüber geben, welche Gurtzeuge eher viel und welche eher wenig "ungünstigen" Auftrieb erzeugen.
Ob sich dabei herausstellt, dass es Gurtzeuge gibt, die so wenig ungünstigen Auftrieb erzeugen, dass auch eine 150er unter bestimten Bedingungen (hohe Eintauchtiefe bei Auslösung, geringe Wellenhöhe, geringes Pilotengewicht usw.) noch das nötige aufrichtende Moment erzeugen könnte, ist eigentlich unerheblich. Denn in jedem Falle würde die Weste außerhalb ihrer Spezifikation eingesetzt. Mit "Sicherheit" hat das dann nix mehr zu tun.
Im gewerblichen Breich ist das unzulässig. Privat darf sich ja jeder umbringen, wie er will. Aber ein Siku scheint mir doch irgendwie eine gewerbliche Veranstaltung zu sein?
Viele Grüße
Samweis
Hallo Sommerflieger,
Der Beweis findet sich unter dem Link, den Du selbst angegeben hast.
Du hast hierzu auch eine PN bekommen, da ich dieses OT-Thema hier eigentlich nicht weiter treiben wollte.
Mir ging es nur um den leisen Hinweis, dass so ein Posting in verkaufsfördernder Absicht in einem Diskussionsforum schnell zu Diskussionen führen kann, die dem Verkauf nicht förderlich sind.
Angebot: Wir können also gerne gemeinsam die letzten 8 off-topic Posts hier löschen.
Oder wir machen aus diesem Thread hier eine Liste von Rettungswesten-Angeboten mit Preisen (und krönen Dich zum teuersten Anbieter) .
On topic:
Toll - nur hat das mit ohnmachtssicher überhaupt nichts zu tun.
In der Situation hätte es auch eine Halbautomatik getan.
Junge, Junge...
Es geht hier nicht um den Test eines Herstellers, sondern es geht um per Norm vorgeschriebene bauliche Merkmale, die von einer zugelassenen, unabhängigen Prüfinstanz geprüft werden.
Da gibt's nichts zu diskutieren, dass 150er Westen "funktionieren", nämlich in ihrem Anwendungsbereich. Aber dies ist nicht ihr Anwendungsbereich!
Dass sie die Merkmale einer 275er nicht haben und eine ohnmachtssichere Lage bei Verwendung mit Auftrieb erzeugender Schutzausrüstung nicht garantieren können, ist amtlich und auf Deiner Weste mit CE-Siegel bestätigt.
Ein Kompatibilitäts-Test mit verschiedenen Gurtzeugen könnte aber wertvolle Informationen darüber geben, welche Gurtzeuge eher viel und welche eher wenig "ungünstigen" Auftrieb erzeugen.
Ob sich dabei herausstellt, dass es Gurtzeuge gibt, die so wenig ungünstigen Auftrieb erzeugen, dass auch eine 150er unter bestimten Bedingungen (hohe Eintauchtiefe bei Auslösung, geringe Wellenhöhe, geringes Pilotengewicht usw.) noch das nötige aufrichtende Moment erzeugen könnte, ist eigentlich unerheblich. Denn in jedem Falle würde die Weste außerhalb ihrer Spezifikation eingesetzt. Mit "Sicherheit" hat das dann nix mehr zu tun.
Im gewerblichen Breich ist das unzulässig. Privat darf sich ja jeder umbringen, wie er will. Aber ein Siku scheint mir doch irgendwie eine gewerbliche Veranstaltung zu sein?
Viele Grüße
Samweis
Kommentar