Muss eine Landeeinteilung bzw Platzrunde geflogen werden?
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AW: Muss eine Landeeinteilung bzw Platzrunde geflogen werden?
Vielleicht hoffst Du, der Richter erkennt auf mildernde Umstände, wenn Du mal jemanden schädigst, weil du keine Landevolte fliegen wolltest.
§ 17 Strafgesetzbuch
Verbotsirrtum
Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
Du kennst aber diesen Forums-Thread, also musst Du ganz schnell alles, was Du je geschrieben hast, wieder löschen, damit du sagen kannst, Du hast von nix `ne Ahnung.
Milderungsgründe könnte z.B. nicht vorwerfbarer Alkoholgenuss oder sowas sein. Aber ob sowas im Luftrecht steht … ich habe Zweifel
In Ö. gilt genau das gleiche, also auch da nix mit keine Ahnung und so weiter!§ 9 öStGB.Zuletzt geändert von Cacao; 09.09.2009, 16:37.Kommentar
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AW: Muss eine Landeeinteilung bzw Platzrunde geflogen werden?
Hallo,
"der Beklagte hätte darauf achten müssen, daß er die Fluglinie des die Landevolte ausfliegenden Klägers nicht kreuze."
"Der Kläger hingegen habe eine flugtechnisch richtige Landevolte gemacht."
hat ein Jurist geschrieben, und zwar ein österreichischer. Ich würde mal davon ausgehen, dass auch ein Richter im österreichischen Obersten Gerichtshof seine Rechtsvorschriften halbwegs kennt und in etwas so unwichtigem wie einer Urteilbegründung seine Worte einigermaßen abwägt.
Lies es noch einmal. Da steht nicht, dass der Kläger die Landevolte flugtechnisch richtig gemacht hat sondern dass die Landevolte flugtechnisch richtig war.
Das hat er bestimmt irgendwo her. Frag ihn mal.
Gleichzeitig impliziert das, da es also richtig ist, eine Landevolte zu fliegen, es nicht genauso richtig ist, keine zu fliegen. Es ist vielleicht nicht in allen Fällen vollkommen falsch, aber es ist ganz offenkundig weniger richtig.
Gesetze sind nun dazu da, Leute anzuhalten, das richtige zu tun. Das ist wohl auch in Österreich so. Folglich sollst Du wohl eine fliegen, oder?
Wenn Dir das etwas durch die Brust ins Auge scheint - warum soll ich als Ausländer mich durch die Gesetze Deines Landes wühlen, damit Du das Richtige tust, obwohl doch einer der von Deinen Steuergeldern bezahlten obersten Richter Deines Landes sich genau diese Arbeit für Dich schon gemacht hat? Denn an das, was der gesagt und offiziell als Begründung geschrieben hat, werden sich alle niederen Gerichte Deines Landes halten.
Außer ein paar "freien Fliegern" wird keiner dagegen anstänkern.
Viele Grüße
OliverKommentar
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AW: Muss eine Landeeinteilung bzw Platzrunde geflogen werden?
Ihr habt wirklich ein lustiges Rechtsverständnis.
Fakt ist, es gibt in Ö keine Verpflichtung, eine Landevolte zu fliegen.
Wohl aber eine Verpflichtung, dem tiefer Fliegenden, dem im Endanflug Befindlichen und dem Landenen auszuweichen.
Und aus.Kommentar
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Kommentar
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AW: Muss eine Landeeinteilung bzw Platzrunde geflogen werden?
Richtig ist, es gibt keine Landevolte im Gesetzestext!
Muss eine Landeeinteilung bzw. Platzrunde geflogen werden?Ja, wenn es die lokalen Regelungen vorschreiben.
Ansonsten muss gegen den Wind gelandet werden
und Kurven müssen als Linkskurven ausgeführt werden.
Viel Vergnügen noch mit Eurer privaten Auslegung der Luftverkehrsregeln - BGBl. Nr. 56/1967 wünsche ich!
Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und verstaatlichte Unternehmungen vom 15. Feber 1967, betreffend die Regelung des Luftverkehrs (Luftverkehrsregeln 1967 - LVR 1967)
StF: BGBl. Nr. 56/1967
.....
§ 2. Begriffserläuterungen
...
5a. Endanflug:
ist jener Abschnitt eines Anfluges, in welchem die Ausrichtung zur Pistenmittellinie und der Sinkflug zur Piste zum Zwecke der Landung oder des landungslosen Überfluges durchgeführt wird.
...
11. Flugplätze:
Land- oder Wasserflächen, die ganz oder teilweise für Abflüge, Landungen und sonstige Bewegungen von Luftfahrzeugen vorgesehen sind.
12. Flugplatzverkehr:
der gesamte Verkehr auf den Manövrierflächen eines Flugplatzes und der Verkehr mit Luftfahrzeugen, die in der Platzrunde fliegen, in diese einfliegen oder sie verlassen.
...
46. Platzrunden:
die durch die Luftfahrzeugart und die Geschwindigkeit der Luftfahrzeuge bestimmten Flugwege, die mit in Flugplatznähe fliegenden Luftfahrzeugen einzuhalten sind.
§ 14. Kreuzende Kurse
Wenn sich zwei Luftfahrzeuge auf kreuzenden Kursen einander in ungefähr derselben Höhe nähern, so hat der Pilot des von links kommenden Luftfahrzeuges auszuweichen. Jedoch gelten folgende Ausnahmen:
a) mit kraftangetriebenen Luftfahrzeugen schwerer als Luft ist Luftschiffen, Segelflugzeugen, Hänge- und Paragleitern und Freiballonen auszuweichen,
b) mit Luftschiffen ist Segelflugzeugen, Hänge- und Paragleitern und Freiballonen auszuweichen,
c) mit Segelflugzeugen ist Hänge- und Paragleitern und Freiballonen auszuweichen,
d) mit Hänge- und Paragleitern ist Freiballonen auszuweichen,
e) mit kraftangetriebenen Luftfahrzeugen ist allen anderen Luftfahrzeugen auszuweichen, die als Schleppluftfahrzeuge erkennbar sind.
§ 16. Landen und Starten
(1) Landenden und im Endanflug befindlichen Luftfahrzeugen haben die Piloten aller anderen im Betrieb befindlichen Luftfahrzeuge auszuweichen.
(2) Wenn zwei oder mehrere Luftfahrzeuge schwerer als Luft einen Flugplatz zur Landung anfliegen, so hat der Pilot des höher fliegenden Luftfahrzeuges dem tiefer fliegenden Luftfahrzeug auszuweichen; ....
§ 19. Betrieb von Luftfahrzeugen auf Flugplätzen und im Flugplatznähe
....
(3) Der Pilot eines im Betrieb befindlichen Luftfahrzeuges hat auf Flugplätzen und in Flugplatznähe den Flugplatzverkehr zu beobachten, sich in den Verkehrsablauf einzuordnen oder deutlich erkennbar aus diesem herauszuhalten.
(4) Soweit mit Rücksicht auf die Sicherheit der Luftfahrt ... nichts anderes aufgetragen ist, müssen
1. Kurven beim Landeanflug und nach dem Start als Linkskurven ausgeführt werden;
2.Landungen und Starts gegen den Wind erfolgen, ...Zuletzt geändert von ekke; 09.09.2009, 22:28..
„Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von mir.“ frei nach Karl ValentinKommentar
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AW: Muss eine Landeeinteilung bzw Platzrunde geflogen werden?
Wie kann man nur auf eine einfache Frage 5 Seiten Klugscheißerei absondern.
Lieber Johannes - mach Du einfach mal deine Ausbildung. Da wird dir alles beigebracht was du zum Fliegen wissen musst und dann kannst Du den Prinzipienreitern sicher in 3 Sätzen erklären, wie man "richtig" landet.Kommentar
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AW: Muss eine Landeeinteilung bzw Platzrunde geflogen werden?
Wohl hoffnungslos aber letzter Versuch:
1. Es gibt keine Vorschrift die in A eine Landevolte vorschreibt.
2. Nichtsdestotrotz ist sie sicher sinnvoll
Zum Unfall: Der Beklagte Pilot war 2ter zur Landung weil er erst höher und sich anschließend hinter dem Kläger in dessen Queranflug befunden hat. Der Kläger der sich richtig verhalten hat, hat seine Absicht zu landen klar erkennbar angezeigt. Der Beklagte hat ihm von hinten/oben den Weg abgeschnitten.
Es wird mit keinem Wort erwähnt, dass der Beklagte wegen einer nicht geflogenen Landevolte verurteilt wurde, sondern aufgrund:
1)dem Landenen und im Endanflug befindlichen Luftfahrzeugen nicht ausgewichen ist,
2) dem tiefer fliegenden Luftfahrzeug nicht ausgewichen ist.
nicht, weil er keine Landevolte geflogen ist.
Over an Out.Kommentar
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AW: Muss eine Landeeinteilung bzw Platzrunde geflogen werden?
Wohl hoffnungslos aber letzter Versuch:
Richtig, es gibt keine Vorschrift.
Lokalen Regelungen können aber eine Landevolte vorschreiben.
Wir reden hier über Österreich & nicht über Deutschland!!!Zuletzt geändert von ekke; 10.09.2009, 07:52..
„Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von mir.“ frei nach Karl ValentinKommentar
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AW: Muss eine Landeeinteilung bzw Platzrunde geflogen werden?
BerndKommentar
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AW: Muss eine Landeeinteilung bzw Platzrunde geflogen werden?
Klar, jeder Bauer weltweit kann Richtlinien für die Luftfahrt über seinem Feld erlassen, das auf bunten Zettelchen irgendwo anschlagen und selbstnatürlich ins Inet stellen. Damit erhebt er seine Ergüsse automatisch in den Verfassungsrang (außer eine deutsche Vorschrift lautet anders, dann gilt natürlich die)....Kommentar
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AW: Muss eine Landeeinteilung bzw Platzrunde geflogen werden?
Was das soll, immer Ö gegen D auszuspielen?
Die Gesetze mögen etwas unterschiedlich formuliert sein, aber der sachliche Gehalt ist exakt der gleich.
Dafür sorgt schon die EASA, Europäische Agentur für Flugsicherheit, die für die Flugsicherheit in dem gesamten EU- Raum plus weitere Länder wie die Schweiz zuständig ist.
Auch wenn die motorlosen Flugsportgeräte dort nicht enthalten sind, gelten aber die übergreifenden Gesetze genau gleich.
Dazu gehört auch die Platzrunde bzw. Landevolte und die daran geknüpften Regeln, wie sie auch in dem Urteil genannt sind.
Das Urteil nennt als Verstoß die Landevolte deshalb nicht, weil es eine „Kann-Vorschrift“ ist, genauso wie in Deutschland.
NfL II 37/00
….
Abschnitt
2.3 Segelflug, Hängegleiter und Gleitschirme.
Für diese Betriebsart kann eine Platzrunde festgelegt werden.
(Löschung: Es ist zwar erkennbar keine Person genannt, aber was tut man nicht alles um des lieben Frieden zwischen Ö und D alles!)Zuletzt geändert von Cacao; 10.09.2009, 10:03.Kommentar
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AW: Muss eine Landeeinteilung bzw Platzrunde geflogen werden?
Also der Fred hier hat mich wirklich etwas gelehrt. Jetzt verstehe ich warum sich auch hier bei uns soviele GS-Piloten weigern eine Landevolte zu fliegen
Die Freiheit eines Einzelnen geht über die Sicherheit von Vielen!
Endlich hab ich es verstanden und muss nicht mehr diskutieren.
Grüße und fröhliches Kreuz und Quer landen.PatrickKommentar
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